Bei finanzieller Förderung denkt man meist an öffentliche Stellen. Doch es gibt in Deutschland noch eine sehr wichtige Finanzquelle, aus der vielleicht auch euer Verein finanzielle Hilfe schöpfen kann. Die Rede ist hier von den Stiftungen. Die Zahl der Stiftungen steigt kontinuierlich an. 2020 gab es rund 24.000 Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die die unterschiedlichsten Projekte unterstützten.
Vereinfacht dargestellt handelt es sich bei Stiftungen um Verwaltungen von Vermögen. Dieses Vermögen (das Stiftungskapital) darf nicht verbraucht werden. Es muss gewinnbringend angelegt werden. Die erwirtschafteten Gewinne werden ausgeschüttet, d.h. an die unterschiedlichsten Institutionen zur Förderung oder Unterstützung von Aktionen und Projekten verteilt. Eine Stiftung muss nicht zwingend gemeinnützige Zwecke unterstützen. Verzichtet sie darauf, verliert sie jedoch nahezu alle Steuerprivilegien. Es ist also kein Wunder, dass über 90 % aller Stiftungen gemeinnützig sind und deshalb auch nur gemeinnützige Arbeit unterstützen dürfen.
Natürlich haben auch mildtätige Stiftungen die gleichen Steuerprivilegien wie gemeinnützige Stiftungen. Im Unterschied zur gemeinnützigen Stiftung, die andere Organisationen unterstützt, wenden sich mildtätige Stiftungen direkt an die Bedürftigen, die man unterstützen will.
Bei den gemeinnützigen Stiftungen gibt es zwar auch eine Reihe von Einrichtungen, die selbst tätig werden und eigene Projekte auflegen oder durchführen. Diese Stiftungen sind aber für euch uninteressant, dass sie keine externen Projekte fördern. Die selbst aktiv werdenden gemeinnützigen Stiftungen stellen allerdings nur eine kleine Gruppe innerhalb der vielen Stiftungen dar.
Die Mehrzahl der Stiftungen sieht sich ausschließlich als Förderer anderer Organisationen. Unterstützung muss man hier beantragen. Dann prüft die Stiftung, ob die Maßnahmen eures Vereins oder seine Zielsetzung mit den Zielen der Stiftung in Einklang stehen. Ist dies der Fall, könnt ihr mit finanzieller Unterstützung rechnen. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, ist nicht zuletzt davon abhängig, wie viel Geld durch die Anlage des Stiftungskapitals erwirtschaftet wurde. Da es für die Förderung von Projekten keine gesetzlichen Vorgaben gibt, hat die Stiftung hier einen breiten Spielraum.
Wenn ihr prüft, ob die Ziele eures Vereins bzw. des geplanten Projekts mit den Anforderungen der Stiftung übereinstimmen, und solltet ihr euch bei der Prüfung Zeit nehmen und über den eigenen Tellerrand hinaus nachdenken. Wenn ihr beispielsweise als Sportverein ein Sportfest ausrichten wollt und dazu die Mannschaften der ausländischen Partnerstädte einladet, kann es durchaus sein, dass ihr Zuschüsse von einer Stiftung erhalten könnt, deren Zielsetzung die Völkerverständigung oder die Förderung des europäischen Gedankens ist.
Wo ihr die richtige Stiftung findet
Am Anfang steht natürlich die Suche nach einer zu eurem Projekt passenden Stiftung. Natürlich kann man einfach mit einer Suchmaschine im gesamten Internet forschen. Aber hier findet man ja meist vor lauter Bäumen keinen Wald mehr. Schaut deshalb zunächst einmal auf der Internetseite „Stiftungssuche“ nach. Über eine einfach zu bedienende Suchmaschine könnt ihr dort unter über 12.000 Stiftungen auswählen. Es gibt zwar noch eine Plus-Version, in der mehr als die doppelte Anzahl von Stiftungen zu finden ist. Doch diese Version ist kostenpflichtig und für eine einmalige Nutzung zu teuer.
