Ehrungen von Mitgliedern oder Freunden und Fördern sind ein zweiseitiges Schwert. Auf der einen Seite ist es richtig und wichtig, sich für die Unterstützung des Vereins zu bedanken. Auf der anderen Seite besteht aber die Gefahr, dass ihr eine Person ehrt und eine andere sich dadurch zurückgesetzt fühlt. Darum braucht ihr klare Regeln, wer, wann und wofür geehrt werden soll. Diese Regelungen trefft ihr in einer Ehrenordnung.
Die meisten Vereine begnügen sich mit einem kurzen Hinweis in der Satzung, dass die Ernennung von Ehrenmitgliedern möglich ist. Weitergehende Hinweise fehlen. Das ist insofern richtig, als sonst jede Änderung von Ehrungsvorschriften auch als Satzungsänderung dem Registergericht gemeldet werden muss. Für eure Vereinsarbeit ist es jedoch gut, wenn eine Ehrenordnung besteht. Auf diese sollte dann in der Satzung hingewiesen werden. Könnte dann beispielsweise stehen:
„Der Verein kann Ehrenmitglieder und -vorsitzende ernennen. Näheres regelt die Ehrenordnung des Vereins. Die Ehrenordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.“
Das genügt. Durch diese Regelung spart ihr nicht nur Verwaltungsaufwand, sondern auch Kosten, da jede Änderung der Satzung kostet.
Was muss in der Ehrenordnung geregelt werden?
Nehmt die Erstellung der Ehrenordnung nicht auf die leichte Schulter. Problematisch wird es, wenn die Ordnung nachgebessert werden soll und durch die Änderung nun Personen geehrt werden sollen, die in der Vergangenheit nicht berücksichtigt wurden. Grundsätzlich sollten die folgenden Fragen in der Ehrenordnung geklärt werden:
- Wer entscheidet über die Ehrung?
- Wer soll geehrt werden?
- Was soll geehrt werden?
- Was soll bei der Ehrung überreicht werden?
- Welche Rechte und Pflichten sind mit der Ehrung verbunden?
- Wie soll die Ehrung erfolgen?
- Was geschieht bei geehrten Mitgliedern, die den Verein verlassen?
- Wann und wie sollen Ehrungen aberkannt werden?
Wichtig: Falls ihr einem Verband angehört, klärt, ob es dort bereits eine Ehrenordnung gibt, die auch für die angeschlossenen Vereine gültig ist. Eventuell gibt es beim Verband auch Vorschriften, die ihr bei der Erstellung eurer Ehrenordnung beachten müsst.
Wichtig: Fragt bei eurem Verband auch nach, zu welchen Ereignissen dort Ehrungen durchgeführt werden, damit ihr entsprechende Anwärter aus den eigenen Reihen rechtzeitig dorthin meldet.
Wer soll über die Ehrung entscheiden?
Normalerweise gibt es im Verein zwei Arten von Ehrungen. Auf der einen Seite sind dies Ehrungen die automatisch vergeben werden. Hierzu gehören beispielsweise Ehrungen für langjährige Vereinszugehörigkeit und bei „runden Geburtstagen“. Auf der anderen Seite stehen Ehrungen, die unregelmäßig aufgrund besonderer Ereignisse vorgenommen werden. Hierzu gehören beispielsweise herausragende Leistungen für den Verein, die besonders starke Unterstützung durch einen Sponsoren usw. Insbesondere für die zweite Gruppe muss festgelegt werden, wer hier darüber entscheidet, ob und wie geehrt werden soll. Ihr solltet diese Aufgabe dem Vorstand übertragen. Da die Mitgliederversammlung in den meisten Fällen nur einmal im Jahr zusammenkommt, ist dies für manche Ehrung zu spät. Ein eigenes Gremium hierfür zu bilden, würde euren Verwaltungsaufwand nur unnötig erhöhen. Es gibt allerdings eine ganze Reihe von Vereinen, die ich hierfür einen eigenen „Ehrenausschuss“ bilden.
Wen wollt ihr ehren?
