FAQFragen zu WISO MeinVerein? Wir helfen Euch gerne weiter! Hier Klicken

  • 09. Juni. 2022
  • hpadt
  • 0

Erst Corona, jetzt die exorbitanten Preissteigerungen – da kommt so manches Mitglied finanziell ins Schwimmen. Klar, dass man dann überlegt, wie man helfen kann, wenn die Beiträge nicht pünktlich kommen. Aber leider hat der Fiskus Eurer Hilfsbereitschaft in Bezug auf den Beitragsverzicht Grenzen gesetzt. Denn Zugeständnisse gegenüber dem Mitglied können im Extremfall die Gemeinnützigkeit kosten.

Ohne Satzung geht gar nichts

In den Corona-F.A.Q des Bundesfinanzministeriums heißt es nämlich ziemlich eindeutig:

„Eine Rückzahlung von Beiträgen an Mitglieder oder eine Befreiung der Mitglieder von Beitragszahlungen ist rechtlich grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies in den Satzungsbestimmungen oder der Beitragsordnung der jeweiligen Körperschaft mit aufgenommen ist.“

Da dies bei den meisten Vereinen nicht der Fall ist, müssen also die Beiträge auf jeden Fall erhoben werden. Allerdings bleibt die Möglichkeit der Stundung nach dieser Antwort des Finanzministeriums weiter möglich.

Beitragsverzicht: Ausnahme für Corona-Geschädigte

Bei durch Corona entstandenen Zahlungsschwierigkeiten eines Mitglieds gilt allerdings eine Ausnahmeregelung. Ihr könnt dann die Beiträge erlassen oder gezahlte Beiträge erstatten. Zum Nachweis, dass Corona schuld an den Problemen des Mitglieds ist, reicht es aus, „wenn sich das Mitglied plausibel auf eine solche Not beruft oder sich die Notsituation des Mitglieds für die Körperschaft plausibel aus anderen Umständen ergibt.“ Diese Regelung gilt aber nur bis 31.12.2022 und gilt auch nur für coronabedingte Zahlungsprobleme des Mitglieds.

Leistungsausfall ist kein Grund für Beitragserleichterung

Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Fälle, in denen Ihr einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen wollt oder auf ausstehende Beiträge verzichtet, weil Euer Verein sein Angebot aufgrund der Coronakrise nicht erbrachte (zum Beispiel aufgrund ausgefallener Übungsstunden oder nicht durchgeführter Sportkurse). In diesen Fällen ist ein Beitragsverzicht oder eine Rückzahlung nur möglich, wenn die Satzung dies ausdrücklich vorsieht.

Jetzt alle Funktionen kostenlos für 14 Tage testen

  • alle Funktionen
  • unbegrenzte Mitgliederanzahl
  • keine automatische Verlängerung
  • keine Zahlungsdaten notwendig

Das MeinVerein Team

Lerne die Mannschaft hinter WISO MeinVerein kennen.

Weiterlesen Beitragsverzicht gefährdet Gemeinnützigkeit