Weitere Hilfen findet ihr auf den Internetseiten der einzelnen Bundesländer:
- Baden-Württemberg
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/stiftung/seiten/faq-stiftonline/ - Bayern
http://www.stiftungen.bayern.de - Brandenburg
https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/STIFTUNGSVERZEICHNIS_20210617.pdf
(PDF-Datei) - Bremen
http://www.inneres.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen52.c.2121.de - Berlin
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/stiftungsaufsicht/artikel.275316.php
(PDF-Datei, die am Ende der Seite aufgerufen werden kann) - Hessen
https://verwaltungsportal.hessen.de/online-dienste/anwendungen/stiftungsverzeichnis - Mecklenburg- Vorpommern
http://www-neu.mvnet.de/cgi-bin/im_stiftung/stiftung_anzeigen.pl - Niedersachsen
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/allgemeine_angelegenheiten_des_inneren/stiftungsrecht/stiftungsrecht-61712.html - Nordrhein- Westfalen
https://www.im.nrw/stiftungsverzeichnis/stiftungen-suchen - Rheinland-Pfalz
https://addinter.service24.rlp.de/cgi-bin-inter/stiftung1.mbr/start - Sachsen
https://www.lds.sachsen.de/kommunal21/?ID=104&art_param=12 - Sachsen-Anhalt
https://stiftungen.sachsen-anhalt.de/stiftungsverzeichnis/ - Saarland
https://www.saarland.de/mibs/DE/themen-aufgaben/aufgaben/buerger_und_staat/stiftungsrecht/downloads/Verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=1
PDF-Datei - Schleswig-Holstein
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/stiftungen/stiftungsdatenbank.html - Thüringen
https://tlvwa-apps.thueringen.de/stiftungsverzeichnis/
Damit ihr euch keinen Wolf sucht, solltet ihr nach den folgenden Kriterien fragen:
Harmoniert der Stiftungszweck mit der Beschreibung eures Projektes (lest dazu auch das Kapitel „Beschreibt euer Projekt“ in diesem Beitrag).
- Gehört euer Verein zu den für die Stiftung förderungswürdigen Einrichtungen?
- Muss euer Verein einen Teil der Projektkosten selbst aufbringen? Wenn ja: Können hier auch Eigenleistungen berücksichtigt werden? Kann der Vereinsanteil finanziert werden?
- Bis wann muss der Antrag gestellt werden? Könnt ihr diese Frist einhalten?
Ihr müsst alle Fragen mit Ja beantworten können. Sonst könnt ihr euch die Arbeit der Antragstellung sparen.
Die Förderung beantragen
Da in fast allen Fällen Projekte gefördert werden, ist eine genaue Projektbeschreibung die Voraussetzung für die nächsten Schritte. Zunächst solltet Ihr deshalb die folgenden Informationen für den Antrag zusammenstellen:
- Projektzeitraum (von – bis),
- Projektort
- Projektart
- Zielgruppe: Wer soll durch das Projekt angesprochen werden?
- Ziel: Was soll mit dem Projekt erreicht werden?
- Projektkosten (realistisch geschätzt)
- Finanzierung des Eigenanteils (wird von fast allen Stiftungen verlangt)
- Projektverlauf (möglichst detaillierter Durchführungsplan – bei langfristigen Projekten auch Zwischenziele definieren)
- Partner, die am Projekt beteiligt sind.
Die Antragstellung vorbereiten
Es ist klar, dass ihr nicht allein um Hilfe durch die Stiftung bittet. Je nach Größe und Bekanntheitsgrad erreichen die Stiftungen täglich hundert und mehr Anträge. Häufig fehlt es deshalb auch an der Zeit, sich intensiv mit den einzelnen Projekten zu befassen. So kann es auch passieren, dass ein durchaus förderungswürdiges Projekt nicht die Zustimmung der Entscheider erhält. Es lohnt sich deshalb, noch vor der Antragstellung die Weichen in die richtige Richtung zu stellen.
Deshalb solltet ihr noch vor der Antragstellung möglichst viele Informationen über die Stiftung und bereits von ihr geförderte Projekte einholen. Das lohnt sich auch, wenn die Stiftung Vordrucke zur Antragstellung bereitstellt. Je mehr ihr über die Stiftung wisst, umso klarer wird euch, warum bestimmte Fragen gestellt werden. Es kann durchaus sein, dass ein angekreuztes „Ja“ oder „Nein“ im Vordruck ein KO-Kriterium ist und der Antrag deswegen abgelehnt wird.
Tipp: Häufig findet man auch im „Kleingedruckten“ wichtige Hinweise. So kann es sein, dass in der allgemeinen Beschreibung für die Förderung ein Höchstbetrag genannt wird. Wer nicht weiterliest, wird deshalb nie erfahren, dass an einer anderen Stelle von Ausnahmeregelungen die Rede ist und unter gewissen Umständen auch höhere Förderungsgelder bewilligt werden können.
