Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Wie können zwei Steuerfälle in der Software tax zusammengeführt werden? Wie können teilweise Daten aus einem anderen Steuerfall übernommen werden?

Gepostet am 25.01.2024;

Die Vorgehensweise zur Zusammenführung zweier Steuerfälle aufgrund einer Heirat oder Verpartnerung hat sich im Vergleich zu den Vorjahren etwas geändert. Bitte beachten Sie diese Schritte zur Zusammenführung der Daten: 


Zusammenführen

  • Situation
    • Im Vorjahr hat sowohl der Ehemann, als auch die Ehefrau beziehungsweise beide Lebenspartner mit der Steuersoftware die Einkommensteuererklärung in Einzelveranlagung erstellt, es liegen also zwei entsprechende Steuerfälle vor. Wird der Steuer-Abruf beider Ehepartner in verschiedenen buhl:Konto-Zugängen verwaltet, beachten Sie bitte diesen Eintrag unserer Wissensdatenbank.
  • Vorgehensweise
    • Starten Sie die aktuelle Version der Steuersoftware und führen Sie auf gewohntem Weg eine Datenübernahme für den Ehemann durch. Zur korrekten Auswahl der ersten zu übernehmenden Datei für Lebenspartner oder gleichgeschlechtliche Ehen beachten Sie bitte die Hinweise im unteren Bereich dieses Eintrags.

    • Speichern Sie die neu erstellte Datei in der aktuellen Version ab.

    • Wählen Sie den Bereich "Persönliches > Persönliche Daten" aus und erfassen Sie den neuen Familienstand mit dem entsprechenden Datum im Veranlagungsjahr.

    • Bestätigen Sie diese Änderung mit "OK".

    • Öffnen Sie den Dialog "Persönliches > Persönliche Daten" des Ehegatten (Lebenspartners) und klicken Sie auf das unterstrichene Wort im Bereich "Importieren".

    • Im folgenden Fenster wählen Sie den zu integrierenden Steuerfall Ihres Ehegatten (Lebenspartners) aus.

    • Mit einem Klick auf "Öffnen" werden die Daten des ausgewählten Steuerfalls in die aktuell geöffnete Datei eingespielt.


Wenn lediglich Teile aus einem anderen Steuerfall in eine vorhandene Datei importiert werden sollen, verwenden Sie bitte die Funktion "Teildatenübernahme".

Teildatenübernahme

  • Situation
    • Ihnen liegt ein weiterer Steuerfall mit Daten vor, aus welchem Sie teilweise Informationen in Ihren aktuellen Steuerfall übertragen möchten.
  • Vorgehensweise
    • Starten Sie das Programm und öffnen Sie Ihren Steuerfall.

    • Klicken Sie auf das Menü "Importieren > Teildatenübernahme" beziehungsweise "Datei > Teildatenübernahme".

    • Treffen Sie die Auswahl, ob Daten aus einem Vorjahresfall übernommen werden sollen und geben Sie den Pfad zur Quelldatei an.

    • Im folgenden Fenster werden Ihnen alle Daten in der ausgewählten Datei angezeigt.

    • Mit den Optionen hinter jedem Teilbereich bestimmen Sie, ob diese Daten übernommen oder ausgeschlossen werden sollen.

Hinweise:

Bei Lebenspartnern oder gleichgeschlechtlichen Ehepartnern, welche eine gemeinsame Einkommensteuererklärung anfertigen, gilt Folgendes:

Als steuerpflichtige Person ist die Person einzutragen, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht. Bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens. Wenn auch dieser gleich ist, erfolgt die Erfassung nach dem Alter der Personen. Die ältere Person zuerst. Zurück zur Vorgehensweise.

Warum bei heterogenen Ehen immer der Ehemann als Steuerpflichtiger zu erfassen ist, erfahren Sie in diesem ausführlichen Artikel.



 





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