Als gemeinnütziger Verein genießt ihr eine Reihe von Steuerprivilegien. Natürlich will das Finanzamt dann auch darüber informiert werden, ob ihr die euch zu zur Verfügung stehenden Mittel auch entsprechend der Satzung einsetzt. Darum erwartet man von euch auch eine Steuererklärung. Allerdings reicht es im Normalfall aus, wenn diese Erklärung zum Nachweis der Gemeinnützigkeit alle drei Jahre eingereicht wird.
Neben dem allgemeinen Fragebogen müsst ihr außerdem die Anlage „Gem“ und den Vordruck „KSt 1“ einreichen. Daneben können noch weitere Anlagen notwendig werden. Wenn ihr beispielsweise einen langfristig auf Gewinnerzielung ausgerichteten Gewerbebetrieb unterhaltet, wird die Anlage „GK“ zusätzlich verlangt.
Wichtig: Die Steuererklärung darf nur noch in seltenen Ausnahmefällen in Papierform vorgelegt werden. Ihr müsst eure Steuererklärung elektronisch an das für euch zuständige Finanzamt versenden. Mit der Software WISO Steuer erstellt ihr eure Steuererklärung ganz einfach online.
Anhand der eingereichten Steuererklärung prüft dann das Finanzamt, ob euer Verein noch die Voraussetzungen zur Steuerbegünstigung erfüllt. Betreibt ihr einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb geht es hier beispielsweise um die Umsatzfreigrenze von 45.000 €. Wird diese Grenze überschritten wird der Geschäftsbetrieb steuerpflichtig und es muss jährlich eine Steuererklärung abgegeben werden.