HERBSTDEAL 30%30 % Rabatt auf WISO MeinVerein Web

  • 05. Juli. 2021
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Wenn euer Verein in der glücklichen Lage ist, über ein gewisses Vermögen zu verfügen und damit sogar noch Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne zu erwirtschaften, ist das super. Allerdings müsst ihr dann auch daran denken, dass für diese Erträge normalerweise satte 25 % Kapitalertragssteuer bezahlt werden müssen. Die Kapitalertragssteuer wird auch als Abgeltungssteuer bezeichnet. Die Bank führt die Kapitalertragssteuer direkt ans Finanzamt ab.

Aber gemeinnützige Vereine sind von der Kapitalertragsteuer befreit!

Allerdings müsst ihr hier zunächst aktiv werden. Legt bei eurer Bank den Freistellungsbescheid vor, den ihr automatisch vom Finanzamt erhalten habt. In diesem Bescheid wird auch darauf hingewiesen, dass euer Verein von der Kapitalertragsteuer befreit ist. Der Bescheid gilt für fünf Jahre. Auf Basis des Freistellungsbescheids richtet ihr dann bei eurer Bank einen Freistellungsauftrag ein. Wurde bereits Kapitalertragssteuer abgeführt, kann diese unter Vorlage des Freistellungsbescheid zurückerstattet werden.

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