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  • 06. März. 2015
  • Administrator
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Was passiert, wenn der Vorstand seine Aufgaben nicht erfüllt? Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

Fahrlässigkeit des Vorstandes kann Konsequenzen haben

Weil der Vorstand seine Aufgabe allzu locker sah, steht in Stuttgart eine Skaterhalle vor dem Aus. Der Verein hatte Verpflichtungen, die zunächst überschaubar waren, nicht erfüllt. Im Laufe der Zeit entstand so ein Schuldenberg, der nun zur Insolvenz des Vereins führen kann. Da grob Fahrlässig gehandelt wurde, kann dies auch für den Vorstand schlimme Konsequenzen haben.

Weil das Geld fehlte, standen die Skater vor dem Aus. Farhlässigkeit des Vorstandes kann Konsequenzen haben.

Schon eine kleine Fahrlässigkeit kann zur Insolvenz führen

Eigentlich hatte alles sehr positiv begonnen. Dem Verein wurde eine Halle kostenlos zur Verfügung gestellt. Lediglich die Stromkosten – etwas über 60,00 € – sollten monatlich gezahlt werden. Eine Summe, die sich hätte sicher aufbringen lassen. Doch man vergaß schlicht, die Zahlungen zu leisten. Nun stehen die Forderungen von vier Jahren im Raum. Der inzwischen vierstellige Betrag kann aber vom Verein nicht aufgebracht werden. Die Konsequenz: Wenn nicht Hilfe von der öffentlichen Hand oder Förderern erfolgt, muss der Verein Insolvenz anmelden.

Der Vorstand muss sich an Vereinbarungen halten

Da es klare Vereinbarungen gibt, die auch vom Vereinsvorstand nicht bestritten werden, muss dem Vorstand grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden. Dies kann zur Folge haben, dass die Vorstandsmitglieder nun die Schulden aus privater Tasche finanzieren müssen.

Dieses Beispiel zeigt deutlich: Immer wenn es um Geld geht, sollten alle Absprachen schriftlich getroffen werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass eingegangene Verpflichtungen auch termingerecht erfüllt werden. Wenn der Vorstand des Vereins wechselt, sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden, aus dem auch hervorgeht, welche Verpflichtungen der Verein hat, die nun vom neuen Vorstand erfüllt werden müssen.

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