Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung?

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Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung?

Sie sind gerade dabei zu gründen und fragen sich langsam: Bin ich noch Kleinunternehmer und darf somit von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen? Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung eigentlich? Welche Rechtsform ist eigentlich die richtige für mich? Diese Fragen möchten wir Ihnen gerne beantworten!

Vorab: Kleinunternehmer ist keine Rechtsform

Gerade wenn es um Rechtsformen geht, werden immer wieder Begriffe gemixt. „Kleinunternehmer“ ist keine Rechtsform, sondern eine Art Sonderstatus beim Finanzamt. In den meisten Fällen sind Kleinunternehmer gleichzeitig Einzelunternehmen! Dies ist jedoch kein Muss. Auch eine GmbH kann theoretisch Kleinunternehmer sein.

Wer ist Kleinunternehmer?

Wer alles beim Finanzamt als Kleinunternehmer eingestuft werden kann ist leicht erklärt. Dafür müssen unabhängig der Rechtsform lediglich zwei Umsatzfaktoren gegeben sein:

  1. Im zurückliegenden Jahr lag der Umsatz unter EUR 22.000 und
  2. im laufenden Jahr wird der Umsatz voraussichtlich EUR 50.000 nicht überschreiten.

Sie haben richtig gelesen: voraussichtlich! Sollte der der Umsatz für das laufende Jahr doch über EUR 50.000 liegen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Für das laufende Jahr bleibt der Kleinunternehmer-Status bestehen.

Solange Sie jedoch Jahr für Jahr weniger als EUR 22.000 Umsatz erzielen, dürfen Sie den Status Kleinunternehmer beibehalten. Aber ist das überhaupt ein Vorteil?

Der Vorteil für Kleinunternehmer

Der größte und mit Sicherheit auch wichtigste Vorteil für Kleinunternehmer ist der minimale Verwaltungsaufwand. Dieser kommt unter anderem durch den Wegfall der Umsatzsteuerregelung zustande. Heißt:

  • Der Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer ausweisen,
  • muss sich daher auch nicht um passende Steuersätze kümmern,
  • muss keine Umsatzsteuervoranmeldung machen,
  • muss keine Zahllast ans Finanzamt überweisen und
  • muss zu Beginn des Folgejahres keine Jahres-Umsatzsteuererklärung abgeben.

Der Nachteil für Kleinunternehmer

Wenn Sie sich fragen “Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung?”, sollten Sie sich auch fragen: “Wäre die Kleinunternehmerregelung für mich überhaupt ein Vorteil?”

Der größte Vorteil kann im schlimmsten Falle leider auch zum Nachteil werden. Denn: Da Sie keine Umsatzsteuer kassieren müssen, gilt das gleiche (leider) auch für die Vorsteuer. Das ist gerade zu Beginn der Gründungsphase ein großer Nachteil – besonders, wenn Sie große Investitionen tätigen.

Beispiel:

Sie kaufen eine Maschine, die netto EUR 15.000 kostet. Da Sie beim Finanzamt als Kleinunternehmer eingetragen sind und selber keine Umsatzsteuer ausweisen, müssen Sie also den vollen Bruttobetrag, sprich EUR 17.850, zahlen. Ohne diesen Kleinunternehmer-Status, hätten Sie sich die EUR 2.850 Differenz vom Finanzamt wiedergeholt, oder verrechnet. Diese Möglichkeit haben Sie nun leider nicht.

Sie sollten sich also gut überlegen, ob dieser Status für Sie zum Vorteil ist. Gerade wenn Sie große Investition planen, sollten Sie diese Entscheidung gut überdenken!

Alles zum Thema Umsatzsteuer finden Sie HIER!

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