Jetzt Als Demoverein starten
  • 17. Oktober. 2023
  • hfischer
  • 14

Wenn es um Vereine geht, wird oft auch über das Vereinsregister gesprochen. Tatsächlich hat dieses Register wichtige Funktionen, auf die Ihr nicht verzichten solltet. Im Prozess der Vereinsgründung fragen sich viele Vereine: Was bringt uns ein Eintrag ins Vereinsregister? In diesem Beitrag erklären wir Euch daher, was das Vereinsregister ist, wie man dort eingetragen wird und welche Kosten dabei entstehen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Vereinsregister?

Das Vereinsregister ist ein Verzeichnis, welches beim Amtsgericht geführt wird. Meist werden mehrere Amtsgerichtsbezirke zusammengefasst und ein Gericht übernimmt die Führung des Vereinsregisters für alle Bezirke. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt ausschließlich auf Antrag. Mit der vom Registergericht vorgenommene Eintragung ist Euer Verein berechtigt, im Namen die Abkürzung „e. V.“ zu führen. Euer Verein wird damit zur „juristischen Person“. Als im Vereinsregister eingetragener Verein haftet damit im Normalfall der Verein und nicht das einzelne Mitglied des Vereins. Der Verein kann auch klagen und verklagt werden. Die Vertretung Eures Vereins übernimmt dann der geschäftsführende Vorstand, der auch ins Vereinsregister eingetragen wird. Mehr dazu lest Ihr hier: Die Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Vorstands.

Das Vereinsregister verzeichnet alle nach dem deutschen Vereinsrecht gebildeten Vereine, die dies beantragen. Im Verzeichnis werden sowohl Neueintragungen als auch Änderungen und Löschungen des Vereines notiert. Aufgeführt wird dafür der Name des Vereins, die Vereinssatzung und die zur gesetzlichen Vertretung ermächtigten Vorstandsmitglieder.

Das Vereinsregister ist öffentlich und kann auf Antrag eingesehen werden. Da die Eintragungen im Register rechtsverbindlich sind, besitzen sie auch eine sogenannte „negative Publizität“. Das heißt, dass für Dritte immer nur der Vorstand verbindlich handelt, der auch im Vereinsregister eingetragen ist. Darum muss man jede Änderungen im Vereinsvorstand unverzüglich und zwingend dem Amtsgericht zur Korrektur mitteilen.

Eintragung

Wie wird man ins Vereinsregister eingetragen?

Voraussetzung für die Eintragung ins Vereinsregister ist eine Gründungsversammlung, an der mindestens sieben Mitglieder teilnehmen. Hier wird die Vereinssatzung beschlossen und der geschäftsführende Vorstand gewählt.

Der gewählte geschäftsführende Vorstand muss Euren Verein beim Vereinsregister anmelden (§ 59 BGB).  Viele Vereinsregister verfügen über Vordrucke, die man zur Anmeldung nutzen kann. Der Antrag kann aber auch formlos gestellt werden. Gleichzeitig fungiert der Eintrag auch als Legitimationsnachweis des Vorstands gegenüber außenstehenden.

Wenn die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, folgt die Eintragung des Vereines. Das zuständige Registergericht prüft die Satzung, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Voraussetzungen

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Eintrag ins Vereinsregister?

Durch den Eintrag ins Vereinsregister erhält der Verein offiziell den Zusatz „eingetragener Verein“. Dies wird mit „e.V.“ abgekürzt und steht in der Regel hinter dem Vereinsnamen.

Die Gründung eines Vereins, der ins Vereinsregister eingetragen werden soll, ist ein juristischer Akt. Deshalb gibt es hierfür einige Bestimmungen, die beachtet werden müssen, damit die Eintragung ins Vereinsregister ohne Umwege funktioniert.

Die wichtigsten Vorrausetzungen sind:

  • Gründungsmitglieder in ausreichender Zahl
  • Eine Gründungsversammlung, die ordnungsgemäß einberufen und durchgeführt wird
  • Eine Satzung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht

Aber nicht jeder Verein, der sich ins Vereinsregister eintragen lässt, enthält automatisch den Status der Gemeinnützigkeit. Dazu ist ein mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Vereinszweck notwendig, der ausschließlich unmittelbar und selbstlos verfolgt werden darf. Dies muss in der Satzung festgeschrieben sein.

