Viele Vereine haben und schätzen sie: Ehrenmitglieder.
Doch was versteht man eigentlich unter einem „Ehrenmitglied“ und welche Rechte haben sie im Verein? Wem und wie verleiht man eine Ehrenmitgliedschaft?
Dem Thema „Ehrenmitglieder im Verein“ gehen wir in diesem Beitrag auf den Grund. 🙂
Folgende Fragen schauen wir uns in diesem Beitrag an:
- Was sind Ehrenmitglieder?
- Wem wird eine Ehrenmitgliedschaft verliehen?
- Welchen Status und welche Rechte haben Ehrenmitglieder im Verein?
- Was versteht man unter einem „Ehrenvorsitzenden“?
- Warum sollte man Ehrentitel verleihen?
Was sind Ehrenmitglieder?
Ehrenmitglieder sind meist Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.
Ehrenmitglieder haben oftmals bestimmte Leistungen erbracht, die dem Verein sehr weitergeholfen haben. Ihre Verdienste sind Meilensteine in der Weiterentwicklung des Vereins.
Die höchste Auszeichnung, die ein Verein solchen Personen verleihen kann, ist ein „Ehrenstatus“. Dieser Status wird dann durch die Erhebung zum „Ehrenmitglied“ oder aber zum „Ehrenvorsitzenden“ zum Ausdruck gebracht.
Wem wird eine Ehrenmitgliedschaft verliehen?
Je nach dem, wie es die Satzung vorsieht, können sowohl aktive Mitglieder als auch „Nichtmitglieder“ zum Ehrenmitglied ernannt werden.
In der Praxis handelt es sich jedoch häufig um aktive oder passive Vereinsmitglieder, die den Verein über viele Jahre hinweg unterstützen oder mit ganz besonders viel Engagement bestimmte Funktionen erfüllen und Verantwortung übernehmen. Manchmal werden aber auch passive Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt, die den Verein immer wieder durch hohe Spendenbeiträge unterstützen.
Wichtig: Wenn jemand für eine Ehrenmitgliedschaft vorgeschlagen wird, so ist es wichtig, dass der zu Ehrende diesem Vorschlag zustimmt. Der Verein kann nicht einseitig darüber bestimmen, wer eine Ehrenmitgliedschaft erhält.
Welchen Status und welche Rechte haben Ehrenmitglieder im Verein?
Wenn ein Verein jemandem eine Ehrenmitgliedschaft anbietet, dann gilt es im Vorhinein zu entscheiden, ob
- man der Person bloß einen Ehrentitel anbietet, der nicht an mitgliedschaftliche Pflichten geknüpft ist,
- man „echte Mitglieder“ zu Ehrenmitgliedern erhebt erhebt,
- oder man den Ehrenmitgliedern ein in der Satzung festgeschriebenes Sonderrecht einräumt.
1. Ehrenmitgliedschaft als bloße Verleihung eines Ehrentitels
Wenn in der Satzung des Vereins keine speziellen Rechte für Ehrenmitglieder vorsieht, dann ist die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft bloß die Verleihung eines Ehrentitels. Diesen kann die Mitgliederversammlung frei an echte Mitglieder oder Nichtmitglieder vergeben. Wenn die zu ehrende Person ein Nichtmitglied ist, steht diesem mit der Verleihung des Ehrentitels auch kein mitgliedschaftlicher Anspruch zu. Sie erhält kein Stimmrecht oder Teilnahmerecht an den Mitgliederversammlungen.
Mit einer solchen Ehrung sollen lediglich besondere Verdienste um den Verein gewürdigt werden.
2. Ehrenmitgliedschaft als besondere Form der Mitgliedschaft
Die Satzung kann eine Ehrenmitgliedschaft als eine besondere Form der Mitgliedschaft beschreiben. Das muss aber ausdrücklich in der Satzung festgeschrieben sein!
