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Umsatzsteuervoranmeldung

Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) teilen Sie dem Finanzamt mit, …

  • wie hoch im vorangegangenen Monat bzw. Vierteljahr Ihre Umsatzsteuereinnahmen waren und
  • wie viel Vorsteuern Sie bezahlt haben.

Die ermittelte Differenz stellt die Umsatzsteuer-Zahllast dar, die Sie unaufgefordert ans Finanzamt überweisen müssen. Da die eingenommene Umsatzsteuer in Ihren Umsatzerlösen und die bezahlte in Ihren Betriebsausgaben enthalten sind, hängen die Buchungen für die Umsatzsteuermeldung ganz eng mit der → Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zusammen, die Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung vorlegen müssen. Obwohl die EÜR erst am Jahresende fällig ist, muss sie von umsatzsteuerpflichtigen Selbstständigen also ständig auf dem Laufenden gehalten werden.

Praxistipp

Erste Hilfe: Steuern & Buchführung

Die Schritt-für-Schritt-Beschreibung einer Umsatzsteuervoranmeldung finden Sie im Kapitel “Steueranmeldungen und Steuererklärungen”. Ausführliche Informationen zu allen wichtigen Steuer- und Buchführungsthemen finden Sie darüber hinaus in der interaktiven Kontexthilfe, die Sie über die blauen “Hinweis”-Links im Arbeitsbereich “Finanzen” – “Steuerauswertungen” aufrufen. Die Startseite der Buchführungs-Hilfe lässt sich außerdem über den Menüpunkt “Hilfe” – “Erste Hilfe: Steuern & Buchführung” öffnen.

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