Wenn eure Mitglieder die Beiträge nach Rechnungsstellung überweisen sollen, könnt ihr davon ausgehen, dass ein großer Teil verspätet oder gar nicht zahlt. Das bedeutet für den Verein einiges an Mehrarbeit und auch Kosten, da die Mitglieder erinnert werden müssen. Bewährt und beliebt ist deshalb das SEPA-Lastschriftverfahren. Stimmt euer Mitglied zu, kannst du den Beitrag problemlos vom Konto des Mitglieds abbuchen (vorausgesetzt, es ist genug auf dem Konto).
Für das SEPA-Lastschriftverfahren braucht dein Verein zunächst eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese „Gläubiger-ID“ beantragst du im Internet auf den Seiten der Deutschen Bundesbank, wo du zunächst einige Erläuterungen zum Antragsverfahren findest. Am Ende der Erläuterungen dort findest du den Link „Formular zur Beantragung Ihrer Gläubiger- Identifikationsnummer“. Auch die Formularseite beginnt zunächst mit einigen Erläuterungen, an deren Ende du auf den Schalter „Weiter“ klickst. Auf der folgenden Seite wählst du für euren Verein die Gruppe „Juristische Personen des Privatrechts (z. B.: GmbH, AG, e.V.)“.
Nachdem deinem Verein die Gläubiger-ID zugeteilt wurde, seid ihr berechtigt das Einzugsverfahren durchzuführen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Mitglied eurem Verein ein sogenanntes Lastschriftmandat erteilt. Dabei handelt es sich um die Einverständniserklärung des Mitglieds, dass ihr die Beiträge (und auch andere Forderungen des Vereins) von seinem Konto abbuchen könnt.
Tipp: das Lastschriftmandat sollte ihre in eure Mitgliedsanträge integrieren. Das Mandat wird aber nur wirksam, wenn das Mitglied es zusätzlich unterschreibt. Die Unterschrift unter dem eigentlichen Mitgliedsantrag reicht nicht aus. Hier ein Formulierung Beispiel für das Mandat:
SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID: [von der Deutschen Bundesbank an den Verein vergeben] Mandatsreferenz: Wird nachgereicht. [Erläuterungen hierzu weiter unten] Hiermit ermächtige ich den [Name des Vereins] Zahlungen von meinem unten angegebenen Konto per SEPA-Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig weise ich mein Kreditinstitut an, die Lastschriften des [Name des Vereins] einzulösen. Innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum auf meinem Konto kann ich verlangen, dass der belastete Vertrag erstattet wird. Hierfür gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name und Anschrift des Kontoinhabers: Kreditinstitut: IBAN: BIC: Ort, Datum und Unterschrift des Kontoinhabers [muss nicht zwingend das Mitglied sein]
Dein Verein muss für jedes Mitglied, das am Einzugsverfahren teilnimmt, eine sogenannte „Mandatsreferenz“ vergeben. Dabei handelt es sich eigentlich nur um eine Kenn-Nummer. Wir empfehlen hierfür die Mitgliedsnummer zu verwenden. Die Mandatsreferenz des Zahlungspflichtigen und die Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers (also eures Vereins) muss auf jeder Lastschrift angegeben werden. Referenz und ID müssen dem Mitglied vor dem ersten Einzug mitgeteilt werden. Am einfachsten geschieht das zusammen mit der Beitragsrechnung.
Wichtig: Solange der SEPA-Lastschrifteinzug nicht in der Satzung vorgeschrieben wird, ist das Mitglied nicht verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen