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Der Eintrag ins Vereinsregister leicht gemacht– so schnell wird man zum e.V. - Der Eintrag ins Vereinsregister ist doch gar nicht so schwer. Das muss man beachten Der Eintrag ins Vereinsregister– so schnell wird man zum e.V.

Der Eintrag ins Vereinsregister– so schnell wird man zum e.V.

Im Prozess der Vereinsgründung fragen sich viele Vereine: Was bringt uns ein Eintrag ins Vereinsregister? Ich verrate es euch: Es bringt euch eine Menge Vorteile! Deshalb gehört der Eintrag ins Vereinsregister unbedingt zu euren Top-To-Do‘s! Mit unserer Anleitung wird der Registereintrag zum Kinderspiel.

Vorab: Dieser Beitrag versucht zwar umfassend und nach bestem Gewissen zu informieren, kann jedoch keine Rechtsberatung ersetzen und stellt nicht den Anspruch, dies zu tun.

Was ist das Vereinsregister?

Das Vereinsregister ist ein Verzeichnis, welches beim Amtsgericht geführt wird.

Es verzeichnet alle nach dem deutschen Vereinsrecht gebildeten Vereine, die dies beantragen. Im Verzeichnis werden sowohl Neueintragungen als auch Änderungen und Löschungen des Vereines notiert. Aufgeführt wird dafür der Name des Vereins, die Vereinssatzung und die zur gesetzlichen Vertretung ermächtigten Vorstandsmitglieder.

Die Eintragung ins Vereinsregister kann nur erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt.
Grundsätzlich ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Manche Bundeslänger zentralisieren die Vereinsregister jedoch. Das zuständige Amt kann dazu jedenfalls entsprechende Auskünfte geben.

Das Vereinsregister ist öffentlich und kann auf Antrag eingesehen werden. Da die Eintragungen im Register rechtsverbindlich sind, besitzen sie auch eine sogenannte „negative Publizität“. Das heißt, dass für Dritte immer nur der Vorstand verbindlich handelt, der auch im Vereinsregister eingetragen ist. Darum muss man jede Änderungen im Vereinsvorstand unverzüglich und zwingend dem Amtsgericht zur Korrektur mitteilen.

Was bringt der Eintrag ins Vereinsregister?

Als Verein erlangt man durch den Eintrag ins Vereinsregister einige Vorteile, welche ich bereits im Beitrag „Das sind die entscheidenden Vorteile eines eingetragenen Vereins“ vorgestellt habe.
Diese Vorteile beziehen sich unter Anderem auf die Haftung des Vorstandes, die Erlangung der Rechtsfähigkeit und viele mehr.

Sollte man sich als Verein dazu entschließen, diese Vorteile des eingetragenen Vereines in Anspruch zu nehmen, so wird der Beschluss zur Eintragung in der Satzung vermerkt.

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Eintrag ins Vereinsregister?

Durch den Eintrag ins Vereinsregister erhält der Verein offiziell den Zusatz „eingetragener Verein“. Dies wird mit „e.V.“ abgekürzt und steht in der Regel hinter dem Vereinsnamen.

Die Gründung eines Vereins, der ins Vereinsregister eingetragen werden soll, ist ein juristischer Akt. Deshalb gibt es hierfür einige Bestimmungen, die beachtet werden müssen, damit die Eintragung ins Vereinsregister ohne Umwege funktioniert.

Die wichtigsten Vorrausetzungen sind:

Aber nicht jeder Verein, der sich ins Vereinsregister eintragen lässt, enthält automatisch den Status der Gemeinnützigkeit. Dazu ist ein mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Vereinszweck notwendig, der ausschließlich unmittelbar und selbstlos verfolgt werden darf. Dies muss in der Satzung festgeschrieben sein.

Wie funktioniert der Eintrag ins Vereinsregister?

Der in der Gründungsversammlung gewählte und damit berechtigte Vorstand muss den Eintrag ins Vereinsregister vornehmen. Gleichzeitig fungiert der Eintrag auch als Legitimationsnachweis des Vorstands gegenüber außenstehenden.

Wenn die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, folgt die Eintragung des Vereines. Das zuständige Registergericht prüft die Satzung, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Welche Informationen muss das Vereinsregister erhalten?

Die Anmeldung muss gemäß §77 des BGB in einer öffentlich beglaubigten Form erfolgen. D.h., dass ein Gang zum Notar notwendig ist, der bei den wichtigen Unterschriften dabei ist. Einzutragen sind nicht nur die Mitglieder des Vorstandes, sondern auch ihre Vertretungen.

Diese Informationen werden in das Vereinsregister eingetragen

  • Name des Vereins
  • Sitz des Vereins
  • Tag der Gründung des Vereins
  • Namen der Vorstandsmitglieder
  • Namen der Vertretungsmächte der Vorstandsmitglieder

Weiterhin ist das Amtsgericht über alle Änderungen zu informieren, die den Eintrag betreffen. Zum Beispiel:

  • Änderungen des Vorstands
  • Änderungen in der Satzung
  • Auflösung des Vereins
  • Liquidatoren unter Angabe des Umfanges ihrer Vertretungsmacht
  • Verzicht auf die Rechtsfähigkeit
  • Verschmelzungen
  • Spaltungen
  • …..

Was kostet der Eintrag ins Vereinsregister?

Die Eintragung ins Vereinsregister verursacht auf jeden Fall Kosten, deren Höhe natürlich maßgeblich von den Gebühren abhängt.
Die Eintragungsgebühr richtet sich nach dem Geschäftswert des Vereins.

Zusätzlich muss man mit den Notarkosten für die Beglaubigung der Anmeldung rechnen, welche aber im Regelfall nicht allzu hoch ausfallen sollte.

In manchen Bundesländern werden Vereine mit mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken von der Eintragungsgebühr befreit. Ob diese Möglichkeit besteht, erfährt man vom zuständigen Notar.