Im Vorfeld hergestellte Kontakte zur Stiftung wirken sich fast immer positiv aus. Einfach bei der Stiftung anzurufen ist dabei allerdings nicht die beste Idee – die bereits mit der Prüfung der Anträge überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht sehr begeistert sein, wenn man sie mit Telefonaten von Ihrer eigentlichen Arbeit abhält.
Aber vielleicht kennt ihr ja eine Kontaktperson in den Entscheidungsgremien. Das kann beispielsweise ein Kommunalpolitiker sein, ein Bundes- oder Landtagsabgeordneter aus eurem Wahlkreis, ein kirchlicher Würdenträger oder Pfarrer oder eine andere Persönlichkeit aus eurem Umfeld. Hier lohnt es sich, dort anzurufen und nachzuhören, wie die Chancen für euren Verein stehen. Dabei könnt ihr euren Verein und das Projekt auch umfangreicher vorstellen und so dafür sorgen, dass der Antrag auf fruchtbareren Boden fällt, als die anderen.
Die Antragstellung
Die meisten Stiftung stellen Formulare zur Verfügung, die ihr – häufig auch online – einreichen müsst. Das hat für die Stiftung den großen Vorteil, dass die einzelnen Anträge leichter untereinander verglichen werden können. Das beschleunigt die Entscheidung über eine Förderung. Für euch bedeutet das aber, dass ihr besonders auf Formularbereiche achten müsst, in denen nicht nur angekreuzt wird. Da, wo ihr frei formulieren könnt, könnt ihr euch auch von anderen Antragstellern positiv abgrenzen.
Wichtig: Auch um Kosten zu sparen und so mehr Geld für die Förderung zur Verfügung zu haben, erhält man bei vielen Stiftungen keine Möglichkeit, den Antrag nachzubessern. Deshalb solltet ihr die Vordrucke äußerst gewissenhaft ausfüllen. Am besten lasst ihr den ausgefüllten Antrag von einem weiteren Vereinsmitglied gegenlesen.
Insbesondere bei einer Online-Antragstellung habt ihr meist keine Möglichkeit, Anlagen mitzusenden. Sollte das aber möglich sein, solltet ihr diese Chance nutzen. Stellt in einem Grafikprogramm einige illustrierte Infoseiten zusammen, die dann in eine PDF-Datei umgewandelt werden. Das geht in den meisten Grafikprogrammen. Es gibt aber auch kostenlose Apps im Netz, mit denen beispielsweise eine JPG-Datei in ein PDF umgewandelt werden kann. Diese PDF könnt ihr dann als Anlage mitschicken.
Einige Stiftungen stellen zwar einige Mindestanforderungen an den Antrag, haben aber keine Vordrucke zur Verfügung. Wichtig ist hier, dass wirklich alle Mindestanforderungen erfüllt werden. Habt ihr die von der Stiftung gestellten Fragen unzureichend oder gar nicht beantwortet, wird euer Antrag ohne viel Federlesen abgelehnt.
Wichtig: Konkrete Fragen der Stiftung müssen immer am Anfang des Antrags beantwortet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die erste Sichtung der Anträge vornehmen, werden gerade nach der Beantwortung dieser Fragen suchen.
Je weniger Vorgaben die Stiftung macht, umso schwieriger wird die Antragstellung. Ein frei formulierter Antrag sollte aus vier Teilen bestehen:
- Anschreiben,
- Projektbeschreibung,
- Antrag mit genauen Zahlen über die erbetene Höhe der Förderung, Finanzierung des Eigenanteils und weitere von der Stiftung verlangte Angaben
- Anlagen soweit möglich beziehungsweise verlangt
Wichtig: Der Zuschussantrag muss auch optisch einen guten Eindruck machen. Am besten legt ihr eine Mappe an, in der die Projektbeschreibung, der Antrag auf Förderung und die ergänzenden Anlagen eingeheftet werden. Zu jedem Abschnitt gehört dann ein Trennblatt. Obenauf kommt das Inhaltsverzeichnis. Das Anschreiben wird lose mit der Mappe versandt.
