Jetzt Als Demoverein starten
  • 05. Dezember. 2022
  • adickel
  • 0

Es kann leider immer wieder vorkommen, dass eine Vorstandswahl fehlerhaft war und deshalb unwirksam ist. Aber steht dann der Verein ohne Vorstand da? Nein, sagte das Kammergericht Berlin in einem Beschluss 04.07.2022 (Aktenzeichen 22 W 32/22).

Mitglied verlangt einen Notvorstand

In dem Verfahren ging es zwar um eine Partei, der Beschluss kann aber analog auch auf Euren Verein angewandt werden. Ein Mitglied der Partei, das sich als einziges verbliebenes Vorstandsmitglied sah, hatte beim Kammergericht die Bestellung eines Notvorstands beantragt. Es hatte aber eine Vorstandswahl stattgefunden. Allerdings lief hierzu noch ein Zivilprozess, in dem geklärt werden sollte, ob die Wahl gültig war. Es bestand der Verdacht, dass nicht alle Mitglieder ordnungsgemäß beteiligt wurden.

Kammergericht lehnt Notvorstand ab

Das Kammergericht lehnte jedoch die Bestellung eines Notvorstands ab und berief sich dabei auf § 29 BGB. Das Gericht legte den Paragrafen dahingehend aus, dass ein Notvorstand nur infrage kommt, wenn:

  • die erforderliche Anzahl an Vorstandsmitgliedern fehlt
  • dieser Mangel umgehend behoben werden muss, um Schaden vom Verein abzuwenden oder eine notwendige Handlung des Vereins dringend erforderlich ist
  • der Verein den Mangel nicht selbst beseitigen kann

Da das Kammergericht keine Möglichkeit sah, die vorgebrachten Argumente des Antragstellers in einem vertretbaren Verfahren zu prüfen und die Rechtmäßigkeit der Vorstandswahl im Zivilprozess geprüft wurde, lehnte es die Benennung eines Notvorstands ab.

Auch nicht rechtmäßig gewählter Vorstand kann vertretungsberechtigt sein

Man müsse zunächst davon ausgehen, dass ein Vorstand gewählt wurde und dieser vertretungsberechtigt sei. Selbst wenn der Vorstand nicht rechtmäßig gewählt wurde, so sei er zunächst als faktischer Vorstand anzuerkennen, der eine sogenannte Duldungsvollmacht besitzt. Das bedeutet, dass der neu gewählte Vorstand zunächst so anzusehen ist, wie ein ordnungsgemäßer berufener Vorstand. Da der Antragsteller die Gefahr von akut drohenden Schäden für den Verein nicht geltend machte, besteht kein Grund für ein sofortiges Eingreifen des Gerichts.



War der Beitrag hilfreich für Dich?

Vielen Dank für Deine Stimme!

Jetzt alle Funktionen kostenlos für 14 Tage testen

  • alle Funktionen
  • unbegrenzte Mitgliederanzahl
  • keine automatische Verlängerung
  • keine Zahlungsdaten notwendig

Das MeinVerein Team

Lerne die Mannschaft hinter WISO MeinVerein kennen.

Weiterlesen Vorstandswahl fehlerhaft - und was jetzt?