16. März 2020 von Hartmut Fischer
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Berliner Mietendeckel: Gerichtliche Verfahren

Berliner Mietendeckel: Gerichtliche Verfahren

16. März 2020 / Hartmut Fischer

Bisher hat das Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen den Berliner Mietendeckel abgelehnt. Nun meldet aber auch das Landgericht Berlin Bedenken gegen den rigorose Mietenstopp angemeldet und legt die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht vor. Außerdem bereiten die Oppositionsparteien im Berliner Senat sowie Parteien im Bundestag derzeit sogenannte Normenkontrollklagen vor.

Landgericht Berlin bezweifelt Gesetzgebungskompetenz

Die Richter des Landgerichts Berlin vertreten die Ansicht, dass das Gesetz gar nicht vom Berliner Senat verabschiedet werden durfte. Nun soll das Bundesverfassungsgericht klären, ob der Senat die nötige Gesetzgebungskompetenz hat, um so weitreichende Einschränkungen zu beschließen. Die Klärung dieser Frage steht im Zusammenhang mit einem Verfahren, in dem das zuständige Amtsgericht einen Mieter zur Zahlung einer höheren Miete verurteilte. Hiergegen ging der Mieter in Berufung.

Eilantrag vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt

Mit Beschluss vom 10.03.2020 hat das Bundesverfassungsgericht einen weiteren Eilantrag gegen den sogenannten Berliner Mietendeckel abgelehnt. (Aktenzeichen 1 BvQ 15/20).


Den Originaltext des Beschlusses können Sie hier nachlesen.


Das Gericht führte hierzu aus, dass man strenge Maßstäbe anlegen müsse, wenn man ein Gesetz außer Kraft setzen wolle. Hierbei sind die Nachteile, die sich aus einer vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften ergeben, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfassungswidrig erwiese, von besonderem Gewicht. Allerdings vertritt das Verfassungsgericht die Ansicht, dass diese Nachteile nicht ausreichen, wenn man ihnen gegenüberstellt, welche Nachteile sich ergeben, wenn sich das Gesetz später doch als verfassungsgemäß erweisen würde. Die Antragstellenden selbst räumen ein, dass sich Vermieter dann nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten würden.

Vor diesem Hintergrund hat das Gericht gleichzeitig die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Beschwerdeführenden hätten nicht hinreichend dargetan, dass sie in ihren Grundrechten verletzt sind oder ihnen durch die angegriffenen Regelungen des Gesetzes ein schwerer Nachteil entsteht.

Normenkontrollklagen liegen noch nicht vor

Die Berliner Oppositionsparteien haben angekündigt, dass auch sie gegen den Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht klagen werden. Sie wollen allerdings eine sogenannte Normenkontrollklage einreichen. Hierfür muss die Klage von mindestens einem Viertel der Abgeordneten des jeweiligen Parlamentes unterstützt werden.


Im Unterschied zu einer Verfassungsbeschwerde, bei lediglich geprüft wird, ob Grundrechte verletzt werden, wird bei der Normenkontrollklage ein Gesetz komplett auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft. Für die Normenkontrollklage gibt es klare Formvorschriften und die Vorbereitung ist aufwändig. Experten schätzen, dass man mindestens drei Monate braucht, bis man eine Normenkontrollklage einreichen kann.


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