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  • 02. November. 2016
  • Administrator
  • 4

Im Verein Mitglied werden funktioniert generell qua Aufnahmeantrag. Wie es genau von Statten geht jedoch, ist in der Satzung niedergeschrieben und somit von Verein zu Verein unterschiedlich.

Wie kann ich im Verein Mitglied werden?

Das Prozedere zum Mitglied werden im Verein ist in der jeweiligen Satzung genauer definiert. Darin befinden sich dann Details zur Durchführung des Verfahrens und über Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten dafür im Verein. Meist entscheidet der Vorstand oder auch die Mitgliederversammlung, ob der Antrag bestimmter Personen zur Aufnahme im Verein als Mitglied bewilligt wird. Je nach Spezifikation in der Satzung können es aber auch andere Organe des Vereins sein.

Wie stelle ich meinen Antrag?

Oft müssen Interessierte einen sogenannten Aufnahmeantrag ausfüllen. Dieser muss dann unterschrieben dem Verein eingereicht werden. In vielen Fällen stellen die Vereine solche Anträge auf ihren Websites bereit oder senden ihn euch persönlich auf Nachfrage.

Was enthält der Aufnahmeantrag?

Darin erklärt ihr, dass ihr in dem genannten Verein Mitglied werden möchtet und versorgt den Vorstand mit euren persönlichen Daten für die Mitgliederkartei. Dazu zählen Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse und Rufnummer. Manche Vereine benötigen eventuell zusätzliche Informationen. Hier zwei Beispiele: Sportvereine interessiert Konfektionsgröße für Trikots. Musikvereine wiederum werden nach eurem Instrument fragen, um dies zu hinterlegen. Zu guter Letzt solltet ihr natürlich vor Unterzeichnung des Antrages die Vereinssatzung gründlich gelesen haben. Diese enthält immer genauere Bestimmungen darüber, wie was im Verein geregelt ist und gehandhabt wird. Schließlich erklärt ihr euch durch Unterschrift des Mitgliedsantrags als mit der Satzung einverstanden.

Warum möchten die meisten Vereine eine Einwilligung zum Lastschriftverfahren von mir?

Oft enthält der Antrag auch die Genehmigung für den Verein, die Mitgliederbeiträge von der von euch genannten Bankverbindung einzuziehen. Diese Einwilligung muss gesondert und explizit erfolgen. Eine solche Einwilligung vereinfacht dem Kassierer des Vereins die Arbeit erheblich. Mit speziellen Softwares zur Vereinsverwaltung kann er bequem, sicher und automatisiert Beiträge einziehen. Verwehrt ihr im dieses Recht, bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand für die zuständige Person in der Vereinsverwaltung.

Warum muss ich explizit unterschreiben, dass der Verein meine Daten verwenden darf?

Es ist auch vorgeschrieben, dass Vereinsmitglieder gesondert unterschreiben müssen, dass ihre persönlichen Daten verarbeitet und oder ausgewertet werden dürfen. Für Vereine ist dies oft sehr wichtig, da es dem Verwalter-Team die Arbeit erheblich erleichtert, wenn eine Mitgliederdatenbank gepflegt wird, in der die Daten aller Mitglieder in gleicher Art und Weise hinterlegt werden. Angefangen bei Serienbriefen für beispielsweise. Einladungen zu Vereinsveranstaltungen bis hin zu Auswertungen für die Mitglieder- oder Vorstandssitzung, in denen es um den aktuellen Stand oder die Zukunft des Vereins geht, erleichtert eine solche Erlaubnis die Arbeit enorm. Aber keine Sorge, durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung könnt ihr selbst bestimmen, was mit euren Daten passiert und in wie weit diese verwendet werden dürfen. Mehr dazu im Beitrag über Eure Rechten und Pflichten als Vereinsmitglieder.

Wie finde ich heraus, was in der Satzung des Vereins steht, für den ich mich interessiere?

