Grob gesagt: Bei der Einnahmenüberschussrechnung werden im laufenden Geschäftsjahr alle Einnahmen und Ausgaben (Zu- und Abflüsse) dokumentiert. Der Aufbau wird dabei anhand eines 2005 eingeführten EÜR Formulars bestimmt.
Bis zur Steuererklärung 2016 gab es für sehr kleine Unternehmen noch eine Erleichterung. Waren Betriebseinnahmen für ein Geschäftsjahr geringer als 22.000€, konnte der Gewinn (egal ob positiv oder negativ) formlos ermittelt werden. Ab der Steuererklärung 2017 gilt das nicht mehr. Jetzt muss die EÜR immer erstellt werden.
Besonders praktisch: Sie können die gesamte EÜR Ihres Gewerbes aus MeinBüro in Ihre Steuererklärung übergeben, wenn Sie diese mit dem WISO Steuer erstellen.