Während die EÜR in der Regel aus circa vier Seiten + Anlagenverzeichnis besteht, gibt es darüber hinaus weitere Anlagen, die jedoch nur für die Beteiligten von Personengesellschaften vorgesehen sind. Das sind die folgenden:
- Ergänzungsrechnung (Anlage ER)
- Sonderberechnung (Anlage SE)
- Anlageverzeichnis zur Anlage SE (Anlage AVSE)