Seit Januar 2020 müssen elektronische Registrierkassen mit einer „technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um ein Sicherheitsmodul, das für die lückenlose und nicht veränderbare Aufzeichnung sämtlicher Kassenvorgänge sorgt. Auf diese Weise sollen unversteuerte Bargeldeinnahmen und Kassenmanipulationen verhindert oder wenigstens erschwert werden.
Für elektronische Kassensysteme ohne TSE galt zunächst eine bundesweite Übergangsregelung bis 30. September 2020. Nicht zuletzt mit Blick auf die angespannte Lage haben die meisten Bundesländer die befristete „Nichtbeanstandungsregelung“ bis 31. März 2021 verlängert.
Wichtig: Eine erneute Verschiebung der Deadline ist nicht in Sicht! Ihre elektronische Kasse muss am 1. April 2021 über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das kann …
- ein zertifiziertes Hardware-Modul oder auch
- ein Cloud-basiertes Sicherheitszertifikat
Sofort einsatzbereit: Die TSE als USB-Stick
Als Hardwarelösung empfehlen wir die TSE als USB-Stick der Schweizer Swissbitt AG. Für die MeinBüro Kasse gibt es die Hardware von Swissbitt in zwei verschiedenen Paketen.
- Paket 1: Bereitstellung der TSE-Hardware. Kostenpunkt: 150 Euro pro Jahr.
Hinzu kommt bei Bedarf ein einmaliger TSE-Einrichtungsservice für 119 Euro. - Paket 2: Alternativ können Sie eine Komplettlösung in Anspruch nehmen. Kostenpunkt: 390 Euro pro Jahr. Das Sorglos-Paket enthält:
- kostenlose Einrichtung durch MeinBüro Experten,
- Protokollierung aller Kassendaten über das Fiskaltrust-Portal,
- Hochladen sämtlicher Daten in die Cloud,
- gebührenfreie Finanzamtsmeldung bei Inbetriebnahme sowie Ausfall der TSE über das Fiskaltrust-Portal sowie ein
- revisionssicheres POS-Archiv in der Cloud.
Bitte beachten Sie: Für beide Pakete gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.
Kurz vor der Zertifizierung: Die Cloud-TSE
Auch auf eine rein cloudbasierte TSE ist die MeinBüro Kasse mit dem anstehenden Update vorbereitet. Wir empfehlen die Cloud-TSE des Anbieters Fiskaly GmbH.
Diese TSE-Anbindung („fiskaly Security Module Application for Electronic Record-Keeping Systems“) wird derzeit vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) evaluiert und steht kurz vor der Zertifizierung.
Kein Mut zur Lücke: Antrag auf Fristverlängerung stellen!
Bitte beachten Sie: Die wiederholten Verzögerungen im Zertifizierungsprozess gehen auf kurzfristig geänderte Anforderungen der Steuer- und Sicherheitsbehörden zurück. Das ändert leider nichts daran, dass Ihre elektronische Kasse am 1. April 2021 über eine zertifizierte TSE-Lösung verfügen muss!
Wenn absehbar ist, dass Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme bis dahin noch nicht abgeschlossen sind, müssen Sie unbedingt einen Antrag auf Fristverlängerung bei Ihrem Finanzamt stellen. Anderenfalls gelten Ihre Kassenaufzeichnungen ab April insgesamt als ungeschützt und deshalb rechtswidrig. In dem Fall drohen Steuerschätzungen und Bußgelder!
Praxistipps:
- Der DIHK hat zusammen mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks und anderen großen Branchenverbänden (darunter BDI und Handelsverband) eine Praxishilfe für Unternehmen
- Darin finden Sie auch Formulierungsvorschläge für einen Antrag auf „Bewilligung von Erleichterungen“ nach 148 AO zur „Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-TSE“.
- Die Einzelheiten besprechen Sie am besten zeitnah mit Ihrem Steuerberater.