Der Eintrag ins Vereinsregister– so schnell wird man zum e.V.
Im Prozess der Vereinsgründung fragen sich viele Vereine: Was bringt uns ein Eintrag ins Vereinsregister? Ich verrate es euch: Es bringt euch eine Menge Vorteile! Deshalb gehört der Eintrag ins Vereinsregister unbedingt zu euren Top-To-Do‘s! Mit unserer Anleitung wird der Registereintrag zum Kinderspiel.
Vorab: Dieser Beitrag versucht zwar umfassend und nach bestem Gewissen zu informieren, kann jedoch keine Rechtsberatung ersetzen und stellt nicht den Anspruch, dies zu tun.
Was ist das Vereinsregister?
Das Vereinsregister ist ein Verzeichnis, welches beim Amtsgericht geführt wird.
Es verzeichnet alle nach dem deutschen Vereinsrecht gebildeten Vereine, die dies beantragen. Im Verzeichnis werden sowohl Neueintragungen als auch Änderungen und Löschungen des Vereines notiert. Aufgeführt wird dafür der Name des Vereins, die Vereinssatzung und die zur gesetzlichen Vertretung ermächtigten Vorstandsmitglieder.
Die Eintragung ins Vereinsregister kann nur erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt.
Grundsätzlich ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Manche Bundeslänger zentralisieren die Vereinsregister jedoch. Das zuständige Amt kann dazu jedenfalls entsprechende Auskünfte geben.
Das Vereinsregister ist öffentlich und kann auf Antrag eingesehen werden. Da die Eintragungen im Register rechtsverbindlich sind, besitzen sie auch eine sogenannte „negative Publizität“. Das heißt, dass für Dritte immer nur der Vorstand verbindlich handelt, der auch im Vereinsregister eingetragen ist. Darum muss man jede Änderungen im Vereinsvorstand unverzüglich und zwingend dem Amtsgericht zur Korrektur mitteilen.
Was bringt der Eintrag ins Vereinsregister?
Als Verein erlangt man durch den Eintrag ins Vereinsregister einige Vorteile, welche ich bereits im Beitrag „Das sind die entscheidenden Vorteile eines eingetragenen Vereins“ vorgestellt habe.
Diese Vorteile beziehen sich unter Anderem auf die Haftung des Vorstandes, die Erlangung der Rechtsfähigkeit und viele mehr.
Sollte man sich als Verein dazu entschließen, diese Vorteile des eingetragenen Vereines in Anspruch zu nehmen, so wird der Beschluss zur Eintragung in der Satzung vermerkt.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Eintrag ins Vereinsregister?
Durch den Eintrag ins Vereinsregister erhält der Verein offiziell den Zusatz „eingetragener Verein“. Dies wird mit „e.V.“ abgekürzt und steht in der Regel hinter dem Vereinsnamen.
Die Gründung eines Vereins, der ins Vereinsregister eingetragen werden soll, ist ein juristischer Akt. Deshalb gibt es hierfür einige Bestimmungen, die beachtet werden müssen, damit die Eintragung ins Vereinsregister ohne Umwege funktioniert.
Die wichtigsten Vorrausetzungen sind:
- Gründungsmitglieder in ausreichender Zahl (Weitere Infos zur Anzahl der Gründungsmitglieder gibt es hier)
- Eine Gründungsversammlung, die ordnungsgemäß einberufen und durchgeführt wird
- Eine Satzung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht
Aber nicht jeder Verein, der sich ins Vereinsregister eintragen lässt, enthält automatisch den Status der Gemeinnützigkeit. Dazu ist ein mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Vereinszweck notwendig, der ausschließlich unmittelbar und selbstlos verfolgt werden darf. Dies muss in der Satzung festgeschrieben sein.
Wie funktioniert der Eintrag ins Vereinsregister?
Der in der Gründungsversammlung gewählte und damit berechtigte Vorstand muss den Eintrag ins Vereinsregister vornehmen. Gleichzeitig fungiert der Eintrag auch als Legitimationsnachweis des Vorstands gegenüber außenstehenden.
Wenn die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, folgt die Eintragung des Vereines. Das zuständige Registergericht prüft die Satzung, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Welche Informationen muss das Vereinsregister erhalten?
Die Anmeldung muss gemäß §77 des BGB in einer öffentlich beglaubigten Form erfolgen. D.h., dass ein Gang zum Notar notwendig ist, der bei den wichtigen Unterschriften dabei ist. Einzutragen sind nicht nur die Mitglieder des Vorstandes, sondern auch ihre Vertretungen.
Diese Informationen werden in das Vereinsregister eingetragen
- Name des Vereins
- Sitz des Vereins
- Tag der Gründung des Vereins
- Namen der Vorstandsmitglieder
- Namen der Vertretungsmächte der Vorstandsmitglieder
Weiterhin ist das Amtsgericht über alle Änderungen zu informieren, die den Eintrag betreffen. Zum Beispiel:
- Änderungen des Vorstands
- Änderungen in der Satzung
- Auflösung des Vereins
- Liquidatoren unter Angabe des Umfanges ihrer Vertretungsmacht
- Verzicht auf die Rechtsfähigkeit
- Verschmelzungen
- Spaltungen
- …..
Was kostet der Eintrag ins Vereinsregister?
Die Eintragung ins Vereinsregister verursacht auf jeden Fall Kosten, deren Höhe natürlich maßgeblich von den Gebühren abhängt.
