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Versicherungen für Kinder richtig absetzen

Mit der Absicherung der Kinder Steuern sparen

Eltern dürfen nicht nur die eigene Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch die Versicherung für Kinder absetzen. Doch dafür gelten einige Regeln. Wir fassen das Wichtigste zusammen.

Kurz & knapp

  • Du kannst die Versicherungen deiner Kinder in der Steuererklärung angeben
  • Dabei ist egal, ob du der Versicherungsnehmer bist oder dein Kind
  • Es geht auch, wenn kein Kindergeldanspruch besteht
  • Mit WISO Steuer werden die Versicherungsbeiträge deines Kindes automatisch eingetragen

Kranken- und Pflegeversicherungen sind Sonderausgaben

Seit 2010 kannst du Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben absetzen. Das sind Kosten, die eigentlich deinem Privatleben zuzuordnen sind, aber trotzdem für dich Vorteile bringen in der Steuererklärung.

Nicht nur Beiträge zu deiner eigenen Absicherung zählen zu den Sonderausgaben. Auch Beiträge, die du für unterhaltsberechtigte Kinder übernommen hast, gehören dazu.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder in die Steuererklärung eintragen

Die übernommenen Beiträge für Kinder in der Steuererklärung richtig anzugeben, ist gar nicht so leicht. Denn es kommt auf Folgendes an:

  • Bekommst du für das Kind noch Kindergeld bekommst oder nicht mehr?
  • Bist du der Versicherungsnehmer oder das Kind?

Versicherungen Kinder absetzen Infografik

Fall 1: Du hast Anspruch auf Kindergeld & bist der Versicherungsnehmer

Du kannst die Beiträge als Sonderausgaben mithilfe der Anlage Kind absetzen. Dazu gehören auch Beiträge für Wahlleistungen, Auslandskrankenversicherung und Ähnliches.

Du trägst sie bei WISO Steuer im Bereich Persönliches > Kinder > Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein.

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Du trägst sie bei WISO Steuer im Bereich Persönliches > Kinder > Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein.

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Fall 2: Du hast Anspruch auf Kindergeld & dein Kind ist Versicherungsnehmer

Hier gibt es eine gesetzliche Sonderregelung: Auch in diesem Fall kannst du die Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der Anlage Kind absetzen.

Gib die Daten bei WISO Steuer im Bereich Persönliches > Kinder > Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein.

 

Achtung Icon

Wahlleistungen und Zahnzusatz

Die Beiträge für Wahlleistungen & Co. gehören in die Steuererklärung deines Kindes. Du darfst sie bei deiner eigenen Steuererklärung nicht angeben.

 

Fall 3: Du hast keinen Anspruch auf Kindergeld & du bist Versicherungsnehmer

Ist das Kind bei dir mit versichert, kannst du die von dir gezahlten Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Wegen des fehlenden Kindergeldanspruchs trägst du die Beiträge nicht in die Anlage Kind, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand ein.

Du findest die Eingabemasken in WISO Steuer unter Allgemeine Ausgaben > Kranken- und Pflegeversicherungen.

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Du findest die Eingabemasken in WISO Steuer unter Allgemeine Ausgaben > Kranken- und Pflegeversicherungen.

Versicherungen Kinder Anlage Vorsorgeaufwand mobil

Fall 4: Du hast keinen Anspruch auf Kindergeld & dein Kind ist Versicherungsnehmer

Ist das Kind Versicherungsnehmer und du übernimmst die Versicherungsbeiträge, kannst du die Aufwendungen nicht als Sonderausgaben absetzen. Eine Sonderregelung gibt es in diesem Fall nicht.

Aber: Du kannst die übernommenen Beiträge zur Basisabsicherung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen und in der Anlage Unterhalt eintragen.

Du findest sie unter Allgemeine Ausgaben > Unterhalt an Bedürftige. Falls du das Thema nicht in WISO Steuer findest, dann kannst du es über die Schaltfläche Thema hinzufügen anzeigen lassen.

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Du findest sie unter Allgemeine Ausgaben > Unterhalt an Bedürftige. Falls du das Thema nicht in WISO Steuer findest, tippe auf Themen hinzufügen.

Versicherungen Kinder Anlage Unterhalt mobil

Höchstbetrag bei Unterhalt an Bedürftige?

Im Allgemeinen kannst du Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 10.347 Euro absetzen. Gemeint ist damit zum Beispiel eine finanzielle Unterstützung deiner Kinder, die noch kein eigenes Geld verdienen, aber für die du kein Kindergeld mehr bekommst. Aber: Die übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zählen extra. Das heißt, diese Beiträge kommen nochmal obendrauf.

 

Information zum Thema

Wer überweist die Beiträge an die Krankenkasse?

