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Antrag auf Erstattung nach dem AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) vom 01. Januar 2011

Gepostet am 24.10.2017;

Mit Wirkung zum 01.01.2011 hat die Übermittlung des Antrags auf Erstattung nach dem AAG elektronisch zu erfolgen. Eine elektronische Übertragung dieser "Erstattungsanträge" ist mit Ihrer kaufmännischen Software möglich. Die Ermittlung der notwendigen Daten erfolgt durch die Software und wird wenn Sie ein Zertifikat der ITSG vorliegen haben, aus der Software heraus übertragen. Wie Sie dieses beantragen, erfahren Sie unter diesem Link.

Wenn Sie kein Zertifikat vorliegen haben, übertragen Sie die ermittelten Werte manuell in SV-NET.

Eine detaillierte Anleitung zur Erfassung der Lohnfortzahlung und Erstattungsanträge, finden Sie unter folgendem Link:

 



 





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