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  • 22. September. 2023
  • hfischer
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Derzeit ist ein Gesetz in Arbeit, das zu Beginn 2024 in Kraft treten soll. Danach soll der Anbau von Cannabis im privaten Umfeld und in nicht gewerblich orientierten Gemeinschaften unter strengen Auflagen erlaubt werden. Derzeit ist der Konsum und Besitz von Cannabis grundsätzlich verboten. Der gemeinschaftliche Anbau wird dann zukünftig über sogenannte Cannabis Social Clubs organisiert.

In diesem Beitrag erfahrt Ihr

  • ab wann Cannabis Social Clubs Cannabis anbieten dürfen,
  • ob  Cannabis Social Clubs gemeinnützig sein können,
  • welche Richtlinien für die Abgabe von Cannabis gelten werden
  • wie man einen Cannabis Social Club gründet.
Inhaltsverzeichnis
Das neue Cannabis Gesetz

Gesetzliche Regelungen

Bitte beachtet, dass dieser Beitrag zum großen Teil einen Blick in die Zukunft wagt. Zwar gibt es schon einige Cannabis Social Clubs – aber noch dürfen diese kein Cannabis anbieten. Geplant ist, dass das entsprechende Gesetz ab 2024 in Kraft tritt. Wann genau, ist aktuell noch nicht abzusehen. Denn nach dem Beschluss der Bundesregierung im August 2023 geht das Gesetz nun erst einmal den parlamentarischen Weg. Es bedarf zwar keiner Zustimmung der Bundesländer, muss aber auch vom Bundesrat beraten werden. Hinzu kommen noch diverse Anhörungen, so dass sich die abschließende Beratung und Verabschiedung durch den Bundestag noch hinziehen könnte.

Aktuell ist der Anbau und die Verteilung von Cannabis in Deutschland verboten. Dass in den Cannabis Social Clubs (noch) kein Cannabis gezüchtet oder vertrieben werden darf, heißt nicht, dass man keine Clubs gründen darf. Es muss aber aus den Statuten eindeutig hervorgehen, dass sich der Club an die gesetzlichen Vorschriften hält.

Man kann schon jetzt einen Cannabis Social Club gründen. Es gibt auch schon eine ganze Reihe dieser Clubs. Wichtig ist dabei nur, dass man in den Statuten nicht gegen das geltende Recht verstößt.

Es gibt bereits Cannabis Social Clubs, die aber bisher als primäre Zielsetzung die Legalisierung des Konsums von Cannabis verfolgten. Hier solltet Ihr prüfen, ob die Satzung auch den Anbau und den Vertrieb (der nicht gewinnorientiert sein darf) umfasst. Sollte eine Satzungsänderung anstehen, solltet Ihr sie mit einem Fachanwalt besprechen. Auf jeden Fall muss dann aus der Satzung hervorgehen, dass Anbau und Vertrieb erst dann erfolgen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen und dass der Verein sich verpflichtet, die Bestimmungen einzuhalten.

Gemeinnützigkeit von Cannabis Social Clubs

Können Cannabis Social Clubs gemeinnützig sein?

Wenn Ihr einen Cannabis Social Club gründen wollt, fragt Ihr Euch sicher auch, ob so ein Verein die Gemeinnützigkeit erlangen kann. Im § 52 AO (Abgabenordnung) ist eine – nicht abgeschlossene – Liste enthalten, in der Ziele aufgelistet sind, deren Verfolgung als gemeinnützig anerkannt werden. Die Juristen sind sich nicht einig, ob ein Club, der Cannabis anbauen und seine Mitglieder damit versorgen will, auch gemeinnützig sein kann. Der überwiegende Teil der Rechtexperten ist hier zumindest skeptisch.

Einige Fachleute können sich vorstellen, dass eine Zuordnung möglich wäre, wenn der Cannabisanbau und die Abgabe an Mitglieder laut Satzung zur Reduzierung von gesundheitlichen Gefahren dienen. Dann könnte man unter Umständen darin eine Förderung der Wissenschaft oder auch des öffentlichen Gesundheitswesens sehen. Will man aber einen Cannabis Social Club gründen, dürfte man sich nicht auf diese Zielsetzung beschränken.

Andere halten es auch für möglich, den Club dem Zweck der Pflanzenzucht zuzuordnen. Auch der Zweck „Kleingärtnerei“ wird in diesem Zusammenhang ins Gespräch gebracht. Eine Anerkennung auf dieser Basis wird allerdings äußerst skeptisch gesehen, da es sich beim Zweck eines Cannabis Clubs doch primär um die Abgabe von berauschenden Substanzen (Cannabis) handelt.

Zusammenfassend solltet Ihr davon ausgehen – wollt Ihr einen Cannabis Club gründen – dass hierfür keine Gemeinnützigkeit erteilt wird.

Gesetzliche Vorgaben für Cannabis Social Clubs

Cannabis Social Club: diese Auflagen müsst Ihr erfüllen

Derzeit ist der Anbau und Verkauf von Cannabis noch verboten. Lediglich im medizinischen Bereich kann – auch unter strengen Auflagen – Cannabis genutzt werden. Kommt das neue Gesetz, wären der Anbau und Vertrieb im Cannabis Social Club erlaubt, allerdings unter strengen Auflagen. Wenn Ihr einen solchen Club gründen wollt, solltet Ihr Euch über die Bestimmungen im Klaren sein. Derzeit sind folgende Auflagen geplant:

  • maximal 500 Mitglieder je Club
  • Cannabis Anbau nur zur Abgabe an die Mitglieder des Clubs
  • Maximale Abgabemenge = 50 Gramm pro Mitglied und Monat
  • Pro Tag maximal 25 Gramm pro Mitglied
  • Mindestalter von 18 Jahren für alle Clubmitglieder
  • An Clubmitglieder zwischen 18 und 21 Jahren darf lediglich Cannabis mit einem maximalen THC-Gehalt von 10 % abgegeben werden 
  • Benennung eines Sucht- und Präventionsbeauftragten je Club.
  • keine Werbemaßnahmen
  • Kein Konsum von Cannabis und Alkohol in den Clubräumen
  • gesetzlicher Mindestabstand zwischen Cannabis Social Clubs und Schulen, Jugendzentren, Kitas oder ähnlichen Einrichtungen

Ihr seht also, dass neben dem Anbau von Cannabis auch eine ganze Reihe von Auflagen auf Euch warten werden.

