WISO MeinBüro Rechnungen
So erstellen Unternehmer elektronische Rechnungen
- Rechtskonforme E-Rechnungen mit wenigen Klicks erstellen und versenden
- Unterstützte E-Rechnungsformate: XRechnung und ZUGFeRD
- Zertifizierte Software für E-Rechnungen nach EU-Norm EN 16931
- Bestens vorbereitet für die E-Rechnungspflicht ab 01.01.25
WISO MeinBüro ist bekannt aus
WISO MeinBüro Rechnungen:
Online E-Rechnungssoftware
Davon profitieren Sie in Ihrem Büroalltag
Schon heute bestens vorbereitet
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht. Mit WISO MeinBüro Rechnungen können Sie schon heute rechtskonforme E-Rechnungen erstellen und versenden – wahlweise in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD. Pflichtangaben wie z. B. die fortlaufende Rechnungsnummer werden dabei automatisch ergänzt. Eingehende E-Rechnungen importieren Sie einfach per Drag & Drop. Mit der integrierten Konformitätsprüfung überprüfen Sie diese bequem auf Gültigkeit.
Vom Angebot zur Rechnung
Mit WISO MeinBüro Rechnungen lassen sich nicht nur E-Rechnungen erstellen, sondern die gesamte Auftragsabwicklung abbilden. Dadurch können Sie z. B. angenommene Angebote per Klick in fertige E-Rechnungen umwandeln. So sparen Sie effektiv Zeit und vermeiden teure Fehler. Übrigens: Alle erstellten und erhaltenen Dokumente archivieren Sie sicher digital und kommen so spielend der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nach!
Buchhaltung vorbereiten und übermitteln
Zur Vorkontierung von ein- und ausgehenden Zahlungen stehen die DATEV Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 zur Verfügung. Bei angebundenem Online-Banking werden eingehende Zahlungen automatisch mit offenen E-Rechnungen abgeglichen und zugeordnet. Per Steuerberaterzugang oder über die DATEV-Schnittstelle stellen Sie Ihrem Steuerberater anschließend sämtliche steuerrelevanten Daten zur Verfügung.
Steuerliche Pflichten erfüllen
Sowohl die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) als auch die jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) lassen sich bequem und schnell erstellen und anschließend exportieren. Alternativ können Sie diese direkt per ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermitteln.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Kunden und Artikel per Klick aus Stammdaten hinzufügen
Pflichtangaben werden automatisch ergänzt
Zahlungen werden offenen Rechnungen automatisch zugeordnet
Gesicherte Online-Ablage auf mehrfach geschützten Servern in Deutschland
Buchhaltung vorbereiten und digital an Steuerberater übermitteln
Manuelle Eingaben und aufwändiger Übertrag aus Kunden- und Artikellisten
Risiko von fehlerhaften Angaben mit rechtlichen Konsequenzen
Manueller Abgleich zwischen Bankkonto und Papierrechnungen
Eine physische Dokumentenablage birgt Risiken wie Diebstahl oder Beschädigung
Hohe Kosten für Steuerberater und Aufwand durch Aktenordner
Weitere beliebte Funktionen in
WISO MeinBüro Rechnungen
Das sagen unsere Kunden
Preise für WISO MeinBüro Rechnungen
E-Rechnungen: Ab dem 01.01.25 Pflicht, heute schon bestens vorbereitet!
- Erstellen & versenden
- Verarbeiten & archivieren
- ZUGFeRD & XRechnung
Für E-Rechnungen
nach EU-Norm EN 16931
Nutzer enthalten
E-Rechnungen erstellen
Alle E-Rechnungen werden im XRechnung-Format erstellt. Ab Ausbaustufe XS auch ZUGFeRD-Format möglich.
E-Rechnungen auslesen
Für Gründer und Nebenberufler
bis 22.000 € Umsatz / 365 Tage
Nutzer enthalten
Weitere Nutzer zubuchbar
Laden Sie weitere Mitarbeiter zur gleichzeitigen Arbeit in WISO MeinBüro Rechnungen ein. Je weiterer Nutzer 6,00 € pro Monat.1)
Weitere Firmen zubuchbar
Verwalten Sie mehrere Firmen getrennt voneinander mit dem gleichen Kundenkonto. Je weitere Firma ab 9,00 € pro Monat je nach gewählter Ausbaustufe.1)
Angebote & Rechnungen
E-Rechnungen werden im XRechnung- und ZUGFeRD-Format erstellt.
Individuelles Briefpapier
Auch englische Vorlagen verfügbar.
Mobile App (iOS & Android)
Übersicht offener Posten
Ausgangsrechnungen archivieren
Ausgangsrechnungen archivieren Sie sicher digital. Die gesetzlich festgelegten GoBD können dabei zuverlässig eingehalten werden. Dies schützt Sie vor möglichen rechtlichen Konsequenzen durch das Finanzamt.
