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  • 12. September. 2022
  • adickel
  • 0

Am 21.06.2022 hat das Oberlandesgericht ein Urteil gefällt, nach dem Ihr alle Formulare – egal ob online oder als Print – überprüfen müsst, um Ärger zu vermeiden. Wenn man in Euren Vordrucken lediglich zwischen der Geschlechtsangabe „Frau“ oder „Herr“ wählen kann, stellt das nach Meinung des Gerichts einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar. (Aktenzeichen 9 U 92/20)

Um Ärger aus dem Weg zu gehen, solltet Ihr Eure Formulare um die Wahlmöglichkeit „keine Angabe“ ergänzen. Wenn Ihr Personen anschreibt, die keine Geschlechtsangabe gemacht haben, schreibt Ihr am besten mit Vor – und Nachnamen. Bei Serienbriefen sollte man dann grundsätzlich auf die Geschlechtsanrede verzichten und immer „Guten Tag Max Mustermann“ schreiben. Bei internen Schreiben könnt Ihr auch „Hallo Karin Mustermann“ als Anredeform wählen.

Übrigens gibt es bisher noch keine Vorschrift, dass der Verein für Menschen ohne Geschlechtsbezug männlich oder weiblich eigene Sanitäranlagen, Waschräume usw. einrichten muss.  



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