Die beiden in Deutschland früher üblichen Lastschriftverfahren (“Einzugsermächtigung” und „Abbuchungsauftrag”) wurden vor einigen Jahren durch zwei SEPA-konforme Verfahren ersetzt: Die SEPA-Basislastschrift hat die frühere Einzugsermächtigung ersetzt und ist anwendbar auf Girokonten aller Art. Rücklastschriften durch den Zahlungspflichtigen sind ohne Angabe von Gründen bis zu 8 Wochen nach der Kontobelastung möglich. Die SEPA-Firmenlastschrift entspricht dem ehemaligen Abbuchungsauftrag. Die …
Online-Banking
SEPA-Lastschriftmandate
Üblicherweise werden Sie SEPA-Lastschriftmandate beim Erfassen der Bankverbindungen Ihrer Kunden anlegen (im Stammdaten-Register “Konditionen”). Sie können neue Lastschriftmandate aber auch im Arbeitsbereich “Finanzen” – “SEPA-Lastschriftmandate“ eingeben. Dort verwalten Sie außerdem die bereits vorhandenen Lastschriftmandate Ihrer Kunden: Über die Schaltfläche “Neu F10” legen Sie neue SEPA-Lastschriftmandate an. Bereits vorhandene Lastschriftmandate ändern Sie über “Bearbeiten F11”. Im …
Kreditkarte
Sofern Ihre Kreditkarten-Gesellschaft das zulässt, können Sie die Umsätze auf Ihrem Kreditkartenkonto via Online-Banking von MeinBüro abrufen und die Zahlungsvorgänge den steuerlichen → Buchungskategorien zuordnen. Das Einrichten und die Handhabung eines Kreditkartenkontos entsprechen dabei der eines normalen → Bankkontos.