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Wie beantrage ich den Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten?

Gepostet am 11.10.2023;

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, Einnahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu erfassen. Hierbei gilt es zu unterscheiden, in welcher Form Ihnen diese Einnahmen bescheinigt wurden.

 

1) Sie haben steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit erhalten:

Erfassen Sie die Einnahmen bitte unter "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Besonderheiten bei Arbeitnehmern". In dieser Maske befindet sich der Eingabebereich "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen". Wenn Ihnen das Thema "Besonderheiten bei Arbeitnehmer" nicht angezeigt wird, fügen Sie es über "Weitere Themen hinzufügen" Ihrem Steuerfall hinzu.

 

2) Es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit:

Wurde die ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen einer Selbständigkeit ausgeübt, erfassen Sie die Einnahmen unter "Nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG". Befinden Sie sich im Eingabebereich "Besonderheiten bei Arbeitnehmern", beachten Sie bitte die Verlinkung "freiberufliche und selbständige Arbeit" im unteren Bereich. Alternativ klicken Sie linksseitig "Selbständige" an und wählen den Eingabebereich "Freiberufliche und selbständige Arbeit" aus. Befüllen Sie den Eingabedialog "Nebenberufliche Tätigkeit (§ 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG)". Wird Ihnen das Thema "Selbstständige" nicht angezeigt, fügen Sie auch dieses über "Weitere Themen hinzufügen" Ihrem Steuerfall hinzu.

 

In beiden Bereichen erfassen Sie die Einnahmen laut Bescheinigung. Der Freibetrag wird automatisch innerhalb der Berechnung und seitens des Finanzamtes berücksichtigt.

 



 





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