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  • 01. Februar. 2021
  • Administrator
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Beitragserhöhungen sind in jedem Verein ein heißes Eisen. Aber alles wird teurer – und so werdet auch ihr an Beitragsanpassungen nicht vorbeikommen. Dabei gibt es einige rechtliche Dinge zu beachten, die wir bereits in dem Artikel „Beitrag“ erläutert haben. In diesem Beitrag möchten wir euch einige Tipps geben, wie sich Beitragserhöhungen im Verein besser durchsetzen lassen.

Steter Tropfen

Häufig scheut man sich im Verein offen über das Thema Beiträge zu reden. Doch wenn die Beiträge nicht thematisiert werden und eine Erhöhung die Mitglieder wie ein Blitz aus heiterem Himmel trifft, wird dies zu massivem Widerstand führen. Darum solltet ihr immer wieder darauf hinweisen, wofür die Beiträge gebraucht werden und auch früh genug klarmachen, dass eine Beitragserhöhung in absehbarer Zeit anstehen wird.

Auf der internen Internetseite oder auch im geschlossenen Facebook Bereich kann das Thema aufgegriffen werden. Nehmen wir als Beispiel einen Beitrag über ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt. Hier darf der Hinweis nicht fehlen, dass die Durchführung nur möglich war, weil die Mitglieder mit ihren Beiträgen die Finanzierung gesichert haben. Soweit möglich und sinnvoll, können hier auch Zahlen genannt und in Relation zu den Beiträgen gestellt werden. Beispiel: „Unsere erfolgreiche Aktion zur Nachwuchsgewinnung hat uns xxxx Euro gekostet – also rund ein Viertel unserer jährlichen Beitragseinnahmen.“

Nicht zu lange warten

Einer der häufigsten und gleichzeitig gravierendsten Fehler, die im Zusammenhang mit Beitragserhöhungen gemacht werden, ist es, das Thema auf die lange Bank zu schieben. Das Ergebnis ist dann, dass nach mehreren Jahren der Beitrag um eine stattliche Summe angehoben werden muss. Hätte man die Anhebungen auf die Jahre verteilt, wäre dies für die Mitglieder nicht so schmerzhaft wie die jetzt im Raum stehende drastische Beitragserhöhung. Es gibt Vereine, die jährlich eine Anpassung der Beiträge vornehmen und damit recht gute Erfahrungen gemacht haben.

Die Karten auf den Tisch

Wenn auf eurer Mitgliederversammlung über das Thema Beitragserhöhungen gesprochen wird, sollte der Vorstand die Karten auf den Tisch legen. Heißt: man unterstreicht noch einmal wofür die Gelder gebraucht werden bzw. wurden. Hier geht es nicht um einen zweiten Rechenschaftsbericht. Wenn du zum Thema referieren sollst, untermaure die Zahlen emotional. Besonders wirksam ist es, wenn du darstellst, welche Kosten Aktionen verursachen, die die Mitglieder sehr schätzen. Was kostete beispielsweise die Bildungsreise nach der letzten Beitragserhöhung und wie schlägt sie heute zu Buche?

Zu den „offenen Karten“ gehört aber auch, dass man zu etwaigen Fehlinvestitionen steht. In diesen Fällen muss zwar kritische Fragen hinnehmen, doch man wird auch anerkennen, dass du nichts beschönigst. Wenn die erste Phase der Kritik überwunden ist, führt so ein Verhalten sogar dazu, dass das Vertrauen in den Vorstand verstärkt wird.

Sollte es jedoch zu einer Fehlinvestition gekommen sein, solltet ihr erst einmal prüfen, ob das Leck in der Kasse nicht durch eine einmalige Sonderzahlung der Mitglieder gestopft werden kann. Bevor du so etwas vorschlägst, schau aber erst mal in eurer Satzung nach, ob solche Sonderzahlungen überhaupt zulässig sind.

Beitragsgruppen

Wenn ihr in eurem Verein nur ein oder zwei Beitragsgruppen führt, solltet ihr hierüber noch einmal nachdenken. Durch neue Beitragsmodelle ist es nämlich möglich, neue Mitglieder zu gewinnen, die dann zwar einen niedrigeren Beitrag zahlen, aber unterm Strich doch mehr Geld in der Vereinskasse spülen. Neben den „Klassikern“ Junioren-, Senioren- und Familientarif kann man hier auch mal kreativ werden. Wie wäre es beispielsweise mit einem „Generationen Tarif“ der für ein Großelternteil, ein Elternteil und ein Kind gilt. Übrigens können auch Babys von den Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Hier könnte man einen „Babytarif“ einführen, der beispielsweise bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gilt.

Wenn ihr verschiedene Beitragsgruppen gebildet habt, bedeutet dies aber auch, dass bei allen Gruppen Beitragserhöhungen greifen sollten, damit sich keiner benachteiligt fühlt. Außerdem ist es wichtig, dass man zunächst die Satzung prüft, unter welchen Bedingungen neue Beitragsgruppen eingeführt werden können.

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