DATEV-Schnittstelle
Steuerberaterexport
Der Export ist mit den gängigen Steuerberatersystemen kompatibel, wie z. B. DATEV, Simba, Agenda, ADDISON, Stotax.
Steuerberaterzugang
Online Kundenportal
Teilen Sie Dokumente digital mit Ihren Kunden. Über das Kundenportal können diese Ihre Angebote annehmen, rechtsgültig elektronisch unterzeichnen und Rechnungen bezahlen.
Aufgaben inkl. Erinnerungen
Kunden- & Artikelverwaltung
Schriftlicher Support
Für kleine Unternehmen
bis 120.000 € Umsatz / 365 Tage
Nutzer enthalten
EÜR- & GuV-Berichte
Der Bericht zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) unterstützt Sie beim Ausfüllen des amtlichen Formulars für das Finanzamt. Dank Bericht zur Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) behalten Sie Ihre Gewinne und Verluste jederzeit übersichtlich im Blick.
Umsatzsteuervoranmeldung
Anlagenverwaltung
ELSTER-Schnittstelle
WISO Steuer-Export
Übertragen Sie die steuerrelevanten Daten Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Weiterverarbeitung nach WISO Steuer.
Online-Banking
Mobiler Belegscan
Eingangsrechnungen archivieren
Eingangsrechnungen archivieren Sie sicher digital. Die gesetzlich festgelegten GoBD können dabei zuverlässig eingehalten werden. Dies schützt Sie vor möglichen rechtlichen Konsequenzen durch das Finanzamt.
Autom. Zahlungsabgleich
Buchen nach SKR 03 / SKR 04
Auftragsbestätigungen
Abschlags- & Abo-Rechnungen
Lieferscheine
Lieferantenverwaltung
Elektronisches Kassenbuch
Kundenbezogene Zeiterfassung
Erfassen Sie den geleisteten Arbeitsaufwand für Ihre Kunden samt Stundensatz und Tätigkeitsbeschreibung. Per Klick stellen Sie Ihre Leistungen minutengenau in Rechnung.
Telefonischer Support
Für wachsende Unternehmen
mit unlimitierter Umsatzgrenze
Nutzer enthalten
Sammelrechnungen
Mahnwesen
Erstellen und versenden Sie manuell oder automatisiert Mahnungen aus überfälligen Rechnungen. Definieren Sie dabei bis zu drei Mahnstufen mit individuellen Fälligkeitsdaten, Mahngebühren und Textbausteinen.
Lagerbestandsführung
Zahlungserinnerungen
Artikelreservierungen
Für etablierte Unternehmen
mit unlimitierter Umsatzgrenze
Nutzer enthalten
Premium Onboarding
Wir helfen Ihnen, sich mit Ihrer neuen Software vertraut zu machen. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie die Anwendung effektiv nutzen können, um sich den Arbeitsalltag zu erleichtern.
Persönlicher Ansprechpartner
Auch nach dem Premium-Onboarding steht Ihnen weiterhin ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Er unterstützt Sie zuverlässig bei allen anfallenden Fragen zur Software und unseren Services.
Manchmal braucht es etwas mehr Individualität, um die eigenen betrieblichen Bedürfnisse perfekt abzudecken. Rufen Sie uns an:
Mo - Fr: 08:00 - 17:00 Uhr
Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie und Ihr Unternehmen.
Hier geht es zur detaillierten Leistungsübersicht von WISO MeinBüro Rechnungen.
Jetzt loslegen und die erste E-Rechnung erstellen!
Einfach ein kostenloses buhl:Konto anlegen und WISO MeinBüro Rechnungen online testen!
- 14 Tage kostenlos testen
- Testphase endet automatisch
- Keine Zahlungsdaten erforderlich
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung oder elektronische Rechnung ist eine digitale Rechnungsform, die ab dem 1. Januar 2025 als Standard für das Versenden und Empfangen von Rechnungen gilt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Papier- oder PDF-Rechnungen enthalten E-Rechnungen strukturierte Daten, die von Maschinen gelesen und automatisch weiterverarbeitet werden können. E-Rechnungen werden in XML-basierten Formaten wie ZUGFeRD oder XRechnung erstellt.
Was bedeuten XML, XRechnung und ZUGFeRD?
XML ist ein textbasiertes Datenformat, das Informationen in einer strukturierten, maschinenlesbaren Form darstellt. Dadurch ermöglicht es die automatische Weiterverarbeitung von Rechnungen.
XRechnung und ZUGFeRD sind Formate für E-Rechnungen, die auf XML basieren. Der Unterschied zwischen den beiden Formaten ist einfach: Während XRechnung eine ausschließlich maschinenlesbare XML-Datei liefert, enthält ZUGFeRD zusätzlich eine für Menschen gut lesbare PDF-Ansicht, die von vielen Unternehmern bevorzugt wird.