Informationen

Welche Informationen muss das Vereinsregister erhalten?

Die Anmeldung muss gemäß §77 des BGB in einer öffentlich beglaubigten Form erfolgen. D.h., dass ein Gang zum Notar notwendig ist, der bei den wichtigen Unterschriften dabei ist. Einzutragen sind nicht nur die Mitglieder des Vorstandes, sondern auch ihre Vertretungen.

Diese Informationen werden in das Vereinsregister eingetragen:

  • Name des Vereins
  • Sitz des Vereins
  • Tag der Gründung des Vereins
  • Namen der Vorstandsmitglieder
  • Namen der Vertretungsmächte der Vorstandsmitglieder

Weiterhin ist das Amtsgericht über alle Änderungen zu informieren, die den Eintrag betreffen. Zum Beispiel:

  • Änderungen des Vorstands
  • Änderungen in der Satzung
  • Auflösung des Vereins
  • Liquidatoren unter Angabe des Umfanges ihrer Vertretungsmacht
  • Verzicht auf die Rechtsfähigkeit
  • Verschmelzungen
  • Spaltungen
  • …..
Kosten

Was kostet der Eintrag?

Die Kosten für eine Eintragung ins Vereinsregister variieren von Bundesland zu Bundesland. Aktuell liegen sie zwischen 100 und 130 €. Wenn Ihr auch die Gemeinnützigkeit anstrebt und deshalb die Befreiung von den Gerichtsgebühren beantragt, könnt Ihr um die 50 € sparen. Die noch zu zahlenden Gebühren sind für die „amtliche Bekanntmachung“ im Amtsblatt, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Für eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar müsst Ihr noch einmal um die 50 € veranschlagen. Die könnt Ihr meist sparen, wenn Ihr die Beglaubigung durch die Kommunalverwaltung vornehmen lasst, was in vielen Bundesländern möglich ist. Zur Beglaubigung noch ein Tipp: Prüft, ob Eure Personalausweise nicht abgelaufen sind – sonst wird beim Notar ein zweiter – kostenpflichtiger Termin fällig. Auch auf der Kommunalverwaltung werdet Ihr dann keine Beglaubigung erhalten. 

Tipp

WISO MeinVerein Web kostenlos testen

Ihr wollt wieder mehr Zeit für die schönen Dinge des Vereinslebens? Dann testet alle Funktionen unserer Vereinsverwaltung unverbindlich für 14 Tage kostenlos und überzeugt Euch selbst!



War der Beitrag hilfreich für Dich?

Vielen Dank für Deine Stimme!

14 Kommentare

    • Illner Hartmut
    • 14
    • 10:09 Uhr am 23. März. 2020

    Hallo Frau Jessica Diehl. Bei uns wurde der Vorstand neu gewählt. wie lange ,in welcher Zeit, müssen der neue Vorstand ins Vereinsregister eingetragen werden? Zur Zeit der Corona Krise mussten wir das Vereinsleben erstmal auf Eis legen. Dadurch verschiebt ...

    Hallo Frau Jessica Diehl.
    Bei uns wurde der Vorstand neu gewählt. wie lange ,in welcher Zeit,
    müssen der neue Vorstand ins Vereinsregister eingetragen werden?
    Zur Zeit der Corona Krise mussten wir das Vereinsleben erstmal auf Eis legen.
    Dadurch verschiebt sich einiges.
    Freue mich auf eine Antwort. MfG.

    • cmeckel
    • 15:46 Uhr am 18. Oktober. 2023

    Hallo Hartmut,
    vielen Dank für Deinen Kommentar.

