Nach § 14 Abs. 4 UStG setzt das Finanzamt Rechnungen mit einer fortlaufenden Nummer voraus, um die eindeutige Identifizierung jeder Rechnung sicherzustellen. Das bedeutet, dass Sie jede Rechnungsnummer nur einmal verwenden dürfen. Ob es sich dabei um eine reine Zahlenkette oder eine Kombination von Zahlen und Buchstaben handelt, ist Ihnen aber freigestellt.
Wer erst frisch in die Selbstständigkeit gestartet ist und befürchtet, eine Rechnung mit einer Nummer wie „2017-0002“ könnte abschreckend wirken, kann die Darstellung seiner Rechnungsnummern also anpassen. So kann niemand auf die tatsächliche Anzahl der Kunden schließen. Kleinbetragsrechnungen müssen übrigens keine fortlaufenden Nummern beinhalten.
Doppelt vergebene Nummern sollten Sie aber unbedingt vermeiden. Sonst könnte es unangenehm werden bei der nächsten Steuerprüfung.
Ein guter Grund, von der manuellen Rechnungsstellung mit Word, Excel und Co. Abstand zu nehmen und die eigenen Rechnungen automatisch zu erzeugen.