Es spielt keine Rolle, ob du die Beiträge an das bedürftige Kind zahlst, damit es seine Beitragspflicht erfüllen kann, oder ob du die Beiträge direkt an die Versicherung überweist.

 

Noch besser: Es ist nicht einmal notwendig, dass du die Beiträge überhaupt gezahlt oder erstattet hast. Wichtig für die Erhöhung des Unterhaltshöchstbetrags ist allein, dass du deiner Unterhaltspflicht nachkommst. Dabei reicht bereits die Gewährung von Sachunterhalt, zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung, aus.

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Ausnahmefall: Familienversicherung ohne zusätzliche Beitragskosten

Es kann auch sein, dass dein Kind in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert ist. Du bezahlst in diesem Fall keine zusätzlichen Beiträge für dein Kind. Wie sieht hier die Lage für die Steuererklärung aus?

Sind keine Kosten angefallen, kannst du sie auch nicht geltend machen. Das heißt: Du trägst weder in der Anlage Kind, noch in der Anlage Vorsorgeaufwand übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein.

Das Prinzip der Einmalberücksichtigung

Dein Kind verdient sein eigenes Geld während der Ausbildung oder dem dualen Studium? Solange dein Kind noch unter 25 ist, erhältst du in der Regel auch noch Kindergeld. Dann darfst du die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge deines Kindes sogar in deiner Steuererklärung angeben, ohne dass die Beiträge von deinem Konto abgezogen wurden.

Aber: Dann darf dein Kind die Versicherungsbeiträge nicht mehr in der eigenen Steuererklärung eintragen. Sie dürfen also nur einmal berücksichtigt werden.

 

Video: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Kindern in der Ausbildung

Die  Versicherungsbeiträge des Kindes in der eigenen Steuererklärung angeben? Wann es sich für dich lohnt, zeigen wir in diesem Video.

 

Information zum Thema

Wie trägt man diese Daten in die Steuererklärung ein?

Du findest die bezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge deines Kindes in der Lohnsteuerbescheinigung. Diese gibst du in deiner Steuererklärung ein. Noch einfacher geht’s aber mit dem Steuer-Abruf, denn da werden die Daten automatisch übernommen.

Wann lohnt sich das?

Das kann sich lohnen, wenn dein Kind zum Beispiel unter oder nur wenig über 11.604 Euro im Jahr (Grundfreibetrag) verdient. Dann muss es nämlich gar keine Steuern zahlen. Wer keine Steuern zahlt, bekommt auch keine Erstattung bei der Steuererklärung. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wirken sich dann also gar nicht mehr aus!

In so einem Fall solltest du unbedingt daran denken, die Beträge in deine Steuererklärung zu übernehmen.

Was ist mit anderen Versicherungen?

Auch andere Versicherungen, die du für dein Kind abgeschlossen und bezahlt hast, kannst du von der Steuer absetzen. Der Knackpunkt dabei ist, dass du der Versicherungsnehmer sein musst. Wer der Versicherte ist, spielt keine Rolle. Das kann also auch dein Kind sein.

Welche Versicherungen sind das? Zum Beispiel eine Unfall- oder private Haftpflichtversicherung.

FAQ: Versicherungen für Kinder absetzen

Wo trage ich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder in der Steuererklärung ein?

Das kommt darauf an, ob du der Versicherungsnehmer bist oder dein Kind und auch, ob du Anspruch auf Kindergeld hast:

  • Du bist Versicherungsnehmer und hast Anspruch auf Kindergeld: Anlage Kind
  • Du bist Versicherungsnehmer und hast kein Anspruch auf Kindergeld: Anlage Vorsorgeaufwand
  • Dein Kind ist Versicherungsnehmer und du hast Anspruch auf Kindergeld: Anlage Kind
  • Dein Kind ist Versicherungsnehmer und du hast keinen Anspruch auf Kindergeld: Anlage Unterhalt
Du kannst die Kranken- und Pflegeversicherung, sowie andere Versicherungen, die du für deine Kinder abgeschlossen hast, steuerlich absetzen. Aber: Bei Unfallversicherung & Co. musst du der Versicherungsnehmer sein.
Ja, wenn du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für andere Personen übernimmst, kannst du die Ausgaben als Sonderausgaben oder im Rahmen der Unterhaltsleistungen steuerlich absetzen.
Ja, das geht, solange du der Versicherungsnehmer bist.
Als Elternteil profitierst du von vielen Steuervorteilen. Du kannst folgende Kosten in deiner Steuererklärung angeben:

  • Kinderbetreuungskosten
  • Schulgeld
  • Nachhilfe
  • Kranken- und Pflegeversicherung
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