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  • 03. August. 2021
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Öffentliche Mittel gibt es auf allen politischen Ebenen – angefangen bei den Kommunen über die Kreise, Bundesländer und den Bund bis hin zur Europäischen Union. Allerdings muss man einräumen, dass gerade auf der kommunalen Ebene immer weniger zu holen ist.

Grundsätzlich gilt, dass die Genehmigungszeit von unten nach oben länger wird. Einen Bescheid auf kommunaler Ebene bekommt ihr noch recht zügig. Aber bei Anträgen an die EU müsst ihr schon einige Monate einplanen. Manchmal kann es sogar über ein Jahr dauern – oder sogar noch länger.

Meist gibt es bestimmte Termine, bis zu denen euer Antrag eingegangen sein muss. Kommt ihr zu spät, müsst ihr bis zum nächsten Termin warten – meist ein ganzes Jahr. Andererseits erfolgt die Zusage häufig nach dem Eingangsprinzip. Die Anträge, die zuerst eingehen, werden zuerst bearbeitet und erhalten – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – eine Zusage. Das geht so lange, bis der Fördertopf leer ist. Wer also zu spät kommt, geht leer aus.

Wichtig: Wurde euer Antrag abgelehnt, weil der Fördertopf leer war, wird er fast immer gelöscht und nicht in die nächste Zuteilungsperiode übernommen. Ihr müsst dann einen neuen Antrag stellen.

Förderung durch die Kommune

Auf kommunaler Ebene gibt es unterschiedliche Fördermodelle:

  • „Gießkannenförderung“: Alle Vereine werden – meist einmal im Jahr – mit einem Zuschuss bedacht. Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig von Projekten und wird anhand anderer Kriterien festgelegt (z. B. Anzahl der Mitglieder, Bedeutung des Vereins für die Kommune). Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel wird diese Art der Förderung immer seltener.
  • Regelmäßige, meist jährliche Förderung aller Vereine, die einen entsprechenden Antrag stellen. Es werden also nur die Vereine berücksichtigt, die aktiv wurden. Den Antrag müsst ihr meist jedes Jahr neu stellen.
  • Punktuelle Förderung für Projekte, die dem Image der Kommune dienen (häufig für Traditionsfeste und andere Veranstaltungen, die die Stadt auch überregional bekannt machen).
  • Förderung durch kommunale Abteilungen, wenn das Projekt hierzu passt (ihr plant z. B. ein Jugendcamp – hier könnte die kommunale Jugendpflege finanziell helfen).
  • Förderung bei Beteilung eures Vereins an kommunalen Festveranstaltungen (z. B. im Rahmen der Feierlichkeiten zur 250-Jahr-Feier der Gemeinde oder der Ferienspaß-Aktionen).

Die meisten Kommunen haben eine Art Satzung, nach der die Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Diese hat unterschiedliche Namen (Förderrichtlinie, Vereinsförderungsordnung), beinhaltet aber meist folgende Fakten:

Wer?

Gefördert werden fast ausschließlich eingetragene Vereine, die als gemeinnützig anerkannt wurden. Es gibt auch Kommunen, die verlangen, dass die Satzung des Antragstellers regelt, dass das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins an die Kommune fällt.

Wie?

Die Kommune kann auch mit Sachleistungen fördern. So kann sie beispielsweise für ein Projekt die notwendigen Räumlichkeiten oder Mitarbeiter der Gemeinde zur Verfügung stellen. Bei der finanziellen Unterstützung wird meist ein Festbetrag gewährt.

Wann?

Normalerweise werden Fördermittel einmal im Jahr ausgeschüttet. Unter Umständen wird auch zu bestimmten Anlässen eine „Sonderausschüttung“ vorgenommen (z. B. Stadtjubiläum).

Am besten erkundigt ihr euch auf dem Rathaus (falls vorhanden im Bürgerbüro) ob und welche Fördermöglichkeiten es für euren Verein gibt. Es lohnt sich auch, die Fühler nach den Fachabteilungen auszustrecken, wenn ihr Aktionen oder Projekte plant. Ansprechpartner können hier je nach Projekt die Jugendpflege, der Kulturdezernent, aber auch die Umweltbehörde (bei naturschützenden Projekten) sein.

Förderung der Kreise

Bei den Kreisen gibt es in den meisten Fällen immer nur Mittel für bestimmte Projekte oder Aktionen. Die Förderung müsst ihr grundsätzlich beantragen. Die Antragstellung soll in den meisten Fällen anfangs eines Jahres erfolgen.

Wichtig: In fast allen Fällen muss der Antrag vor Beginn des Projekts gestellt und genehmigt werden. Deshalb solltet ihr auf keinen Fall mit dem Projekt beginnen, bevor die verbindliche Förderungszusage bei euch eingegangen ist. Besser noch, ihr wartet, bis das Geld auf eurem Vereinskonto eingegangen ist.

