Nachfolgende Bereiche sollten bei einem Vertrag zwischen Auftraggeber (Verantwortlicher) und Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter) geregelt werden:
- Gegenstand der Dienstleistung
- Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung,
- Art der personenbezogenen Daten inklusive Kreis der Betroffenen
- Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnis des Auftraggebers
- Kontaktdaten und -wege der Vertragspartner
- Pflichten des Auftragsnehmers, insbesondere
- Zweckbindung,
- keine eigenen Zwecke,
- Trennung von anderen Datenbeständen,
- Maßnahmen interner Kontrollen,
- Kontrollrechte des Auftraggebers
- Mitteilungspflichten bei Störungen und Datenschutzverletzungen
- Einsatz von Subunternehmern
- Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit (Datenschutzkonzept)
- Verpflichtungen nach Beendigung des Auftrags (Herausgabe, Löschung)
- Vergütung
- Haftung bei Datenschutzverstoß
- Vertragsstrafe