    Grundsätzlich ist der neue Vorstand nach der Wahl und seiner Annahme der Wahl im Amt. Die Eintragung ins Vereinsregister ist deklaratorisch. Das bedeutet, dass lediglich ein schon bestehender Tatbestand (hier das Bestehen eines neuen Vorstands) festgehalten wird. Dennoch sollte die Eintragung im Vereinsregister möglichst zeitnah erfolgen, da beispielsweise bei größeren Investitionen Eure Lieferanten auch das Vereinsregister einsehen und sicher skeptisch werden, wenn dort ein anderer Vorstand eingetragen ist, als der, mit dem man verhandelt.
    Wichtig: Bei einem neu gegründeten Verein wird dieser erst rechtsfähig, wenn die Eintragung im Register erfolgt ist.
    Wir hoffen wir konnten Dir weiterhelfen. Ansonsten melde Dich gerne erneut bei uns 🙂

    Viele Grüße
    Dein WISO MeinVerein Team

    1 Kommentar anzeigen

    Antworten

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    • Janick
    • 14
    • 16:57 Uhr am 04. Januar. 2020

    Hallo, die Eintragung eines Vereins kostet doch nicht 3000 € wie in diesem Artikel angegeben, sondern rund 90-130 €.

    Hallo,

    die Eintragung eines Vereins kostet doch nicht 3000 € wie in diesem Artikel angegeben, sondern rund 90-130 €.

    • cgohlke
    • 13:34 Uhr am 06. Januar. 2020

    Vielen Dank für den Hinweis!

    1 Kommentar anzeigen

    Antworten

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    • Jürgen Kurth
    • 14
    • 14:59 Uhr am 16. Dezember. 2019

    Hallo, in welchem Bundesland wird für die Anmeldung kein Notar gebraucht? Und, wenn in anderen Bundesländern ein Notar bebraucht wird, müssen dann alle sieben (7) Grundungsmitglieder zum Notar oder reicht der Vorstand? Vielen Dank

    Hallo,

    in welchem Bundesland wird für die Anmeldung kein Notar gebraucht?
    Und, wenn in anderen Bundesländern ein Notar bebraucht wird, müssen dann alle sieben (7) Grundungsmitglieder zum Notar oder reicht der Vorstand?
    Vielen Dank

    • cmeckel
    • 15:47 Uhr am 18. Oktober. 2023

    Hallo Jürgen,
    vielen Dank für Deine Frage.
    Als bürgernächste Behörde sind die meisten Kommunen von den Bundesländern befugt, eine Beglaubigungen vorzunehmen. Dies liegt aber im Ermessen der Bundesländer. Bei Bedarf solltet Ihr deshalb bei der für Euren Verein zuständigen Behörde nachfragen. Für die Anmeldung des Vereins genügt es, dass die Unterschriften der in der Gründungsversammlung gewählten Vorstandsmitglieder im (formlosen) Antrag auf Eintragung des Vereins beglaubigt werden.
    Wir hoffen, wir konnten Dir Deine Frage beantworten.

    Viele Grüße
    Dein WISO MeinVerein Team

    1 Kommentar anzeigen

    Antworten

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    • Thony Chidi
    • 14
    • 16:15 Uhr am 16. Juni. 2019

    Hallo Frau Jessica Diehl, vielen Dank für den interessanten Bericht. Wir möchten unsere Verein zum Vereinregister antragen, zu wem sollen wir die Ersteanmeldungs Dokument addressieren? LG Thony

    Hallo Frau Jessica Diehl,
    vielen Dank für den interessanten Bericht. Wir möchten unsere Verein zum Vereinregister antragen, zu wem sollen wir die Ersteanmeldungs Dokument addressieren?
    LG
    Thony

    • cmeckel
    • 15:48 Uhr am 18. Oktober. 2023

    Hallo Thony,
    vielen Dank für Deinen Kommentar.
    Die Anschrift des für Euren Verein zuständigen Registergerichts erfahrt Ihr beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Sitz Eures Vereins ist.

    Viel Erfolg und liebe Grüße
    Dein WISO MeinVerein Team

    1 Kommentar anzeigen

    Antworten

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    • Müller
    • 14
    • 18:17 Uhr am 04. Februar. 2019

    Hallo Frau Diehl, vielen Dank für den interessanten Bericht. Unser Notartermin ist mittlerweile zwei Monate her und wir warten sehnlichst auf Post vom Amtsgericht. Haben Sie Erfahrungswerte, wie lange die Prüfung der Satzung und die Eintragung eines ...