Wie so oft im Leben liegt der Schlüssel dazu im Fragen. Sprecht das Vorstands-Team des Vereins, für den ihr euch interessiert, an. Sie werden euch bestimmt gerne mit Informationen versorgen und offen für eure Fragen sein. Und ganz wichtig: Sollte euch etwas unklar sein, besprecht es.

Fazit: im Verein Mitglied werden

Durch ausfüllen und unterschreiben eines Aufnahmeantrags kannst du Mitglied im Verein deiner Wahl werden. Der Prozess ist gesetzlich geregelt und in der Satzung eines jeden Vereins eventuell genauer spezifiziert. In der Regel entscheiden Vereinsorgane wie Vorstands- oder Mitgliederversammlung über Annahme oder Ablehnung eures Antrags.

Unser Tipp

Bevor ihr den Aufnahmeantrag unterschreibt, lest die Satzung. Denn hier sind ja vereinsspezifische Details geregelt. Wenn ihr Fragen zu dem Aufnahmeprozess und dem Aufnahmeantrag zu einem speziellen Verein habt, kann euch das jeweilige Vorstands-Team bestimmt weiterhelfen. Ihr müsst nur fragen und schon geht im Verein Mitglied  werden ganz einfach! 🙂



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4 Kommentare

    • katrin
    • 4
    • 20:17 Uhr am 12. März. 2021

    hallo vieleicht kann mir hier jemand helfen. wir haben derzeit arge probleme mit unserem vorstand soll heisen der kümmert sich nun schon eine ganze weile um nichts mehr im verein. wir haben angefangen um unseren verein zu kämpfen jetzt meine frage: es ...

    hallo vieleicht kann mir hier jemand helfen. wir haben derzeit arge probleme mit unserem vorstand soll heisen der kümmert sich nun schon eine ganze weile um nichts mehr im verein. wir haben angefangen um unseren verein zu kämpfen jetzt meine frage:

    es wurde im letzten jahr oktober ein antrag auf aufnahme in den verein gestellt da nichts vom vorstand kam und laut den infos die wir bekommen haben wurde für das letzte und dieses jahr der mitgliedsbeitrag gezahlt. das geld kam nicht zurück aber ebenso kam auch keine bestätigung das man jetzt mitglied im verein ist. was ist jetzt richtig? man ist stillschweigend angenommen,? man ist ein gedultedes mitgleid oder ist man trotz allem kein mitglied?

    über eine antwort und hilfe würden wir uns sehr freuen

    lg katrin

    Antworten

    • Edgar
    • 4
    • 03:59 Uhr am 17. Mai. 2018

    Die neue europäische EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft. Ab dem 25. Mai 2018 sind die hierin enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz verbindlich in den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden – auch ohne die separate ...

    Die neue europäische EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft. Ab dem 25. Mai 2018 sind die hierin enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz verbindlich in den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden – auch ohne die separate Übertragung in nationales Recht.

    Antworten

    • Tibet18
    • 4
    • 12:37 Uhr am 17. November. 2016

    Ein schöner kleiner Ratgeber! Ich hoffe, dass sich weiterhin viele Menschen im Verein engagieren, sei es als Gruppenhelfer oder der, der die Vereinssoftware bedient. Ohne das Ehrenamt, wäre vieles gar nicht möglich.

    Ein schöner kleiner Ratgeber! Ich hoffe, dass sich weiterhin viele Menschen im Verein engagieren, sei es als Gruppenhelfer oder der, der die Vereinssoftware bedient. Ohne das Ehrenamt, wäre vieles gar nicht möglich.

    • Lena Kullmann
    • 10:57 Uhr am 02. Dezember. 2016

    Vielen Dank!
    Wir hoffen auch, dass sich weiterhin viele Menschen engagieren und dass wir diesen Menschen die Arbeit im Verein durch unseren Blog erleichtern können.

    1 Kommentar anzeigen

    Antworten

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