Cannabis Social Club gründen

So gründet Ihr einen Cannabis Social Club

Einen Cannabis Social Club aufzubauen ist einfach, denn grundsätzlich ist ein Cannabis Club nichts anderes, wie jeder andere Verein. Die Gemeinnützigkeit hat nichts mit der Vereinsgründung zu tun, da sie ja erst später durch das Finanzamt (in diesem Fall wahrscheinlich nicht) festgestellt wird.

Tipp

Cannabis Social Clubs müssen wie jeder andere Verein verwaltet werden. Da Ihr jedoch gesetzliche Regelungen wie die Mengenabgabe an Mitgliedern kontrollieren und einhalten müsst, solltet Ihr bei der Vereinsverwaltung besonders sorgfältig sein. Damit Ihr Euch bei der Verwaltung Eures Cannabis Clubs Nerven, Zeit und Arbeit spart, aber dennoch den Überblick behaltet, haben wir unsere Vereinssoftware WISO MeinVerein Web entwickelt. Testet jetzt alle Funktionen unserer Online-Vereinsverwaltung unverbindlich für 14 Tage kostenlos und überzeugt Euch selbst.

Zunächst müsst Ihr Mitglieder für den Cannabis Social Club finden. Hierzu könnt Ihr eine öffentliche Veranstaltung oder eine Pressekonferenz organisieren. Macht auf jeden Fall von vorneherein klar, dass Ihr innerhalb der gesetzlichen Regeln Cannabis für den Eigenbedarf der volljährigen Mitglieder anbauen werdet. Details sprecht Ihr am besten mit einem Anwalt ab, da man hier schnell in eine juristische Falle geraten kann. Wichtig wäre auch, dass deutlich wird, dass Ihr mit dem Club zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels beitragen wollt.

Im zweiten Schritt solltet Ihr die Organisation Eures Clubs aufbauen. In dieser Phase ist das primäre Ziel, ins Vereinsregister eingetragen zu werden. Nur so erreicht Ihr, dass Euer Club zu einer juristischen Person wird. Solange dies nicht der Fall ist, haftet jeder im Cannabis Social Club persönlich für Schritte, die er für den Club unternimmt. Nach § 21 BGB muss zur Eintragung ein gemeinsamer Zweck verfolgt werden, der nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Ihr müsst zur Eintragung also auch die Voraussetzungen erfüllen, die jeder Verein erfüllen muss, um ins Vereinsregister eingetragen zu werden.

Da die bisher installierten Clubs mit der Zielsetzung gegründet wurden, den Cannabis-Anbau und -Konsum zu legalisieren, fragt Ihr Euch vielleicht, ob ein Cannabis Social Club mit der klaren Zielsetzung der Produktion und des Konsums von Cannabis bereits jetzt gegründet werden und ins Vereinsregister eingetragen werden kann. Hierzu hat das Oberlandesgericht München am 04.10.2023 einen wichtigen Beschluss gefällt. Die Richter stellten fest, dass Cannabis Social Clubs bereits jetzt ins Vereinsregister eingetragen werden können. Die Satzung muss allerdings unmissverständlich klarstellen, dass der Anbau und die Weitergabe von Cannabis erst erfolgt, nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. (Aktenzeichen: 31 Wx 153/23 e)

Fazit

Unser Fazit

Cannabis Social Clubs gibt es bereits in Deutschland. Ihre Zielsetzung beschränkt sich derzeit auf die Legalisierung von Cannabis. Ab 2024 sollen diese Clubs auch Cannabis anbauen und an die eigenen Clubmitglieder verteilen dürfen. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Für die Verteilung von Cannabis werden strenge Regeln gelten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sind Cannabis Social Clubs legal?

Ja, Cannabis Social Clubs sind legal. Es gibt in Deutschland auch schon eine ganze Reihe davon. Allerding dürfen diese Clubs derzeit weder Cannabis anbauen oder vertreiben. Geplant ist eine Freigabe des Cannabis unter strengen Auflagen ab 2024. Der genaue Termin steht noch nicht fest.

Was wird Cannabis in Social Clubs kosten?

Ein Cannabis Social Club darf keine Gewinne erwirtschaften. Geplant ist, dass sich der Club zum überwiegenden Teil aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Ob zusätzliche Zuzahlungen pro Gramm Cannabis notwendig werden, muss dann individuell bestimmt werden.

Wie funktioniert ein Cannabis Social Club?

Eigentlich ist ein Cannabis Social Club ein Verein wie jeder andere, nur dass er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vom Finanzamt für gemeinnützig erklärt wird. Außerdem müsst Ihr damit rechnen, dass ein Cannabis Social Club zumindest in der Anfangsphase strenger als andere Vereine überwacht wird.

Kann ich jetzt einen Kiffer Club gründen?

Da im Rahmen der begrenzten Freigabe von Cannabis wahrscheinlich auch geregelt wird, dass Cannabis nicht in den Clubräumen konsumiert werden darf, werden Cannabis Social Clubs sicher keine „Kiffer Clubs“.

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