Die Eintragungsgebühr richtet sich nach dem Geschäftswert des Vereins.
Zusätzlich muss man mit den Notarkosten für die Beglaubigung der Anmeldung rechnen, welche aber im Regelfall nicht allzu hoch ausfallen sollte.
In manchen Bundesländern werden Vereine mit mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken von der Eintragungsgebühr befreit. Ob diese Möglichkeit besteht, erfährt man vom zuständigen Notar.
Den Beitrag finde ich gelungen, trifft aber für meinen speziellen Fall nicht zu.
Unser Verband hat eine Satzungsänderung – anderer Verbandsname und anderen Vereinen die Möglichkeit geschaffen sich dem Verband anzuschließen, wenn sie im Gebiet RLP beheimatet sind. Dagegen hat ein anderer Verband Widerspruch eingelegt und seitdem ca. 10 Monate liegt alles auf Eis und uns läuft die Zeit davon.
Wie kann man dagegen vorgehen?
Für eine schnelle wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Hallo Herr Diel,
danke für Ihren Kommentar und diesen spannenden, aber recht speziellen Fall. Leider kann ich Ihnen mit diesem Anliegen nicht weiterhelfen, da so ein Fall doch wesentlich umfassender geprüft werden muss, als ich es hier über die Kommentarfunktion tun kann. Zudem kann ich leider keine rechtliche Beratung anbieten, dieser Blog soll lediglich nützliche und allgemeine Informationen für Vereine bereitstellen soll, weshalb ich Ihnen bei Ihrem speziellen Anliegen empfehlen würde, einen Anwalt zu konsultieren.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche Ihnen, dass sich für Ihren Verein alles zum Positiven wendet.
Herzliche Grüße,
Jessica Diehl
Hallo Frau Jessica Diehl.
ich habe eine frage zur Satzung,
ist es möglich, ohne konsequenzen fürchten zu müssen, eine Satzung von einem anderen Verein für einen eigenen Verein(neu Gründung) zu übernehmen? wenn die Satzung so wie sie ist auch gut für den eigen Verein passt.
Hallo Paul,
grundsätzlich können wir in diesem Rahmen hier keine Rechtsberatung anbieten. Bei speziellen Fragen ist es daher wichtig, sich rechtlichen Beistand zu holen. Gerade bei der Neugründung eines Vereines ist es wichtig, dass alles rechtskonform abläuft.
Vereinssatzungen ähneln sich jedoch im Aufbau und in gewissen Punkten. Im Netz findet man zahlreiche Mustersatzungen und große Vereine bieten ihre Satzung auf ihren Websites auch zur Ansicht an. Kopieren sollten Sie die Satzung sicherlich nicht, Inspiration und Anregung können Sie sich natürlich holen. Die Mustersatzungen dienen auch als Vorlage, die man wortgetreu übernehmen kann. In unserem Vereinsratgeber unter https://www.buhl.de/produkte/vereinsratgeber finden Sie beispielsweise auch eine solche Mustersatzung.
Wenn Sie die Satzung eines bekannten Vereines übernehmen wollen, empfiehlt es sich, Kontakt zum betreffenden Vorstand aufzunehmen.
Ich hoffe, meine Antwort ist für die hilfreich.
Herzliche Grüße,
Jessica Diehl
Hallo Frau Diehl, vielen Dank für den interessanten Bericht.
Unser Notartermin ist mittlerweile zwei Monate her und wir warten sehnlichst auf Post vom Amtsgericht.
Haben Sie Erfahrungswerte, wie lange die Prüfung der Satzung und die Eintragung eines neuen Vereins in etwa dauern?
Hallo Frau Jessica Diehl,
vielen Dank für den interessanten Bericht. Wir möchten unsere Verein zum Vereinregister antragen, zu wem sollen wir die Ersteanmeldungs Dokument addressieren?
LG
Thony
Hallo,
die Eintragung des Vereins erfolgt bei dem für ihre Region zuständigen Vereinsregister. In den meisten Bundesländern muss dieser Prozess notariell beglaubigt werden. Der zuständige Notar kennt die genaue Anschrift gewiss.
Hallo,
in welchem Bundesland wird für die Anmeldung kein Notar gebraucht?
Und, wenn in anderen Bundesländern ein Notar bebraucht wird, müssen dann alle sieben (7) Grundungsmitglieder zum Notar oder reicht der Vorstand?
Vielen Dank
Hallo,
meines WIssens nach melden nur die Vorstandsmitglieder an. Ich bin aber kein Rechtsexperte und muss Sie daher bitten, diese INformation zu verifizieren. Ich habe meine Information hieraus entnommen: https://www.notar-dr-bauer.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Downloads/Vereinsregister.pdf
Hallo,
die Eintragung eines Vereins kostet doch nicht 3000 € wie in diesem Artikel angegeben, sondern rund 90-130 €.
Vielen Dank für den Hinweis!
Hallo Frau Jessica Diehl.
Bei uns wurde der Vorstand neu gewählt. wie lange ,in welcher Zeit,
müssen der neue Vorstand ins Vereinsregister eingetragen werden?
Zur Zeit der Corona Krise mussten wir das Vereinsleben erstmal auf Eis legen.
Dadurch verschiebt sich einiges.
Freue mich auf eine Antwort. MfG.