Für Ehrungen in eurem Verein kommen Mitglieder und Nichtmitglieder infrage. Bei den Mitgliedern unterscheidet ihr dann noch einmal zwischen Aktiven und Passiven. Außerdem sollte man im Verein auch zwischen Jugendlichen und Erwachsenen unterscheiden. Viele – nicht nur junge – Menschen tun zwar gerne so, als würde Sie die Ehrung nicht interessieren. Doch letztlich fühlt sich jeder dadurch aufgewertet. Wenn sich die Jugendlichen deshalb bei Ehrungen nicht wiederfinden, könnten sie schnell das Interesse am Verein verlieren.
Was wollt ihr ehren?
In der Ehrenordnung sollte eindeutig festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Ehrung erfolgt. Bei Vereinen mit unterschiedlichen Abteilungen müssen dabei übergreifende Anlässe und abteilungsspezifische Gründe unterschieden werden.
Übergreifender Anlässe, die unabhängig von der Abteilungszugehörigkeit sind, wäre beispielsweise die langjährige Vereinszugehörigkeit. In vielen Vereinen wird im Fünfjahresrhythmus geehrt (also nach 5, 10, 15, 20 usw. Mitgliedsjahren). Andere Vereine ehren erst ab einer längeren Mitgliedschaft (zum Beispiel ab 25 Jahre).
Tipp: Häufig gratulieren Vereine auch zu bestimmten „runden Geburtstagen“, zu Eheschließungen oder zur Geburt eines Kindes. Dies sind zwar keine Ehrungen, solche Gratulationen können aber auch in der Ehrenordnung des Vereins festgeschrieben werden.
Übergreifend sind auch langjährige Vereinstätigkeiten, die beispielsweise nicht an eine Abteilung gebunden sind, z. B. die Vorstandsangehörigkeit über einen längeren Zeitraum.
Abteilungsspezifische Ehrungen können nur Personen zuteilwerden, die einer bestimmten Abteilung des Vereins angehören. Hierzu gehören beispielsweise hervorragende sportliche Leistungen. Die einzelnen Abteilungen sollten selbst bestimmen, welche Leistungen sie für „ehrenwert“ halten.
Neben den Mitgliedern des Vereins muss auch daran gedacht werden, dass Nichtmitglieder ebenfalls vom Verein geehrt werden können. Hier kämen beispielsweise infrage:
- Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben.
- Mitglieder von Partnervereinen.
- Personen, die im Sinne des Vereins gehandelt haben, ohne Mitglied zu sein.
- Künstler und Sportler
Gerade bei Nichtmitgliedern müsst ihr sehr genau klären, unter welchen Voraussetzungen die Ehrungen erfolgen. Insbesondere bei den Politikern ist Vorsicht geboten. Vermeidet unter allen Umständen, dass eure Ehrung als Bestechungsversuch gegenüber dem Geehrten interpretiert werden könnte. Deshalb sollte immer eine bereits erbrachte, in der Ehrenordnung genau beschriebene Leistung die Basis der Ehrung sein.
Präsente zur Ehrung
Natürlich will man bei einer Ehrung auch nicht mit leeren Händen dastehen. Doch jeder Verein sollte hier auch Zurückhaltung üben. Übertriebene Geschenke kommen in der breiten Bevölkerung meist nicht gut an („dafür brauchen die Spendengelder“). Ehrungen sind aber immer Anlässe, mit denen man sich als Verein nach außen darstellt.
In eurer Ehrenordnung bestimmt ihr, was bei einer Ehrung überreicht werden soll. „Klassiker“ sind hier beispielsweise
- Ehrennadeln oder Vereinsorden in Bronze, Silber und Gold;
- Ehrenpokal oder -teller,
- Individuelle Geschenke (Wert wird in der Ehrenordnung festgelegt)
Es sollte dabei auch zwischen jüngeren und älteren Mitgliedern unterschieden werden. Ehrennadeln, Vereinsorten, Pokale und Ehrenteller kommen eher bei älteren Vereinsmitgliedern gut an. Bei jüngeren Mitgliedern dürften eher individuelle Geschenke Sinn machen. Grundsätzlich sollte aber jede Ehrung mit einer Urkunde als Erinnerung verbunden sein. Auch hier sollte man überlegen, ob man ein klassisches oder modernes Layout wählt.
