4. August 2015 von Hartmut Fischer
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Darlehenszinsen bei verkaufter Immobilie

Darlehenszinsen bei verkaufter Immobilie

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4. August 2015 / Hartmut Fischer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die steuerliche Berücksichtigung von Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Immobilie diente, die vermietet oder verpachtet werden sollte, neu festgelegt. Das Ministerium bestimmt nun:

  • Die Schuldzinsen können auch nach dem Verkauf der Immobilie als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Erlös der Immobilie nicht ausreicht, um das Darlehen zu tilgen.
  • Die Absicht, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darf aber nicht bereits vor dem Verkauf – aus welchen Gründen auch immer – weggefallen sein.
  • Die Schuldzinsen können unter den vorstehenden Voraussetzungen auch geltend gemacht werden, wenn die Immobilie innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft wird.
  • Wird für die Ablösung des Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, handelt es sich dabei nicht um Werbungs- sondern um Veräußerungskosten, die im Rahmen der Einkünfteermittlung geltend gemacht werden können.

Die Neuregelungen gelten für Veräußerungen, die ab dem 27.07.2015 abgeschlossen werden.

(BMF-Schreiben vom 27.07.2015 Aktenzeichen: IV C 1 – S2211/11/10001

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