Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer werden rechtlich gleichbehandelt. Euer gemeinnütziger Verein ist von diesen Steuern befreit. Allerdings wird die Befreiung widerrufen, wenn ihr in den auf die Schenkung oder Erbschaft folgenden zehn Jahren die Steuerbefreiung verliert. Kommt es zur Nachversteuerung, wird zunächst ein Freibetrag von 20.000 € von der Gesamtsumme der Schenkung oder der Erbschaft abgezogen. Vom verbleibenden Betrag muss dann 30 % Erbschaftssteuer/Schenkungsteuer gezahlt werden.