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Muss ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Die meisten Unternehmer müssen regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) abgeben. Bei Gründern kommt dann zum ersten Mal die Frage auf: Wie mache ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung? Dabei ist das Ganze gar nicht so kompliziert. Grundsätzlich gilt, dass alle Unternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen müssen, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen anbieten. Es gibt aber zwei Ausnahmen:

  1. Wer im vergangenen Geschäftsjahr weniger als 22.000€ und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000€ Umsatz erwirtschaftet, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und ist damit von der Abgabepflicht befreit. Wichtig: Sollte sich während eines Jahres abzeichnen, dass Sie unerwartet deutlich mehr Umsatz machen, kontaktieren Sie am besten Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
  2. Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Versicherungsmakler müssen nach § 4 des Umsatzsteuergesetzes ebenfalls keine UStVA abgeben.
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