Für die Übergabe der Einnahmenüberschussrechnung gibt es im Rahmen der Steuererklärung ein extra Formular, die Anlage EÜR. Mithilfe dieser Anlage müssen Sie die EÜR per ELSTER elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Bis zur Steuererklärung 2016 brauchte die Anlage EÜR bis zu Betriebseinnahmen von 22.000 € nicht elektronisch übermittelt werden. Diese Regelung gilt nicht mehr. Ab 2017 darf die EÜR nur noch postalisch übermittelt werden, wenn eine Übermittlung über das Internet aus technischen Gründen nicht möglich ist.