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  • 13. April. 2021
  • Administrator
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Für eine ganze Reihe von gemeinnützigen Vereinen gilt leider die Regel, dass ihre Mitglieder die Beiträge nicht steuerlich geltend machen und als Sonderausgaben absetzen können. So sind nicht absetzbar die Beiträge zu Vereinen, die

  • den Sport,
  • Kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen,
  • die Heimatpflege oder -kunde fördern.

Außerdem können Mitglieder ihre Beiträge nicht absetzen, wenn der Verein Zwecke im Sinne von § 52 Ab. 2 Nr. 23 AO (Abgabenordnung) unterstützt. Hierzu gehören Vereine, die „die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports“ als Vereinsziel haben. Doch diese Einschränkungen könnten zumindest für die Coronajahre 2020 und 21 wegfallen.

Vorstoß der Landesregierung NRW

Die CDU- und FDP-Fraktionen im nordrheinwestfälischen Landtag haben nun einen Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird „den steuerlichen Abzug von Vereinsmitgliedsbeiträgen als Sonderausgaben für die Coronapandemiejahre 2020 und 2021 zu ermöglichen“ beziehungsweise sich hierfür im Bundesrat einzusetzen. Im Antrag stellen die Fraktionen fest: Damit tragen sie (die Vereine – Red.) maßgeblich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei. Wenn diese Aufgaben nicht mehr – quasi selbstverständlich – durch Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen übernommen werden, fehlt ein wesentlicher Beitrag zur Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders. Der Staat kann und wird diese entstehenden Lücken nicht bzw. nur unzureichend – füllen können.“

Am 03.03.2021 wurde der Antrag – bei Enthaltung von SPD und den Grünen – ohne Gegenstimmen angenommen.

Wie geht es weiter?

Die Landesregierung muss nun einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat einbringen. Wird dieser mit absoluter Mehrheit angenommen, geht der Entwurf an die Bundesregierung, die dazu Stellung bezieht und den Entwurf mit Stellungnahme entweder an den Bundesrat zurücküberweist oder an den Bundestag zur Verabschiedung (normalerweise in drei Lesungen) weiterleitet. Bis es also zu einer endgültigen Entscheidung kommt, kann es noch dauern. Wir werden das Thema aber für euch im Auge behalten.

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