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Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die Einnahmenüberschussrechnung (auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genannt) wird in der Regel am Anfang eines neuen Jahres für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erstellt. Sie dient hauptsächlich der Gewinnermittlung und wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusammen mit der “Anlage G” (für Gewerbebetrieb) bzw. “Anlage S” (für Selbstständige Tätigkeiten) beim Finanzamt eingereicht.

Die EÜR ist die “vereinfachte” Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten – und die nicht freiwillig oder wegen der gewählten Rechtsform ins Handelsregister eingetragen sind. Freiberufler (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Journalisten) kommen auf jeden Fall in den Genuss der vereinfachten Buchführung. Vorteile: Es muss keine Bilanz erstellt werden, die Pflicht zur Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens entfällt und bei der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung an, sondern darauf, wann das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto landet.

Praxistipp

Erste Hilfe: Steuern & Buchführung

Mehr zum Thema EÜR finden Sie im Kapitel “Steueranmeldungen und Steuererklärungen”. Ausführliche Informationen zu allen wichtigen Steuer- und Buchführungsthemen bietet darüber hinaus die interaktive Kontexthilfe, die Sie über die blauen “Hinweis”-Links im Arbeitsbereich “Finanzen” – “Steuerauswertungen” aufrufen. Die Startseite der Buchführungs-Hilfe lässt sich außerdem über den Menüpunkt “Hilfe” – “Erste Hilfe: Steuern & Buchführung” öffnen.

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