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  • 05. Dezember. 2022
  • adickel
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Wird Euer Clubheim oder die vereinseigene Turnhalle auch mit Gas beheizt? Dann treibt Euch die Preisentwicklung wohl auch die Tränen in die Augen. Obwohl der Zenit scheinbar überschritten ist, sind die horrenden Kosten kaum noch zu stemmen. Da kommt die Dezember-Soforthilfe gerade recht. Diese Hilfe steht auch Eurem Verein zu.

Was umfasst die Dezember-Soforthilfe?

Im Rahmen der Dezember-Soforthilfe übernimmt der Staat die Dezember-Abschlagszahlung. Allerdings ist die Übernahme allgemein an den Verbrauch gekoppelt. In vielen Fällen werden Vereine diese Grenze aber nicht überschreiten.

Grundsätzlich wird die Dezemberrechnung übernommen, bei Haushalten, die Gas oder Fernwärme nutzen und bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlastprofile abrechnen und weniger als 1,5 Millionen kWh/Jahr verbrauchen.

Hilfe bei Vereinen auch verbrauchsunabhängig möglich

Vereine, die in Ihren Einrichtungen über diese Grenze kommen, erhalten jedoch auch Dezember-Soforthilfe. Die Hilfe wird nämlich verbrauchsunabhängig gewährt, wenn es sich bei dem Gasverbraucher um

  • gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs,
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen,
  • Kindertagesstätten, andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und
  • Leistungserbringer der Eingliederungshilfe

handelt.

Dezember-Soforthilfe: Bei Dauerauftrag müsst Ihr reagieren

Bucht der Gaslieferant die Abschlagszahlung von Eurem Konto ab? Dann müsst Ihr nichts unternehmen. Die Dezember-Zahlung wird dann nicht eingezogen. Vernünftigerweise solltet Ihr den Abschlagsbetrag, der nicht eingezogen wird, als Rücklage ansehen, denn es steht schon fest, dass im kommenden Jahr höhere Gaskosten auf Euch zukommen.

Wenn Ihr einen Dauerauftrag eingerichtet habt, müsst Ihr reagieren und den Auftrag im Dezember ruhen lassen. Wird der Dauerauftrag nicht unterbrochen, geht Euch die Entlastung aber nicht verloren. Der Gaslieferant verrechnet dann den zu viel gezahlte Dezember-Betrag.



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