Vielleicht stoßt ihr irgendwann auch mal auf den Begriff „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (DVO-VereinsG). Diese Verordnung befasst sich mit den Details des Vereinsgesetzes – spielt aber in eurem Vereinsalltag so gut wie keine Rolle. Hier wird beispielsweise bestimmt, wie ein Vereinsverbot vollzogen werden soll.