Solltet ihr einem Verband angegliedert sein, erkundigt euch, ob es dort entsprechende Auszeichnungen (Urkundenvordrucke, Ehrennadeln, -pokale oder -teller usw.) gibt. Damit werden die Kosten für die Auszeichnungen weiter gesenkt.
Eine besondere Art der Ehrung stellen Auszeichnungen dar, die nur in begrenzten Umfang verliehen werden. Dies bedeutet, dass nur wenn ein Ausgezeichneter verstirbt, ein anderer in den Kreis aufgenommen werden kann. Hier wird meist ein Schmuckstück – zum Beispiel ein Ring – als Symbol der Auszeichnung verliehen.
Wie soll geehrt werden?
Grundsätzlich muss die Form der Ehrung nicht in der Ehrenordnung beschrieben werden. Wollt ihr dies aber auch regeln, legt euch kein zu enges „Regelkorsett“ an. So sollte bei der Festlegung, die Ehrung bei bestimmten Veranstaltungen vorzunehmen, diese immer um den Passus „oder vergleichbare Veranstaltung“ ergänzt werden. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit, falls Veranstaltungen ausfallen oder ganz abgeschafft werden.
Gerne werden öffentliche Veranstaltungen oder Mitgliederversammlungen für die Ehrung genutzt. Doch Vorsicht: Werden zu viele Mitglieder geehrt, lässt das Interesse der Besucher einer Veranstaltung schnell nach und auch auf der Mitgliederversammlung kann ein „Ehrungsmarathon“ den Ablauf empfindlich stören. Es ist deshalb besser, die Ehrungen auf verschiedene Veranstaltungen zu verteilen. Normalerweise sollten nicht mehr als drei Ehrungen während einer Veranstaltung stattfinden.
Zur Ehrung selbst sollte ein Laudator eine kurze Rede halten, in der der zu Ehrende vorgestellt und seine besonderen Leistungen für den Verein herausgestellt werden. Dies kann ein guter Freund des zu Ehrenden sein. Natürlich kann die Laudatio auch von einem Vorstandsmitglied gehalten werden. Das muss aber nicht sein. Die Überreichung der Ehrengabe sollte aber durch den Vorstand erfolgen. Danach sollte der Geehrte die Möglichkeit haben, sich für die Ehrung zu bedanken.
Tipp: Gerade bei Ehrungen für eine lange Vereinszugehörigkeit sollte in der Laudatio der Humor nicht zu kurz kommen. Aber auch bei allen anderen Ehrungen sollte man in einer – nicht zu langem – Rede den Unterhaltungswert nicht unterschätzen. Zieht sich die Ehrung wie Gummi, hat keiner der Teilnehmer Freude daran.
Ehrenmitglied
Die Ehrenmitgliedschaft oder der Ehrenvorsitz ist nicht nur ein Titel, der als Auszeichnung verliehen wird. Hier muss genau geklärt sein, welchen Status das Ehrenmitglied (das kein reguläres Mitglied sein muss!) genießt.
Eine Ehrung aberkennen
Insbesondere, wenn es um eine Ehrenmitgliedschaft oder einen Ehrenvorsitz geht, sollte schon im Vorhinein geklärt werden, wie diese Ehrung widerrufen werden kann. Dies sind jedoch Fragen, die in der Satzung geklärt werden müssen.
Die Aberkennung von Ehrentiteln bleibt meist nicht verborgen. Eine Rufschädigung des Vereins ist dabei noch das geringste Ärgernis. Darum empfiehlt es sich, vor der Verleihung solcher Titel genau zu prüfen, ob er für den Verein gefahrlos vergeben werden kann. Im Zweifelsfall sollte man auf die Auszeichnung verzichten. Die Aberkennung von Ehrentiteln ist kein Ausschluss aus dem Verein. Deshalb können für die Aberkennung auch andere Reglungen getroffen werden.