Über die Verteilung der Mittel entscheidet entweder ein Ausschuss oder der Kreistag. Am besten informiert ihr euch über die Internetseiten des Kreises. Dort findet ihr auch Formulare, die ihr für die Antragstellung verwenden müsst. Bei einer formlosen Antragstellung sollten alle wichtigen Angaben gemacht werden. Hierzu gehören der Finanzierungsplan, die Zielgruppe, der geplante Beginn und die Dauer des Projekts. Wird ein Zuschuss für Anschaffungen im Rahmen des Projekts beantragt, sollten Kostenvoranschläge beigefügt werden.

Landesmittel

Wo ihr Landesmittel beantragen könnt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es kann auch davon abhängen, welcher Verein den Antrag stellt und welche Projektförderung beantrag wird. In den meisten Fällen haben die Länder keine Formvorschrift, wenn es um das Beantragen von Zuschüssen geht. Ihr könnt also formlos um Unterstützung bitten.

Wenn möglich solltet ihr vor der Antragstellung einen Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung finden, der euch Tipps geben kann, wie ein Förderungsantrag die besten Chancen hat. Außerdem solltet ihr die Förderrichtlinien genau studieren. Je genauer ihr euch auskennt, umso gezielter könnt ihr euren Antrag formulieren – und damit die Förderchancen erhöhen.

Tipp: Wenn ihr Mittel des Bundeslandes beantragen wollt, sprecht auch mit den Landtagsabgeordneten eures Wahlkreises. Sie können zumindest die nötigen Kontakte herstellen und kümmern sich meist auch darüber hinaus um euren Antrag.

Förderung durch den Bund

Auch die Bundesrepublik Deutschland fördert Projekte – die allerdings von nationaler oder internationaler Bedeutung sein müssen. Einheitliche Richtlinien oder einen zentralen Ansprechpartner gibt es leider nicht. Hier bleibt euch nichts anderes übrig, als im Internet zu suchen.

Da die Förderung des Bundes national ausgerichtet ist, erfolgt sie meist nicht direkt, sondern über die Verbände. Sollte euer Verein also einem Verband angehören, solltet ihr zunächst dort nachfragen, ob und wie man an Mittel aus der Bundeskasse kommt. Beim Verband weiß man zumindest, wie man die Anträge stellen muss. In vielen Fällen zahlt der Bund auch an die Verbände, die die Mittel dann verteilen.

Eine direkte Förderstelle gibt es auch beim Bund nicht. Meist sind Fördermittel über die Fachministerien zu erhalten. Versucht auf jeden Fall, einen Ansprechpartner zu finden. Hier können auch die Bundestagsabgeordneten eures Wahlkreises helfen. Anfragen ins Blaue machen jedoch keinen Sinn. Wenn sich beispielsweise ein Sportverein an das Innenministerium (ohne direkten Ansprechpartner) wendet, dürfte er schnell eine Absage erhalten – oder die Enkel erhalten die Antwort.

Auch die EU fördert

Auch auf EU-Ebene gibt es verschiedene Fördertöpfe. Sie sind meist für kulturelle, soziale, sportliche und völkerverständigende Projekte vorgesehen. Die Verteilung findet über Einrichtungen innerhalb der Mitgliedsstaaten oder über internationale oder nationale Verbände statt. Hier einige Beispiele, wie die EU Vereine bei Projekten unterstützt. Bei gezielter Suche werdet ihr noch viele andere Förderansätze finden.

Nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der EU

Das Teilprogramm KULTUR des Rahmenprogramms „Kreatives Europa“ der EU fördert europäische Kooperationen der verschiedensten Kultureinrichtungen, europäische Plattformen und Netzwerke sowie Literaturübersetzungen.

Internetadresse: http://www.ccp-deutschland.de/

Erasmus+ – das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

Mit Erasmus+ will die EU das Kompetenzniveau und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen verbessern und die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Jugendarbeit modernisieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm verfügt über ein Budget von 14,7 Milliarden EUR. Das Programm fördert grenzübergreifende Partnerschaften und die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Ausbildungsstätten und Jugendorganisationen. Ziel ist die Annäherung der Bildungs- an die Arbeitswelt, um derzeitige Qualifikationslücken in Europa zu schließen.

Das Programm unterstützt auch nationale Maßnahmen zur Reform der Bildungs- und Ausbildungssysteme und Jugendarbeit. Im Bereich des Sports werden Breitensportprojekte gefördert und grenzüberschreitende Probleme wie die Bekämpfung von Spielabsprachen, Doping, Gewalt und Rassismus angegangen.

Internetadresse: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/about_de

Europa für Bürgerinnen und Bürger

Mit dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ möchte die EU auch Vereine und Verbände und ihre Projekte unterstützen, die dazu beitragen, dass die Bürger(innen) mehr über die EU und die politischen Entscheidungsprozesse in der Union wissen, ein Bewusstsein für die gemeinsame europäische Geschichte und die gemeinsamen Werte entwickeln, sich an der Gestaltung der EU beteiligen und sich gesellschaftlich und interkulturell engagieren. Das Programm ist in drei Programmbereiche unterteilt.

Internetadresse: https://www.kontaktstelle-efbb.de/

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