Während der Corona-Krise zeigen Politik und Finanzverwaltungen in vielen steuerlichen und rechtlichen Fragen eine Menge Verständnis für die Nöte von Selbstständigen und Unternehmen. So erfreulich das ist: An den grundlegenden Buchführungs- und Steuerpflichten ändert das kein bisschen. Wenn bei Ihnen das nächste Mal ein Steuerprüfer auf der Matte steht, müssen Ihre Unterlagen und elektronischen Aufzeichnungen ...
Mit dem smarten Zuordnungsassistenten von WISO MeinBüro erledigen Sie Ihre Buchführungsarbeiten und Steuerpflichten bekanntlich im Handumdrehen. Das ist selbst dann nützlich, wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. Denn auf Grundlage vorkontierter Belege und vorbereiteter Buchungssätze kann Ihr Berater Ihre Steuererklärungen ohne großen Aufwand erledigen. Verglichen mit der Übergabe loser Zettelsammlungen im sprichwörtlichen Schuhkarton hat das ...
Leidet Ihr Unternehmen unter den Folgen der Corona-Krise? Haben Sie womöglich schon mit akuten Liquiditätsproblemen zu kämpfen? Dann können Sie beim Finanzamt die Stundung Ihrer Umsatzsteuer-Zahlungen beantragen. Das geht zurzeit vergleichsweise einfach. Nicht nur das: Es gibt noch andere Möglichkeiten, Steuer(voraus)zahlungen zu senken oder pausieren. Unter anderem können Sie … sich Ihre Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung ...
„Bonität prüfen!“ lautet ein Standard-Ratschlag aus Gründerleitfäden. Doch nicht für jedes Unternehmen macht das Einholen von Bonitätsinformationen Sinn. Ohnehin sind solche Dienste nur ein Element im Kampf gegen Zahlungsverzögerung und Zahlungsausfälle. Und recherchieren kann man zunächst einmal selbst, ohne dass es einen viel kostet. Teuer und ärgerlich: Keine oder verzögerte Zahlung Eins ist sicher: Kein ...
Für Hin- und Rückfahrten zwischen der eigenen Wohnung und der ersten Betriebsstätte (z. B. Ladenlokal, Büro oder Werkstatt) gibt es bekanntlich die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer. Angenommen, Sie fahren an 230 Arbeitstagen pro Jahr in Ihren 15 Kilometer entfernten Betrieb, dann können Sie 230 * 15 * 0,30 = 1.035 Euro als Entfernungspauschale ...