Auch der Fiskus hat sich etwas Neues einfallen lassen: Mit der „Kassen-Nachschau“ gibt die Abgabenordnung den Finanzbehörden künftig ein besonders bedrohliches Kontrollinstrument an die Hand. Laut § 146b AO dürfen Finanzamts-Prüfer ab 2018 Geschäftsräume während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um „Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können”. Mehr noch: Sogar die …