Das Anschreiben wird vom Antragsteller beziehungsweise seinen gesetzlichen Vertretern gestellt. Bei euch also vom geschäftsführenden Vorstand. Es enthält zunächst alle Kontaktdaten der Antragsteller. Ein kurzer, eindeutiger Betreff beschreibt das Anliegen. Im Text geht ihr auf die Stiftung ein und skizziert die Verbindung zu eurem Projekt. Danach solltet ihr kurz die Bitte um Unterstützung formulieren. Das Anschreiben muss auf eine Seite passen (inklusive Briefkopf, Anschrift usw.). Alles andere grenzt an Zeitdiebstahl, den die Bearbeiter der Anträge gar nicht mögen.
In der Projektbeschreibung müssen die wichtigsten Fakten zusammengestellt werden. Darüber hinaus ist alles erlaubt, was eurer Antragstellung nutzen kann. Aber achtet immer darauf, dass auch die Projektbeschreibung „schlank bleibt“. Dicke Wälzer werden von den Bearbeitern gar nicht gern gesehen. Die Projektbeschreibung besteht aus folgenden Bausteinen:
- Kopfdaten: Name des Projektes, ausführender Verein, Ansprechpartner beim Verein (mit allen Kontaktdaten.
- Beschreibung des Projektes
- Art des Projektes
- Ziel des Projektes
- Zeitraum, in dem das Projekt stattfindet
- Kooperationspartner im Projekt (z. B. Fußballvereine der Partnerstädte)
- Weitere Unterstützer des Projektes: Andere Vereine, öffentliche Träger (z. B. Jugendpflege).
- Vereinbarungen, die zwischen dem „Ausführenden“ und den „Weiteren Unterstützern“ getroffen wurden.
- Zukunftsszenario: Wird das Projekt nach Abschluss weitergeführt? Welche weitergehenden Projekte sind angedacht oder in Planung.
Wichtig: Falls ihr bereits ähnliche Projekte erfolgreich durchgeführt habt, sollte das in den Anlagen dokumentiert werden. In der Projektbeschreibung müsst ihr dann darauf hinweisen.
Im eigentlichen Antrag auf Förderung werden Kosten, Einnahmen und zur Verfügung stehende Mittel aufgelistet. Teilweise müssen die Kosten zunächst geschätzt werden. Bleiben dabei bitte realistisch. Zu hoch angesetzte Kosten oder zu niedrig festgelegte Einnahmen machen die Stiftungsmitarbeiter misstrauisch. Hier sind einige Kosten und Einnahmen bzw. zur Verfügung stehende Mittel beispielhaft zusammengestellt.
Kosten | Einnahmen | Zur Verfügung stehende Mittel |
---|---|---|
Personalkosten | Sponsoring-Einnahmen | Zuschüsse Dritter |
Honorare und Gagen | Eintrittsgelder | Zweckgebundene Spenden |
Reisespesen | Startgelder | |
Unterbringungskosten | Restauration | |
Verwaltungskosten | Merchandising | |
Mieten | ||
Werbung & Öffentlichkeitsarbeit |
Wichtig: Aus eurer Aufstellung muss eindeutig hervorgehen, dass der von euch zu tragende Eigenanteil in jedem Fall gedeckt ist. Sonst wird der Antrag gnadenlos abgelehnt. Aber denkt immer daran: Allzu viel ist auch hier ungesund: Eine Mappe mit vielen bunten Bildern ist zwar schön anzusehen – wird aber in den meisten Fällen nicht gelesen. Folgende Informationen eignen sich als Anlage zu einem Antrag:
- Broschüre oder (besser) Faltblatt, das über den Verein allgemein informiert.
- Informationen über Projekte ähnlicher Art, die bereits durchgeführt wurden. Hier bieten sich Presseveröffentlichungen an.
- Berichte oder Unterlagen über Auszeichnungen, die der Verein bereits erhalten hat und die mit den Zielen der Stiftung harmonieren (z. B. Sportverein hat eine Auszeichnung der EU für besondere Bemühungen zur internationalen Zusammenarbeit erhalten).
Abwarten und Tee trinken
Wer bei Stiftungen um Unterstützung bittet, muss Geduld haben. Es kann im Extremfall Monate dauern, bis man einen Bescheid erhält. Manche Stiftungen haben feste Termine und entscheiden nur einmal im Jahr, an wen sie Gelder ausschütten. Fast immer darf aber mit dem Projekt erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid der Stiftung vorliegt. Nachfragen mögen die Stiftungsmitarbeiter allerdings gar nicht. Ist der Antrag gestellt, heißt es also Ruhe bewahren, Abwarten und Tee (oder etwas anderes) trinken.