Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung eures Vereins gewählt. Die Vorstandstätigkeit kann aus verschiedenen Gründen enden:
- Übliches Ende: Mit Ablauf der in der Satzung festgelegten Amtszeit.
- Vorzeitiges Ende: Abberufung durch die Mitgliederversammlung.
- Rücktrittserklärung des Vorstandsmitgliedes
Normalerweise wählt ihr in der Mitgliederversammlung den Vorstand. Dieser bleibt dann bis zum Ablauf der in der Satzung festgelegten Zeit im Amt. Nun kann es aber zu einem Problem kommen, wenn die Mitgliederversammlung zur Neuwahl erst später stattfindet und die Amtszeit der Vorstandsmitglieder davor endet.
Beispiel: Laut Satzung wird der Vorstand für drei Jahre gewählt. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand am 01.05.2021. Damit endet die Amtszeit am 30.04.2024. Die Mitgliederversammlung zur Neuwahl findet aber erst am 30.06.2024 statt. Damit wäre der Verein von Mai bis Juni ohne Vorstand.
Da euer Verein zwingend einen Vorstand braucht (§ 26 Abs. 1 BGB), sollte immer in der Satzung geregelt werden, dass der amtierende Vorstand über seine normale Amtszeit hinaus bis zur Neuwahl eines neuen Vorstands im Amt bleiben kann. In der Satzung müsste dann beispielsweise stehen:
„Der Vorstand wird für eine Amtszeit von drei Jahre gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Vorstandsmitglieder bis zur Wahl von Nachfolgern im Amt.“ oder „Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Vorstandsmitglieder noch höchstens drei Monat im Amt.“
Vorstandsmitglieder können beliebig oft wiedergewählt werden, wenn die Satzung keine andere Regelung vorschreibt.
Die Mitgliederversammlung kann auch einem Vorstandsmitglied das Misstrauen aussprechen und seinem Amt entheben. Details hierzu findest du in unserem Beitrag „Amtsenthebung des Vorstands“. Auch dem Thema „Rücktritt des Vorstands“ haben wir ein eigenes Kapitel gewidmet.