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Wie werden Buchungen, Investitionsabzugsbeträge oder Anlagegüter in einen anderen Steuerfall der Gewinnermittlung importiert?

Gepostet am 01.12.2023;

Bitte beachten Sie, dass Sie nur Daten aus Dateien importieren können, die mit dem gleichen Buchungsjahr, den gleichen Angaben zur Umsatzsteuerpflicht und dem gleichen Kontenrahmen arbeiten. 
    • Öffnen Sie zunächst den führenden Steuerfall der Gewinnermittlung.
    • Klicken Sie nun auf "Importieren > Gewinnermittlung" beziehungsweise "Datei > Datenimport > Gewinnermittlung".
    • Es öffnet sich das Fenster des Import-Assistenten. Dieser erwartet zunächst eine Angabe, wo der zu importierende Steuerfall zu finden ist. Dies veranlassen Sie durch einen Klick auf das Ordnersymbol und der Auswahl der Datei.
    • Durch einen Klick auf "Weiter" erreichen Sie die Auswahlmaske zur Übernahme der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Hier wählen Sie gegebenenfalls bestimmte Wirtschaftsgüter zur Übernahme aus oder, falls keine Anlagegüter übernommen werden sollen, überspringen Sie diesen Schritt durch die Betätigung der Schaltfläche "alle abwählen" und einen Klick auf "Weiter".
    • Wählen Sie in den folgenden Schritten die gegebenenfalls vorhandenen Investitionsabzugsbeträge, die Daten zum außergewöhnlichen Umlaufvermögen und abschließend die Buchungen.
    • Bevor Sie die Übernahme der ausgewählten Daten mit "OK" bestätigen, erhalten Sie eine Übersicht der zu importierenden Daten.
    • Nach einer weiteren Bestätigung mit "OK" sind die Daten in die Zieldatei integriert worden und somit die Inhalte beider Dateien in dem aktuell geöffneten Steuerfall vorhanden.
    • Bevor Sie diese Datei abspeichern, prüfen Sie zur Sicherheit, ob alle erwarteten Daten vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, wiederholen Sie die oben beschriebenen Schritte. Bitte beachten Sie hierbei, dass der führende Steuerfall über "Datei > Öffnen" erneut zu laden ist - ohne diese zuvor zu speichern. 

Dieser Eintrag ist in folgenden Kategorien zu finden: tax 2023 - für das Steuerjahr 2022 , tax 2024 für das Steuerjahr 2023

 





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