5. Juli 2019 von Hartmut Fischer
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Flickenteppich Grundsteuer

Flickenteppich Grundsteuer

5. Juli 2019 / Hartmut Fischer

Eine einheitliche Regelung für die Grundsteuer wird es aller Voraussicht nicht geben. Eine ganze Reihe von Bundesländern haben bereits signalisiert, dass sie von der im Vorschlag der Bundesregierung eingebauten „Öffnungsklausel“ Gebrauch machen und eigene Gesetze einführen werden.

Nach zähem Ringen hat man sich im Bund auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Auf den Reformvorschlag, den die Bundesregierung auf den parlamentarischen Weg gebracht hat,  gehen wir in unserem Mitte Juli erscheinenden neuen Hausblick-Report detailliert ein. Diesen Newsletter können Sie unten rechts auf der Startseite von www.hausblick.de abonnieren (Kostenlos und jederzeit kündbar).

Um das Gesetzesvorhaben auch durch den Bundesrat bringen zu können, wurde für die Länder ein „Hintertürchen“ geöffnet. Es besteht für die Landesregierungen die Möglichkeit, eigene Lösungen zur Ermittlung der Grundsteuer zu entwickeln und umzusetzen. Nur wenn es keine Länderregelung gibt, soll das Modell des Bundes zur Anwendung kommen.

Für diese Öffnungsklausel müssen  allerdings der Bundestag und Bundesrat eine Verfassungsänderung beschließen (jeweils mit mindestens 2/3 der Stimmen aller Abgeordneter). Sollte es so weit kommen, ist damit zu rechnen, dass mehrere Bundesländer hiervon Gebrauch machen und in vielen Bundesländern unterschiedliche Regelungen umgesetzt werden.

Die Klausel wurde in das Gesetzespaket eingebaut, weil der Freistaat Bayern bereits im Vorfeld deutlich machte, dass er dem Vorschlag der Bundesregierung seine Zustimmung verweigern würde. Nun zeichnet sich aber ab, dass auch andere Bundesländer darüber nachdenken, eigene Wege zu gehen.

Nach Informationen der Bild-Zeitung schließen eine ganze Reihe von Bundesländern nicht mehr aus, dass sie eigene Gesetze verabschieden. Derzeit bestätigten auf Nachfrage der Zeitung, auch Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen und Niedersachsen dass sie über ländereigene Wege nachdenken. Lediglich Rheinland-Pfalz, Thüringen und Berlin haben sich bis jetzt für das Bundesmodell ausgesprochen.

Damit ist jetzt schon abzusehen, dass das neue Grundsteuermodell für einen Flickenteppich von Regelungen in Deutschland führt. Da die Ländermodelle noch nicht endgültig vorliegen, wird man abwarten müssen, wie sich die Lösungen auswirken und eventuell Mieten weiter verteuern.

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