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  • 13. April. 2021
  • Administrator
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Euer Vorstand führt die Geschicke eures Vereins. Hierzu muss er auch Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen fällt er im Rahmen von Beschlüssen. In der Satzung kann auch geregelt werden, worüber der Vorstand entscheiden kann und in welchen Fällen beispielsweise zunächst ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig ist. Der Vorstand darf keine Beschlüsse fassen, die im Widerspruch zu einem Beschluss der Mitgliederversammlung stehen.

Die Mitglieder des Vorstands müssen zur Vorstandssitzung ordnungsgemäß – entsprechend der Satzung – eingeladen werden. Es sind alle Vorstandsmitglieder einzuladen. Wird ein Vorstandsmitglied nicht eingeladen, sind die Beschlüsse nichtig. Es sei denn, das Mitglied hat dennoch an der Vorstandssitzung teilgenommen. Unter Umständen kann ein Beschluss auch gültig sein, wenn ein Vorstandsmitglied nicht eingeladen wurde, seine Stimme aber zu keinem anderen Beschluss geführt hätte. Eine ähnliche Regelung hat der Bundesgerichtshof bereits am 09.11.1972 bei Mitgliederversammlungen für zulässig erklärt (Aktenzeichen II ZR 63/71).

wichtig: Eine Vorstandssitzung kann auch spontan und kurzfristig einberufen werden. Allerdings sollte dann schriftlich festgehalten werden, dass alle Vorstandsmitglieder mit der Einberufung einverstanden waren.

Euer Vorstand fasst normalerweise seine Beschlüsse während der Vorstandssitzungen. Eine Vorstandssitzung ist ausnahmsweise nicht notwendig, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Beschluss schriftlich zustimmen. Selbst eine Stimmenthaltung würde in diesem Fall dazu führen, dass der Beschluss nicht wirksam wird. Die schriftliche Zustimmung kann auch elektronisch erfolgen, wenn das entsprechende virtuelle Dokument mit einer „qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz“ versehen ist. Aber nur wenige Mitglieder verfügen über eine solche Signatur.

Pandemie Sonderregelungen

Aufgrund des Covid-19-Abmilderungsgesetzes wurden einige Regelungen eingeführt, die zuvor nur angewandt werden konnten, wenn dies in der Satzung geregelt war. So ist es jetzt auch ohne Satzungsregelung erlaubt, dass die Vorstandsmitglieder auch virtuelle Vorstandssitzungen abhalten dürfen oder ihre Entscheidung schriftlich bekannt geben können.

Wichtig: Diese Ausnahmeregelungen aufgrund der Pandemie gelten nur bis Ende 2021. Man sollte diese Regelungen deshalb in die Satzung aufnehmen, damit man auch zukünftig diese Möglichkeiten nutzen kann.

Protokoll

Wenn die Satzung nichts anderes vorschreibt, ist der Vorstand nicht verpflichtet seine Sitzungen und damit seine Beschlüsse zu protokollieren. Doch auch wenn die Satzung hierzu nicht sagt, solltet ihr in jedem Fall aussagefähige Protokolle anlegen. Sie helfen später Ärger zu vermeiden. Außerdem sind sie ein wichtiges Hilfsmittel zur Rechtfertigung vor der Mitgliederversammlung.

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