Wer muss E-Rechnungen erstellen?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland, die inländische B2B-Umsätze machen, E-Rechnungen erstellen und verarbeiten können – das gilt auch für Kleinunternehmer. Unabhängig von der Unternehmensgröße sind alle Betriebe, die Rechnungen an Geschäftskunden stellen, verpflichtet, auf E-Rechnungen umzustellen. Für Umsätze aus Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern gilt diese Pflicht bereits seit 2020. Umsätze aus Geschäften mit Privatkunden sind von E-Rechnungspflicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht betroffen.
Kann ich eine PDF-Rechnung in eine XML-Datei umwandeln?
Nein, eine PDF-Rechnung sollte nicht in eine XML-Datei umgewandelt werden. Der Grund dafür ist, dass nicht jede XML-Datei automatisch auch eine rechtskonforme E-Rechnung ist. E-Rechnungen müssen einem speziellen Datenschema folgen, um maschinell lesbar zu sein und die gesetzlichen Anforderungen einer E-Rechnung zu erfüllen. Eine XML-Datei, die aus einer PDF konvertiert wurde, hat jedoch ein anderes Datenformat und erfüllt diese Standards daher nicht.
Bei der Umwandlung einer PDF in eine XML werden die Daten auf der PDF zudem mittels automatischer OCR-Texterkennung ausgelesen, um sie in maschinenlesbare Formate zu überführen. Wenn die OCR jedoch nicht korrekt arbeitet, können die ausgelesenen Daten in der erzeugten XML fehlerhaft oder unvollständig sein. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass eine herkömmliche PDF-Rechnung nicht alle Informationen enthält, die für eine rechtskonforme E-Rechnung erforderlich sind.
Um sicherzustellen, dass E-Rechnungen den Anforderungen der EU-Norm EN 16931 entsprechen und automatisch von entsprechender Rechnungssoftware verarbeitet werden können, sollten sie daher direkt in einem passenden XML-Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden.
Darf ich E-Rechnungen mit Word oder Excel erstellen?
Nein. Zum einen ist es nicht möglich, E-Rechnungen mit gängigen Office-Programmen wie Word oder Excel zu erstellen, zu versenden, zu empfangen und zu archivieren, zum anderen sollten diese Programme niemals zur Erstellung von Rechnungen herangezogen werden, da sie nicht GoBD-konform sind.
Die GoBD regeln, wie deutsche Unternehmen ihre steuerrelevanten Daten elektronisch führen und archivieren müssen. Demnach müssen erstellte Rechnungen beispielsweise unveränderbar sein. Mit Word und Excel können Rechnungen im Nachhinein jedoch sehr einfach verändert werden, ohne das dies nachvollziehbar ist. Die GoBD können mit Word und Excel entsprechend nicht eingehalten werden. Die Nichteinhaltung der GoBD kann zu empfindlichen Strafen führen.
Es empfiehlt sich daher unbedingt die Nutzung einer speziellen Software zur Rechnungserstellung und Archivierung.
Welche Pflichtangaben müssen auf eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung enthält dieselben Pflichtangaben wie eine herkömmliche Papier- oder PDF-Rechnung. Nach § 14 UStG Abs. 4 sind das die folgenden Angaben:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
- Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag sowie ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ggf. ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers
- Bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe „Gutschrift“
Eine Menge Pflichtangaben also, aber keine Sorge: WISO MeinBüro Rechnungen ergänzt alle Pflichtangaben auf Ihren E-Rechnungen automatisch. Sie sind stets auf der rechtssicheren Seite!
Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?
E-Rechnungen müssen genauso lange aufbewahrt werden wie herkömmliche Papier- oder PDF-Rechnungen. Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt zehn Jahre (§ 147 AO). Ob es sich dabei um eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung handelt, spielt keine Rolle.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Beispielsweise beginnt die Frist für eine Rechnung, die im Jahr 2024 erstellt wurde, am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2034.
Unternehmen sind verpflichtet, die Rechnungen während der gesamten Aufbewahrungspflicht lesbar und zugänglich zu halten – mit WISO MeinBüro Rechnungen kein Problem!
Kann ich E-Rechnungen ausdrucken?
Nein, E-Rechnungen sollten nicht ausgedruckt werden. Das Bundesministerium der Finanzen schreibt vor, dass rechtskonforme E-Rechnungen elektronisch übermittelt und ausgelesen werden müssen. Der Ausdruck einer Rechnung erfüllt diese Anforderung nicht und entspricht somit nicht den Vorgaben der EU-Norm EN 16931 für rechtskonforme E-Rechnungen.
Darüber hinaus bietet die digitale Aufbewahrung von Dokumenten klare Vorteile: Sie spart Platz, ermöglicht einen schnelleren Zugriff und eine bessere Organisation, erhöht die Sicherheit durch Zugriffskontrollen und Backups, senkt langfristig Kosten und erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Archivierung und Datensicherheit.