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  • 10. November. 2020
  • Administrator
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Corona hat sich als Sammelbegriff für die weltweite Pandemie eingebürgert, die der COVID-19-Virus ausgelöst hat. Die Verbreitung des Virus führt zu Einschränkungen in allen Bereichen unseres Lebens und macht auch nicht vor deinem Verein Halt.

Halte Dich auf dem Laufenden

Je nachdem, wie sich der Virus in Deinem Umfeld ausbreitet, werden unterschiedliche Maßnahmen von den Behörden angeordnet. Da die Maßnahmen von verschiedenen Behörden verhängt werden, muss sich der Verein immer auf dem Laufenden halten. Informationen über den aktuellen Stand erhältst du auf dem Rathaus und den Internetseiten der Kreisverwaltungen und der Bundesländer.

Wichtig: Bitte ruf‘ bei allgemeinen Informationen nicht bei den Gesundheitsämtern an. Diese haben während einer Pandemie genug mit anderen Dingen zu tun. Auf den Internetseiten der Behörden findet man meist Kontaktnummern für Informations-Anfragen.

Der Hygienebeauftragte

Auch wenn er nicht überall vorgeschrieben ist, empfehlen wir dir, einen Hygienebeauftragten zu bestimmen. Neben den eventuell von staatlicher Seite vorgeschriebenen Aufgaben sollte er

  • sich laufend über neue Erlasse und Bestimmungen informieren und den Vorstand und andere Vereinsmitglieder (z. B. Trainer, Gruppenleiter usw.) informieren.
  • dafür sorgen, dass alles Notwendige für die Umsetzung der Maßnahmen im ausreichenden Umfang vorhanden ist (z. B. Desinfektionsmittel, Erfassungszettel und -listen für Besucher usw.)
  • die Umsetzung der Hygienerichtlinien überwachen, die von den Behörden oder dem Vorstand angeordnet wurden (z. B. Kontrolle im Clubheim, bei Training, Proben und anderen Aktivitäten des Vereins)
  • als offizieller Verantwortlicher den Behörden als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Online ist sicherer

Der Gesetzgeber hat es auch Vereinen ermöglicht, Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen online abzuhalten. Aus Sicherheitsgründen sollten diese Möglichkeiten genutzt werden.

Das Internet spielt aber auch eine entscheidende Rolle, wenn der Betrieb des Vereins durch Verfügungen eingestellt werden muss. Dann kannst du über die sozialen Medien (Facebook. Instagram usw.) sowie über online-Konferenzen den Kontakt zu den anderen Mitgliedern aufrechterhalten.

Wenn Kurse ausfallen müssen

Hält dein Verein Kurse ab und werden hierfür bezahlte Kursleiter eingesetzt, solltest du den Vertrag genau lesen. Ist vereinbart, dass der Kursleiter nur bei abgehaltenen Kursen bezahlt wird, hat er bei ausgefallenen Kursen keinen Honoraranspruch. Bei einer monatlichen Pauschale wird dein Verein aber auch dann zahlen müssen, wenn kein Kurs stattfindet.

Hast du bereits die Kursgebühren kassiert, kommt es darauf an, ob der Kurs abgesagt oder verschoben wird. Bei einem abgesagten Kurs müssen die bereits bezahlten Gebühren erstattet werden. Wird der Kurs verschoben, kann dein Verein die Gebühren erst einmal einbehalten. Kann der Interessent aber am neuen Termin nicht teilnehmen, muss man ihm die Gebühren erstatten.

Die Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge dienen zum Erhalt des Vereins. Deine Vereinskameraden haben deshalb grundsätzlich keinen Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung von Beiträgen, wenn der Vereinsbetrieb wegen Corona-Verfügungen eingestellt werden muss.

Geplante Veranstaltung fällt aus

In der Pandemiezeit ist es deinem Verein so gut wie unmöglich, Veranstaltungen durchzuführen. Hier müssen bereits eingegangene Verpflichtungen (Künstler, Caterer, Tontechnik usw.) möglichst frühzeitig gekündigt werden. Denn in den meisten Fällen hast du die Möglichkeit noch abzusagen und so zumindest einen Teil der Kosten zu sparen. Hier gilt die Faustregel: Je früher man absagt, um so weniger muss noch bezahlt werden.

Grundsätzliche Tipps

Um zu vermeiden, dass Corona im Verein ausbricht, solltest du beziehungsweise der Hygienebeauftragte (siehe oben) die folgenden Hinweise gegenüber den Mitgliedern kommunizieren. Sie sollten im Vereinsheim ausgehängt, in der Vereinszeitung und auf der Internetseite veröffentlicht und eventuell auch per Rundschreiben bekannt gemacht werden.

  • Wer krank ist, sollte unbedingt zu Hause bleiben.
  • Bei Vereinsaktionen und Veranstaltungen gelten grundsätzlich die AHA-Regeln:
    • Abstand halten – mindestens 1,50 Meter
    • Hygieneregeln einhalten (siehe unten)
    • Alltagsmaske (Mund-Nase-Bedeckung) tragen
  • Es gelten bei allen Vereinsaktionen und Veranstaltungen folgende Hygieneregeln:
    • Husten und Niesen wenn möglich in ein Papiertaschentuch, das danach in bereitsehenden Mülleimern (möglichst mit Deckel) entsorgt werden. Ist kein Taschentuch zur Hand nicht die Hände, sondern die Armbeuge vor den Mund halten.
    • Regelmäßig die Hände reinigen und wenn möglich desinfizieren. Insbesondere auf den Toiletten und in Gesellschaftsräumen muss Desinfektionsmittel bereitstehen.
    • Hände regelmäßig mindestens 20 Sekunden waschen.
    • Körperkontakte vermeiden – dazu gehört auch, dass man sich nicht umarmt oder per Handschlag begrüßt.

Außerdem sollten Mitglieder angehalten werden, die Räume regelmäßig (ca. alle zwei Stunden) zu lüften. Wenn möglich, sollte Durchzug hergestellt und die Fenster weit geöffnet werden.

Wichtig: Wenn einem Mitglied irgendetwas „Verdächtiges“ auffällt, sollte es sofort den Hygienebeauftragten informieren.

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