Nur für kurze Zeit: Bis zu 50% Rabatt* auf ausgewählte Produkte!

00
Tage
00
Stunden
00
Minuten
00
Sekunden

Keine Buchung ohne Beleg? Finanzamt erlaubt Notlösung!

Das eherne Buchführungs-Grundgesetz „Keine Buchung ohne Beleg“ gilt auch im modernen Geschäftsleben. Wenn in der Alltagshektik trotzdem mal ein Beleg verloren geht, ist das kein Beinbruch. Fehlt ein Zahlungsbeleg, dürfen Sie die betreffende Betriebsausgabe notfalls auch ohne ordnungsgemäße Rechnung oder Quittung steuerlich geltend machen. Ganz ohne Buchungsdokument geht es dabei aber auch nicht: Damit der Fiskus ein Auge zudrückt, erstellen Sie einen Eigenbeleg.

Ein solcher Hilfsbeleg eignet sich übrigens nicht nur als Ersatz für verlorene Zahlungsnachweise. Auch bei Nutzung von Münzautomaten (z. B. Kopierern, Parkuhren und öffentlichen Telefonen) oder bei Trinkgeldern sind eigenhändig erstellte Belege üblich und zulässig.

Auf die Form des Eigenbelegs kommt es dabei nicht an. Sie dürfen Ihre Zahlungsnachweise also ruhig handschriftlich erstellen. Die folgenden Angaben sollten aber enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Lieferanten oder Dienstleisters,
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Dienstleistung,
  • Termin der Lieferung oder Leistung,
  • Rechnungsbetrag sowie
  • die eigenhändige Unterschrift.

Ein solcher Eigenbeleg sieht zum Beispiel so aus:

buchung ohne beleg

Bitte beachten Sie:

Die im Rechnungsbetrag enthaltene Mehrwertsteuer dürfen Sie leider nicht als Vorsteuer geltend machen. Dafür ist laut § 15 Umsatzsteuergesetz unbedingt eine ordentliche Rechnung erforderlich. Zulässig ist in solchen Fällen aber immerhin, den gesamten Bruttobetrag als Betriebsausgabe zu verbuchen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Diesen Beitrag teilen

Artikel zu ähnlichen Themen

19.04.2024

Differenzbesteuerung: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmer

Das eherne Buchführungs-Grundgesetz „Keine Buchung ohne Beleg“ gilt auch im modernen Geschäftsleben. Wenn in der Alltagshektik trotzdem ...
18.04.2024

Umsatzsteuervoranmeldung: So einfach geht’s

Das eherne Buchführungs-Grundgesetz „Keine Buchung ohne Beleg“ gilt auch im modernen Geschäftsleben. Wenn in der Alltagshektik trotzdem ...
15.04.2024

Quicktipp: Listenpreis bei rabattierten Positionen anzeigen

Das eherne Buchführungs-Grundgesetz „Keine Buchung ohne Beleg“ gilt auch im modernen Geschäftsleben. Wenn in der Alltagshektik trotzdem ...

Newsletter abonnieren

Gerne informieren wir Sie regelmäßig per E-Mail über spannende Themen und Neuigkeiten für Ihre Selbstständigkeit.
WISO MeinBüro Web
  • Im Browser und per App arbeiten
  • Vorlagen für Dokumente
  • Vorbereitende Buchhaltung
  • Dokumentenverwaltung
  • Lagerbestandsführung
Jetzt kostenlos testen

Testphase endet automatisch - keine Kündigung nötig.

WISO MeinBüro Desktop
  • Lokal unter Windows arbeiten
  • Dokumente frei gestaltbar
  • Buchhaltung und Steuern per ELSTER
  • Dokumentenablage
  • Warenwirtschaft inkl. Inventur
Jetzt kostenlos herunterladen & testen

Testphase endet automatisch - keine Kündigung nötig.

Noch unentschlossen? Jetzt beide Produkte vergleichen

Beide Produkte sind nicht miteinander kompatibel.