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  • 05. Juli. 2021
  • Administrator
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Es gibt bei uns fast keine Einnahmen, für die nicht eine Steuer erhoben wird. Das gilt auch für Lotterien. Doch bevor wir uns mit der Lotterie- Steuer befassen, muss erst einmal geklärt werden was eigentlich der Unterschied zwischen einer Lotterie und einer Tombola (im Juristendeutsch „Ausspielung“) zu verstehen ist.

Eine Lotterie ist ein Glücksspiel, bei dem nach vorgegebenen Regeln bestimmte Geldbeträge gewonnen werden können. Bei einer Tombola können hingegen auch Sachwerte oder sogenannte „geldwerte Vorteile“ gewonnen werden.

Sowohl bei einer Lotterie als auch bei einer Tombola fällt keine Lotteriesteuer für euch an, wenn

  1. die von der zuständigen Behörde genehmigte Lotterie oder Tombola ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient und der Gesamtpreis der Lose maximal 40.000 € beträgt.
  2. die von der zuständigen Behörde genehmigte Lotterie, die unter 1. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, der Gesamtpreis der Lose aber den Wert von 240 € nicht übersteigt.
  3. die Lose einer Tombola den Wert von 650 € nicht übersteigt (gilt nicht für eine Lotterie).

Grundsätzlich benötigt ihr für eine Lotterie oder Tombola eine Erlaubnis. In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen, nach denen für Verlosungen eine allgemeine Vollmacht erteilt wird, die dann nicht zusätzlich zu beantragen ist. Alle Verlosungen (Tombola oder Lotterie) müssen jedoch beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Dort wird dann auch die endgültige Entscheidung getroffen, ob diese steuerfrei ist oder nicht.

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