22. November 2018 von Hartmut Fischer
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WEG: Winterdienst durch Minijobber?

WEG: Winterdienst durch Minijobber?

22. November 2018 / Hartmut Fischer

Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft, dass der Winterdienst in der Wohnanlage nicht von einem externen Dienstleister, sondern von Minijobbern übernommen werden soll, handelt es sich normalerweise um einen Fall von nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Davon sei erst recht auszugehen, wenn die Wohnungseigentümer nicht oder nicht ausreichend über die Risiken bei der Beschäftigung von Minijobbern informiert wurden. Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 15.03.2018 (Aktenzeichen 2-13 S 184/16).

In dem Verfahren hatte ein Wohnungseigentümer gegen den Beschluss der Eigentümergemeinschaft geklagt, nach dem der Winterdienst durch Minijobber erledigt werden sollte. Die Einschätzung bestätigte das zuständige Amtsgericht. Bei dem Beschluss handele es sich nicht um einen Akt der ordnungsgemäßen Verwaltung. Die Wohnungseigentümergemeinschaft legte gegen die Entscheidung Berufung beim Landgericht Frankfurt ein.

Die Richter bestätigten jedoch die Entscheidung der Vorinstanz. Das Gericht bezweifelte, dass Minijobber den Ansprüchen der Verkehrssicherungspflicht genügen würde. Ein Unternehmen könne jederzeit beispielsweise auf Schnee-Einbrüche oder Blitzeis reagieren, da man dort ausreichen Personal vorhalte beziehungsweise kurzfristig zusätzliche Kräfte mobilisieren könne.

Außerdem – führte das Gericht aus – seien die Wohnungseigentümer nicht über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen informiert worden, die sich aus der Beschäftigung von Minijobbern ergeben. Vor diesem Hintergrund müsse man davon ausgehen, dass den Wohnungseigentümern die Tragweite ihres Beschlusses nicht bewusst gewesen sei.

 

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