Die wichtigsten Einnahmequellen für einen Verein sind Mitgliedsbeiträge, Sponsoring-Einnahmen, Spenden und Zuschüsse. Es wird aber immer schwieriger, aus diesen Töpfen die laufenden Kosten zu decken und die Vereinsziele zu erreichen. Auch hier solltet ihr deshalb den Mut haben, neue, unkonventionelle Wege zu gehen. Zu den Themen Spenden, Sponsoren und Mitgliedsbeiträge haben wir eigene Beiträge in dieses Lexikon gestellt. In diesem Kapitel soll es um andere Einnahmen gehen.
Vorsicht Finanzamt
Wenn ihr neue Einnahmequellen generiert, müsst ihr darauf achten, ob die Einnahmen dem gemeinnützigen Bereich zugerechnet werden können oder ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. Unter anderen sind die folgenden Einnahmequellen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen:
- Eintrittsgelder und andere Einnahmen aus geselligen Veranstaltungen
- Erlöse aus Sammlungen und Verwertungen von Altpapier, Schrott usw.
- Sportveranstaltungen, wenn es sich nicht um den Zweckbetrieb eines Sportvereins handelt.
- Einnahmen aus Basaren, Flohmärkten, Straßenfesten usw.
- Betrieb des Clubheims in Eigenregie (wird es verpachtet, gehört die Pacht zur steuerbegünstigten Vermögensverwaltung)
- Verkauf von Speisen, Getränken, Sport- und anderen Artikeln.
- Vermietung von Vereinsanlagen an Nichtmitglieder (auch stundenweise Vermietung- z.B. Clubheim für Familienfeiern),
- Vom Verein durchgeführte Werbung für Dritte (Plakate, Banden, Programmhefte, Werbung auf Plakaten, Stellwänden usw.) Werden die Werberechte verpachtet, gehören die Pachteinnahmen zur steuerbegünstigten Vermögensverwaltung. Trikotwerbung ist grundsätzlich als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu werten.
Für Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gibt es keine Steuervergünstigungen. Ihr müsst hierfür also den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz als Mehrwertsteuer abführen. Außerdem kann unter Umständen hierfür Körperschaftsteuer fällig werden. Allerdings müsst ihr erst zahlen, wenn die Besteuerungsgrenze von 45.000 € im Jahr (Stand 2021 – davor waren es 35.000 €) überschritten wird. Vom zu versteuerndem Gewinn könnt ihr 5.000 € abziehen. Den verbleibenden Betrag müsst ihr mit 15 % versteuern.
Man muss was bieten
Keiner hat etwas zu verschenken. Wenn er auch nicht immer im Vordergrund steht, so muss der Geldgeber doch irgendwo einen Nutzen für sich erkennen. Am deutlichsten wird das beim Sponsoring, wo der Vorteil für den Sponsor meist in Form von Werbung zur Verfügung gestellt wird.
Gerade in diesem Bereich könnt ihr mit kreativen Ideen punkten. Nehmen wir mal einen Gesangverein. Der kann Musik „verkaufen“. Auf dem Stadtfest kann man beispielsweise eine „Musikbox“ aus Pappe aufstellen: Ein großer Karton, auf dem alle Lieder, die der Verein im Repertoire hat, aufgelistet sind. Gegen Einwurf von ein oder zwei Euro kann man ein Musikstück auswählen, das dann gesungen wird.
Während solcher Stadtfeste stehen auch viele Geschäfte vor einem Dilemma: Sie wollen ihren Kunden etwas bieten – können aber kein Personal dafür abstellen. Hier könnt ihr in die Presche springen. Ein Fußballverein veranstaltet ein Torwandschießen oder der Naturschutzbund bietet ein „Pflanzentasten“ (Kartons mit zwei Löchern zum Hindurchgreifen über die Pflanzen stellen und ertasten lassen). Lasst euch was einfallen – und ihr werdet Abnehmer für eure Ideen finden.
Wenn ihr die richtigen Leute dafür habt, sind die Geschäftsinhaber auch dankbar, wenn Vereinsmitglieder als Nikolaus und / oder Engelchen durch ihren Laden laufen. Übrigens: Im Osterhasenkostüm kann man Geschäftsleute auch begeistern.
Lebensmittel verkaufen?
Beliebt ist ja auch, bei Stadtfesten oder anderen Anlässen Waffeln oder Würstchen zu verkaufen. Aber hier müsst ihr aufpassen. Die Auflagen für solche Stände sind sehr streng und die Ordnungs- beziehungsweise Gesundheitsämter scheuen sich nicht, euren Stand zu schließen. Worauf ihr beim Verkauf von offenen Lebensmitteln achten müsst, erfahr ihr im eigenen Kapitel „Lebensmittelverkauf“.