Die meisten Unternehmer müssen regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) abgeben. Bei Gründern kommt dann zum ersten Mal die Frage auf: Wie mache ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung? Dabei ist das Ganze gar nicht so kompliziert. Grundsätzlich gilt, dass alle Unternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen müssen, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen anbieten. Es gibt aber zwei Ausnahmen:
- Wer im vergangenen Geschäftsjahr weniger als 22.000€ und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000€ Umsatz erwirtschaftet, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und ist damit von der Abgabepflicht befreit. Wichtig: Sollte sich während eines Jahres abzeichnen, dass Sie unerwartet deutlich mehr Umsatz machen, kontaktieren Sie am besten Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
- Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Versicherungsmakler müssen nach § 4 des Umsatzsteuergesetzes ebenfalls keine UStVA abgeben.