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  • 07. Januar. 2021
  • Administrator
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Grundsätzlich könnt ihr bei Aufnahme von Mitgliedern auch eine Aufnahmegebühr verlangen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass diese Zusatzforderung zum Beitrag in vielen Fällen Interessenten verschreckt, so dass sie nicht dem Verein beitreten.

Wenn ihr dennoch Aufnahmegebühren verlangen wollt, achtet darauf, dass die Gesamtbelastung für die Mitglieder nicht zu hoch wird. Aufnahmegebühren und Beiträge müssen so gestaltet werden, dass der Allgemeinheit die Mitgliedschaft im Verein nicht aus finanziellen Gründen verwehrt bleibt.

Die Grenze, ab der man davon ausgeht, dass die Aufnahmegebühr Interessenten den Beitrag nicht mehr ermöglicht, liegt allerdings recht hoch: Eine Aufnahmegebühr von durchschnittlich rund 1.500 Euro gilt noch als zulässig. Die Aufnahmegebühr muss in der Satzung oder einer Beitragsordnung, auf die in der Satzung verwiesen wird, verankert sein und von der Mitgliederversammlung verabschiedet werden.

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