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  • 10. November. 2020
  • Administrator
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Der Beitritt eines Interessenten ist die Voraussetzung für die Aufnahme in deinen Verein. Wie jemand Mitglied eures Vereins werden kann, regelst du in der Satzung. Normalerweise erfolgt der Beitritt in zwei Schritten: Der Interessent gibt eine schriftliche Beitrittserklärung ab, über die ein Organ des Vereins entscheidet. Wer hierüber entscheidet, bestimmt die Satzung, meist ist es der Vorstand. Erst wenn das Vereinsgremium zustimmt, wird der Interessent zum Mitglied.

Zusammen mit der Beitrittserklärung sollte auch festgelegt werden, wie das Mitglied seine Beiträge entrichten will. Heute ist das SEPA-Lastschriftverfahren hier oft das Mittel der Wahl.

Tipp: Für Interessenten sollte dein Verein auch ein Informationsblatt haben, dass darüber informiert, was der Verein leistet und welche Verpflichtungen ein Mitglied eingeht. Die Satzung aushändigen macht wenig Sinn, weil dieses „Vereinsgesetz“ meist nicht von Interessenten gelesen wird – ein kleiner Flyer mit den wichtigsten Fakten ist hier viel besser.

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