Diese Art der Ehrenmitgliedschaft ist im Gegensatz zur bloßen Verleihung eines Ehrentitels unbedingt mit einer Mitgliedschaft verknüpft. Die zu ehrende Person erhält mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft alle Rechten und Pflichten eines normalen Mitglieds, so auch Stimmrecht und die Berechtigung zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung.
3. Ehrenmitgliedschaft mit Sonderrecht
Die Satzung kann den Ehrenmitgliedern ein Sonderrecht einräumen, welches sich sehr häufig auf eine Beitragsbefreiung bezieht. Natürlich sind auch andere Sonderrechte denkbar (z.B. die Berechtigung zur Teilnahme an Vorstandssitzungen).
Was versteht man unter einem „Ehrenvorsitzenden“?
Scheidet ein Vereinsvorsitzender aus dem Amt aus, so kann er als Zeichen der Anerkennung seiner Leistungen zum „Ehrenvorsitzenden“ gewählt werden. Sind mit diesem Titel Sonderrechte verbunden (z.B. die Beitragsfreiheit), so ist dies in der Satzung zu definieren.
Warum sollte man Ehrentitel verleihen?
Ehrungen sind Zeichen der Wertschätzung. Somit sind es tolle Anlässe, die auch in einem einigermaßen feierlichen und festlichen Rahmen stattfinden sollten. Dazu gehört in der Regel auch eine Berichterstattung in der Lokalzeitung, denn Ehrungen sind eine super Gelegenheit, die Öffentlichkeitsarbeit im Verein wieder anzukurbeln.
Für Mitglieder, die für ihre langjährigen Tätigkeiten und besonderen Leistungen geehrt werden, ist die Anerkennung ihrer Arbeit in Form eines Ehrentitels etwas ganz besonderes. Auf dieses Event fiebern sie lange hin und freuen sich die Ehre, die ihnen dadurch zuteil wird. Aber auch für alle anderen Mitglieder kann eine Ehrung ein Ansporn sein, sich weiterhin für den Verein einzusetzen.
Fazit: Ehrenmitgliedschaften im Verein
Ehrungen sind tolle Anlässe, bestimmte Mitglieder für ihre guten Leistungen und ihre Einsatzbereitschaft auszuzeichnen. Überlegt doch mal, wer in eurem Verein eine Ehrung verdient hätte. Sicher gibt es die ein oder andere Person, die immer zur Stelle ist, wenn es mal brennt. Jemanden, der keine Kosten und Mühen scheut, den Verein zu unterstützen. Oder jemanden, der durch seine hohe Verantwortungsbereitschaft aus der Menge hervor sticht. Mit dem Angebot einer Ehrenmitgliedschaft kann man treuen Mitgliedern eine große Freude bereiten. Doch Vorsicht: Geht nicht zu inflationär mit der Verleihung von Ehrenmitgliedschaften um, denn schließlich sollen Ehrentitel etwas ganz Besonderes sein. Wenn jedes zweite Mitglied ein „Ehrenmitglied“ ist, wo ist dann der Anreiz? 😉 Wie du Ehrungen ganz einfach aufwertest (zum Beispiel durch kleine Geschenke), erfährst du hier.
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Ist ein Ehrenvorsitzender im eingetragenem Verein Stimmberechtig??...
Ist ein Ehrenvorsitzender im eingetragenem Verein Stimmberechtig??
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Einladung eines Ehrenmitgliedes zur Jubiläumsfeier. Wie wird laut Knigge eingeladen: mit Partner oder ohne...
Einladung eines Ehrenmitgliedes zur Jubiläumsfeier. Wie wird laut Knigge eingeladen: mit Partner oder ohne
Guten Tag Frau Reinartz, bei diesem Thema sind wir leider keine Experten. Schauen Sie doch einmal auf www.knigge.de nach, ob sich dort etwas finden lässt. Beste Grüße, Christian Gohlke
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