    Hallo Frau Diehl, vielen Dank für den interessanten Bericht.
    Unser Notartermin ist mittlerweile zwei Monate her und wir warten sehnlichst auf Post vom Amtsgericht.
    Haben Sie Erfahrungswerte, wie lange die Prüfung der Satzung und die Eintragung eines neuen Vereins in etwa dauern?

    • cmeckel
    • 15:49 Uhr am 18. Oktober. 2023

    Hallo Tim,
    vielen Dank für Deinen Kommentar.
    Bis die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt, kann es schon mehrere Monate – im Extremfall sogar ein Jahr – dauern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Satzung selbst erstellt wurde und keine Absprache mit dem Gericht erfolgte. Bei der Eintragung werden alle Unterlagen – insbesondere die Satzung – sehr genau geprüft.
    Viele Grüße
    Dein WISO MeinVerein Team

    1 Kommentar anzeigen

    Antworten

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    • Paul
    • 14
    • 18:04 Uhr am 16. April. 2018

    Hallo Frau Jessica Diehl. ich habe eine frage zur Satzung, ist es möglich, ohne konsequenzen fürchten zu müssen, eine Satzung von einem anderen Verein für einen eigenen Verein(neu Gründung) zu übernehmen? wenn die Satzung so wie sie ist auch ...

    Hallo Frau Jessica Diehl.

    ich habe eine frage zur Satzung,
    ist es möglich, ohne konsequenzen fürchten zu müssen, eine Satzung von einem anderen Verein für einen eigenen Verein(neu Gründung) zu übernehmen? wenn die Satzung so wie sie ist auch gut für den eigen Verein passt.

    • cmeckel
    • 15:50 Uhr am 18. Oktober. 2023

    Hallo Paul,
    danke für Deine Frage.

    Ob die Kopie einer bereits bestehenden Vereinssatzung zulässig ist, können wir leider nicht beantworten. Ihr findet aber auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz eine Mustersatzung, die auf jeden Fall als Vorlage genutzt werden kann.
    Viele Grüße

    Dein WISO MeinVerein Team

    1 Kommentar anzeigen

    Antworten

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    • Horst Diel
    • 14
    • 17:46 Uhr am 23. März. 2018

    Den Beitrag finde ich gelungen, trifft aber für meinen speziellen Fall nicht zu. Unser Verband hat eine Satzungsänderung - anderer Verbandsname und anderen Vereinen die Möglichkeit geschaffen sich dem Verband anzuschließen, wenn sie im Gebiet RLP ...

    Den Beitrag finde ich gelungen, trifft aber für meinen speziellen Fall nicht zu.
    Unser Verband hat eine Satzungsänderung – anderer Verbandsname und anderen Vereinen die Möglichkeit geschaffen sich dem Verband anzuschließen, wenn sie im Gebiet RLP beheimatet sind. Dagegen hat ein anderer Verband Widerspruch eingelegt und seitdem ca. 10 Monate liegt alles auf Eis und uns läuft die Zeit davon.
    Wie kann man dagegen vorgehen?
    Für eine schnelle wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    • Jessica Diehl
    • 09:52 Uhr am 05. April. 2018

    Hallo Herr Diel,

    danke für Ihren Kommentar und diesen spannenden, aber recht speziellen Fall. Leider kann ich Ihnen mit diesem Anliegen nicht weiterhelfen, da so ein Fall doch wesentlich umfassender geprüft werden muss, als ich es hier über die Kommentarfunktion tun kann. Zudem kann ich leider keine rechtliche Beratung anbieten, dieser Blog soll lediglich nützliche und allgemeine Informationen für Vereine bereitstellen soll, weshalb ich Ihnen bei Ihrem speziellen Anliegen empfehlen würde, einen Anwalt zu konsultieren.
    Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche Ihnen, dass sich für Ihren Verein alles zum Positiven wendet.
    Herzliche Grüße,
    Jessica Diehl

    1 Kommentar anzeigen

    Antworten

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt alle Funktionen kostenlos für 14 Tage testen

  • alle Funktionen
  • unbegrenzte Mitgliederanzahl
  • keine automatische Verlängerung
  • keine Zahlungsdaten notwendig

Das MeinVerein Team

Lerne die Mannschaft hinter WISO MeinVerein kennen.

Weiterlesen Der Eintrag ins Vereinsregister – so schnell wird man zum e.V.